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Bezahlung einer Tageszulassung

Themenstarteram 9. Dezember 2019 um 19:14

Hallo!

 

Ich hoffe das Thema ist hier richtig..

 

Habe einen Neuwagen gekauft, wegen Rabatt muss er zunächst für 30 Tage auf den Händler laufen. Ich darf den Wagen zwar sofort übernehmen, soll aber auch den Differenzbetrag aus Finanzierung und Preis vor Übergabe überweisen.

 

Ist das so korrekt? Ich würde ja dann das Auto schon komplett bezahlen obwohl es auf den Händler läuft..?

 

Wer weiß da genauer bescheid? Danke für die Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@d3ggL schrieb am 10. Dezember 2019 um 20:35:12 Uhr:

Frage ist geklärt. Fred kann geschlossen werden. Danke!

Und wat nu ? Ein Forum ist nicht nur für Fragen und Probleme da, sondern auch und gerade für Lösungen. Es ist ziemlich unhöflich, allen, die sich hier beteiligt haben, ein "Erledigt - kann weg !" vor den Latz zu knallen.

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Zitat:

@d3ggL schrieb am 11. Dezember 2019 um 23:46:43 Uhr:

Nun, das eine (Halter des Kfz) hat mit dem anderen (Eigentümer) nichts zu tun bzw. weicht in dem Fall halt voneinander ab. ...

das ist im Grundsatz richtig

(soweit klar dokumentiert)

blöd halt, wenn im Kleingedruckten ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung steht ... die Bank ihre 50 % erst in 35 Tagen (an den Händler) auszahlt, wenn sie den Brief mit dem Käufer als eingetragenen Zweitbesitzer im Tresor hat --> "vollständige Bezahlung" ist solange nicht erfolgt ... dem aber nach 25 Tagen der Insolvenzverwalter zuvor kommt, der das Auto als Teil der Konkursmasse wieder zurück haben will ...

Themenstarteram 13. Dezember 2019 um 6:55

Ihr könnt da ja gerne noch so viel hinein interpretieren wie ihr wollt aber da Fall ist klar und geklärt wie ich schon weiter oben geschrieben habe. Ich stehe im Brief und fertig. Im Übrigen muss die Bank nicht zwingend den Brief bekommen.

 

Viel Spaß beim weiteren herum theorisieren!

Zitat:

@d3ggL schrieb am 11. Dezember 2019 um 23:46:43 Uhr:

Nun, das eine (Halter des Kfz) hat mit dem anderen (Eigentümer) nichts zu tun bzw. weicht in dem Fall halt voneinander ab. Hab nochmal mit der Rechtsberatung des ADAC telefoniert.

Mit diesem Argument hast du die Zahlung des Differenzbetrages verweigert? :confused:

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