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Betrunkener Springt auf Landstraße

Themenstarteram 1. Januar 2006 um 12:05

Heute Früh um etwa zwanzig minuten nach 2. ICh fahre hinter einem anderen PKW her. etwa 70 Km/h. Plötzlich springt aus dem Gebüsch ein betrunkener ( schwarz gekleidet) heraus und versucht zu trampen. Er sprang aus hinter dem Gebüsch hervor direkt auf die Straße. Das Problem war das er dies etwa 30 m vor dem Fahrzeug machte und etwa 1 Meter auf der Fahrbahn stand. Das AUto vor mir konnte ausweichen. Da er aber sehr stark das Lenkrad verreissen musste kam er leicht links von der Fahrbahn ab auf den Grünstreifen. Zum Glück passierte nichts und er konnte normal weiterfahren. Bei mir sah es noch etwas ernster aus. Er lief einfach weiter mitten auf die Fahrbahn. Ich konnte ebenfalls nur durch eine halsbrecherische Aktion eine Kollision vermeiden.

Nun meine Frage wie sieht hier die Rechtslage aus, wenn a) ich ihn anfahre und b) Eine Kollision mit einem Fahrzeug der entgegenkommenden Richtung habe?

Vielen Dank für eure Antworten.

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21 Antworten

wenn du ihn anfährst, bekommst du auch höchstwarscheinlich eine teilschuld....genauso auch wenn du in den gegenverkehr fährst, weil du erstmal beweisen musst, das er wirklich eine gefahr darstellte, und anderweitig ausweichen nicht möglich war....eventuell bekommste sogar noch einen drauf wegen zu schnellem fahren bzw. zu wenig abstand zum vordermann....

haste wenigstens die polizei informiert?!, das dort ein ebtrunkener rumläuft?

In der Fahrschule bekommt man ja beigebracht, man sollte, wenn ein Wildschwein o.ä. auf die Straße läuft, nur bremsen und nicht lenken, weil die Gefahr besteht wenn man ausweichen würde und gegen einen Baum fährt, das Wildschwein verschwindet und man es dann nicht beweisen kann.

Ich denke aber das das bei einem Menschen anderst aussehen wird. Man kann doch nicht einfach einen Menschen anfahren das man später sagen kann der ist auf die Straße gelaufen :)

Denke auch das du dort eine Anzeige wegen unangepasster Geschwindigkeit o.ä. bekommen wirst, so dumm es auch klingen mag.

Themenstarteram 1. Januar 2006 um 13:44

Also es war ne 70er Zone. Mein Abstand zum Vordermann war halber tachoabstand. Es bestand ja auch nicht die Gefahr in meinen Vordermann zu düsen weil dieser nichtmal zum bremsen kam.

Das Problem wird wie immer ganz einfach das sein, dass du ohne Zeugen gar nichts beweisen kannst. Wenn was passiert, dann muss man schon Glück haben, dass der andere Autofahrer sich auch meldet und die Geschichte bestätigt. Wie allerdings die genaue Rechtslage dann aussieht, vermag ich nicht zu sagen. Denke, das wäre dann auch das falsche Forum hier.

Gruß Tecci

am 1. Januar 2006 um 16:22

Wenn wir jetzt mal den Aspekt der Beweislage außer Acht lassen (Ausweichen in den Gegenverkehr wegen Schnapsdrossel) und annehmen, dass der Betrunkene angefahren worden wäre, gehe ich von der „Hauptschuldmachung“ des anfahrenden Autofahrers bei Gericht aus.

1. Weil es vor wenigen Jahren eine dubiose verworrene Gesetzesänderung gab, nach dem Nichtautofahrer im Straßenverkehr besonders geschützt werden sollen, in dem Autofahrer bei einem Unfall mit beispielsweise Fußgängern EIGENTLICH IMMER Mitschuld bekommen, selbst wenn sie alles Erdenkliche richtig gemacht haben.

2. Es ist bei Betrunkenen immer davon auszugehen, dass sie einem vor das Auto springen wollen … so ungefähr wurde es in der Fahrschule gelehrt.

3. Grade zu Sylvester, Stadtfesten, Kirmes usw. ist mit einer großen Anzahl geistig, durch Suff u. a., beeinträchtigter Individuen zu rechnen. Es ist dann mit besonderer Vorsicht und Sorgfalt auf den Straßen zu fahren, wo diese Leutchen wandeln könnten.

...kurz um wäre es wohl dumm gelaufen ….

 

Gruß

Q

Es ist haarsträubend, aber ich fürchte, du hast Recht.

Ist ja wirklich leider so....

Und man muss als stärkerer Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen.

Szenario: Man weicht dem Besoffenen aus und fährt einen Unschuldigen um, der gegenüber auf dem Bürgersteig geht.

Ein Super GAU, und das nur, weil jemand sich nicht unter Kontrolle hat. Für solche Leute habe ich kein Toleranzempfinden!

Bye

Tex

Am besten hält man an und verständigt die Polizei, daß man eine hilflose Person auf der Straße angetroffen hat, welche sich selbst gefährdet. Die Zeit dazu sollte man an Silvester/Neujahr eigentlich haben.

am 7. