Beweislast für grobe Fahrlässigkeit?

Hallo,

ist es eigentlich normal, dass man als VN die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit hat?

Beispiel AKB
A.2.9.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich
herbeiführen.
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt,
unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Kürzen dürfen wir allerdings nur, soweit es sich
um die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile und Zubehörteile
handelt oder um die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des
Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.
Die Beweislast, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, tragen Sie.

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Grobe Fahrlässigkeit kann oft von der Schilderung herausgelesen werden, die manche Versicherte in der Meldung niederschreiben.

z.Bsp. Ich hänge den Schlüssel immer an das Schlüsselbrett. Auf einmal hat er gefehlt. Wahrscheinlich hat mein Sohn den Auto-Schlüssel vom Brett genommen.

oder- etwas zum Schmunzeln, Zitat eines ehemaligen Zivi´s zur Unfallmeldung: Ich rutschte mit dem Fuss von der Bremse von meinem Fahrzeug C. Damit schob ich Fahrzeug B auf Fahrzeug A. Beim Aussteigen stellte ich fest, dass meine Schuhe noch völlig nass und rutschelig waren, da ich in der Waschbox war.

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Wenn man die grobe Fahrlässigkeit ausschließt, hat man das Problem mit der Beweislast nicht.
Übrigens glaube ich, dass hier ein Thema aufgebauscht wird, denn warum sollte die Versicherung z. B. bei einem betrunkenen Fahrer die Beweislast tragen.

Was heißt hier aufgebauscht, das ist doch hier ein Versicherungsforum. Oder war meine Frage unberechtigt? Ich wusste es ja nicht. Und ich glaube viele andere wissen es beim Abschluss des Vertrages auch nicht. Nochmals danke für die konstruktiven Antworten.

Und,......manchmal wird es von manchen so dargestellt, als ob man hier keine Fragen stellen soll!

Sorry, ich wollte dich damit nicht angreifen.
Ich vertrete den Standpunkt, dass nicht einsehbar ist, dass die Versicherung in eindeutigen Fällen auch noch den Nachweis der groben Fahrlässigkeit führen soll.
Allgemeine Fragestellungen sind immer problematisch zu beantworten.
Nur in konkreten Fällen sind Antworten möglich und selbst dann sind selbst Gerichte nicht immer einer Meinung.

Also in meinen Bedingungen gibt es das Wort "Beweislast" gar nicht.

SG LEjockel

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Vielleicht helfen diese Ausführungen eines Rechtsanwalts weiter, der das Thema rechtssicher analysiert.

http://www.wilhelm-rae.de/.../vp_praxistipp_november_2011.pdf

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