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Bewiesener Tachobetrug

Themenstarteram 25. Februar 2004 um 20:40

Hallo Ihr da draussen, ich war bis vor kurzem dabei mir einen 528i (BMW) zu kaufen, von einem Händler der schon sehr lange besteht. Auf der digitalen Anzeige stand ein km. Stand von 135225 anfang Februar 2004. Ich lieh mir den Wagen für einen Tag aus, und musste bei der Durchsuchung des PKW feststellen das der Händler ein wichtiges Schriftstück im PKW vergessen hat, und zwar die ASU und TÜV Bescheinigung vom 03.02.2002, und jetzt ratet mal was auf diesem Schriftstück für ein Kilometerstand eingetragen 139865. das sind komischerweise 4000 km. mehr als der derzeitige Stand. Ich hoffe dass ich auch von rechtlicher Seiten Antworten bekomme was ich mit diesem Händler machen solle, denn ich habe diese Unterlagen noch immer zu Hause.Danke.

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15 Antworten

Ui, das ist krass! Also ich würde die Unterlagen kopieren und den Händler zur Rede stellen. Wer weiß, vielleicht ist es irgendein Fehler, Mißverständnis, was weiß ich.

Auf jeden Fall würde ich nicht sofort zur Polizei rennen, ohne vorher den Händler drauf anzusprechen.

Themenstarteram 25. Februar 2004 um 21:20

Nein, es ist sicher kein fehler oder Missverständnis, denn den Tüv und ASU am 03.02.2002 haben die Bayrischen Motoren Werke in Hamburg selbst durchgeführt. Das ist ja das gute an der Sache denn ich denke nicht das die einen Fehler begehen.

Zuerst mal: Warum dreht man den Tacho um popelige 4000 zurück??? Entweder was gescheites im 5-stelligen Bereich oder gar nix. Nur 4000km bringen im Verkaufswert vielleicht 500€. Mehr nicht. Hat der Verkäufer Dir zugesichert, dass der Tachostand wahr ist?! Kann ja sein, dass er zuerst das Auto den Kunden schmackhaft machen will und im Gespräch nach der Probefahrt die Km offenlegt. Ist der Händler ein böser Bube, so schreibt er klammheimlich den reelen Km-Stand in den Kaufvertrag. Also, führ ein normales Kaufgespräch und frag ganz nebenbei nach den Km. So in der Art: "Der hat ja schon 136.000, wann muß denn da der Zahnriemen neu?" Einfach mal auf ahnungslos machen und gut. Stellt sich dann heraus, dass er bewußt Kunden prellen will, so teil das dem KFZ-Verband mit, der Autoblöd und falls es ein Vertragshändler ist, dem Hersteller. So, nun noch gutes Gelingen.

...aber wegen 4000 KM kann ich mir das auch nicht vorstellen,wo soll da der Sinn sein.

Die Tüvpapiere sind doch von 2002 (03.02.2002), und dann wurden in den letzten 2 Jahren noch einiges gefahren. Dann sind das mit Sicherheit mehr als 4000KM

Uiuiui - den Sack würd ich mal so richtig festnageln - Autobetrügereien ... bäh.

Gruß

Säsch

Wäre ich in der Situation, würde ich ihn anzeigen.

Solche Betrüger muss man aus dem Verkehr ziehen.

Hmm ich würde sagen, dass man mit so einem Auto ca. 20000 - 30000 im Jahr Fährt, heißt also dass der Tacho ca. 50000 zurückgedreht wurde.

wär auch ne realistische Größe

querys

am 2. März 2004 um 23:52

Sprich mit dem Mann bevor du ihn anzeigst. Dieses feige gleich zu den Bullen rennen is ne Unart! Man kann auch erstmal selber tätig werden.

Zitat:

Original geschrieben von SickOfItAll

Sprich mit dem Mann bevor du ihn anzeigst. Dieses feige gleich zu den Bullen rennen is ne Unart! Man kann auch erstmal selber tätig werden.

