Bf17 Sondergenehmigung
Hallo, ich habe eine frage und zwar gibt es nach meinem Wissen eine Sondergenemigung für 17 Jährige mit der es mir möglich währe in die Arbeit zu fahren. Jetzt ist meine Frage ob ich überhaupt eine Chance auf soeine Sondergenemigung habe? Denn ich habe den A1 Schein und mit den Öffentlichen würde ich auch innerhalb von einer Stunde zu meinem Arbeitsplatz kommen. Vieleicht hatt jemand damit schon erfahrungen gemacht und ja ich weis man kann auch mit der 125er fahren aber ein Auto ist halt kompfortabler 😁 und vieleicht wird mir der A1 ja auch als vorteil angerechnet wegen praxiserfahrung ?
Schonmal vielen dank für die Antworten 🙂
Beste Antwort im Thema
Sondergenehmigung gibts nur wenn du im letzen Loch wohnst wo keine Busse/Bahnen hinfahren. Auch wenn deine Freunde oder Verwandte dich fahren können bekommst du die Genehmigung nicht.
Also die gibts erst wenn wirklich NIEMAND in deinem Umfeld die Möglichkeit hat dich zu fahren und wirklich keine Busse oder Bahnen fahren 😁
34 Antworten
Sehe ich hier keinen Anlaß für die Sondergenehmigung. Hol dir doch so ein Auto, welches du mit dem A1 fahren kannst. Gibt so Dinger, werden umgebaut vom Seat oder Polo auf "Dreirad" - die hinteren Räder haben nur einen minimalen Abstand und gelten dann als ein Rad. Die werden dann noch gedrosselt und laufen prima. Wenn du dann 18 bist, kannst du die zurück rüsten lassen. Elenator oder so ähnlich heißen die Dinger.
Hier gibt es noch einen Thread zu dem Thema:
http://www.motor-talk.de/.../...bildungsstelle-zu-fahren-t4555923.html
Um den anderen Thread zu finden, muss man nicht mal die SuFu bemühen.😉
ja gut so ein ellenator is hald 5000€ rausgeworfen dann fahr ich doch lieber moped 😁 und den anderen Threat hab ich auch schon gefunden aber da stehen ja keine erfahrungsberichte von anderen soweit ich weis und deshalb wollt ich mal wissen ob es doch die ein oder andere situation gibt wo sowas möglich währe wie gesagt meine hoffnung war da die praxiserfahrung vom A1 😁
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Sondergenehmigung gibts nur wenn du im letzen Loch wohnst wo keine Busse/Bahnen hinfahren. Auch wenn deine Freunde oder Verwandte dich fahren können bekommst du die Genehmigung nicht.
Also die gibts erst wenn wirklich NIEMAND in deinem Umfeld die Möglichkeit hat dich zu fahren und wirklich keine Busse oder Bahnen fahren 😁
Ich hab jedenfalls noch kein Argument von dir gelesen, was für eine Sondergenehmigung spräche.
Hier noch was zum lesen:
http://www.hochsauerlandkreis.de/.../...g_Mindestalter_Kl._B_.999..pdf
Naja, sind ja schon drei Monate vergangen, seitdem Du hier gefragt hast, dann sind es ja nur noch maximal 9 Monate, dann darfst Du fahren, auch ohne Sondergehmigung 😁
Sind die Strafen fürs Fahren ohne Begleitperson immer noch so lächerlich wie bei mir damals (2007/08) da sind bei mir viele alleine gefahren, Konsequenz war im Endeffekt nur dass man halt bis 18 gar nimmer fahren durfte.
"Wer einen Führerschein mit 17 besitzt und ohne Begleitperson unterwegs ist, muss nicht nur ein Bußgeld bezahlen. Das Fahren ohne Begleitperson gleicht der Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis. Laut § 21 Straßenverkehrsgesetz kann eine Geldstrafe sowie eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden. In der Regel werden jedoch eine Geldbuße von 70 Euro und ein Punkt vergeben. Außerdem verhängt die Fahrerlaubnisbehörde einen Widerruf des Führerscheins. Dieser wird erst wieder neuerteilt, sobald ein Aufbauseminar für Fahranfänger absolviert wurde. Verursacht der Fahranfänger einen Unfall und ist ohne Begleiter unterwegs, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Trotz Widerruf bleiben die Führerscheinklassen, welche vor dem Führerschein mit 17 erlangt wurden, bestehen."
zitiert aus https://www.bussgeldkatalog.org/.../
Ob's noch aktuell ist? Keine Ahnung, einfach selbst nachforschen.
In dem Link steht so viel Schmarrn. Dies gehört leider dazu. BF17 ist eine Fahrerlaubnis.
Dieser Ellenator-Umbau ist meiner Ansicht nach ein "dreirädriges Kraftfahrzeug >45 km/h" und fällt somit in die Fahrzeugklsse L5e. Die ist aber für Neulinge seit dem 19.01.2013 an die Führerscheinklasse A sowie an ein Mindestalter von 21 Jahre gekoppelt.
Besondere Voraussetzungen für eine Sondergenehmigung beim TE sehe ich auch nicht, aber vielleicht hat sich das inzwischen auch erledigt, weil der 18. Geburtstag schon war ;-)
Hallo erstmal,
Ich möchte Mitte des Jahres gerne mit meinem BF17 anfangen.
Frage: meine Geschwister wohnen alle in 20km Entfernung und haben Kinder... Meine Mutter hatte einen Schlaganfall und mein Vater muss 24h bei ihr sein. Keiner kann dann (mit mir) fahren... Hätte ich gute Chancen auf eine Ausnahme?
Grüße