Ja, genau... gib ihm nur dich Chance, alle Spuren zu verwischen und in Zukunft auch noch mehr Käufer über den Tisch zu ziehen...

am 5. März 2004 um 12:54

Hi,

tja was willst du dem sagen.

Hör mal ich weiss, dass du betrügst. Warscheinlich denkt der du wolltest was rausschlagen. Im besten Fall ignoriert er dich nur oder stellt sich ahnungslos und im schlimmsten Fall wird der Handgreiflich.

Ich würde einfach mal zur Rennaufsicht oder zur Kripo gehen und dort mal fragen was du machen sollst. Denn das ist man eigentlich dem nächsten, der Betrogen werden soll schuldig. - man kann schließlich auch selbt der nächste sein.

cu

pp

Zitat:

Original geschrieben von Peter Panter

Hi,

tja was willst du dem sagen.

Hör mal ich weiss, dass du betrügst. Warscheinlich denkt der du wolltest was rausschlagen. Im besten Fall ignoriert er dich nur oder stellt sich ahnungslos und im schlimmsten Fall wird der Handgreiflich.

Ich würde einfach mal zur Rennaufsicht oder zur Kripo gehen und dort mal fragen was du machen sollst. Denn das ist man eigentlich dem nächsten, der Betrogen werden soll schuldig. - man kann schließlich auch selbt der nächste sein.

cu

pp

Ist ja genau meine Rede - ich würde ihn anzeigen und meine Fakten der Polizei präsentieren. Die machen da schon was draus...

am 5. März 2004 um 13:30

Zitat:

Original geschrieben von SickOfItAll

Sprich mit dem Mann bevor du ihn anzeigst. Dieses feige gleich zu den Bullen rennen is ne Unart! Man kann auch erstmal selber tätig werden.

Im Grunde genommen hast Du Recht - es wird viel zu schnell zur Polizei gerannt.

In einem Fall wie diesem aber, würde ich auch sofort Anzeige erstatten - solche Typen gehören einfach mal so richtig in die Pfanne gehauen.

Gruß

Säsch

am 8. März 2004 um 20:15

Auch wenn Eindruck entsteht, das der Händler dich betrügen wollte: woher weißt Du, das der Händler den KM-Stand manipulierte und nicht der Vorbesitzer, bevor er ihn in Zahlung gab um einen besseren Preis zu erzielen? Vor zwei Jahren fuhr ihn bestimmt noch der Vorbesitzer. Auch wenn der Vertragshändler in diesem Falle in der Pflicht wäre (mindestens moralisch) , kann man ihm so gesehen noch keine Böswilligkeit unterstellen, eher vielleicht Nachlässigkeit weil er es als Fachbetrieb nicht gemerkt hat. Selbst wenn der Händler es war könnte er sich unter vielfachem Entschuldigen und im besten Falle einer Rücknahme oder Preisminderung mit diesem Argument aus der Situation herauswinden. Auf alle Fälle würde ich ihn unter Präsentation der vorhandenen Unterlagen zur Rede stellen (alle Fahrzeugunterlagen mitnehmen: Vertrag, Papiere, Zahlungsbeleg usw.) und mich nicht lange mit dem Verkäufer abspeisen lassen sondern nach einem kurzen Gespräch mit dem Verkaufspersonal sehr zügig zur Geschäftsleitung durchreichen lassen. Energisch und freundlich auftreten! Vor allen Dingen freundlich und sachlich bleiben (auch wenn's ab und zu schwerfällt...)! Bei ablehnender Haltung mit Rechtsbeistand drohen und dem dann auch Taten folgen lassen. Aber immer zuerst zum Händler! Du mußt ihm die Möglichkeit der Stellungnahme lassen. Nur das mußt Du zügig in Angriff nehmen. Neutralen Zeugen mitnehmen (kein Familienmitglied)!!

Ciao!

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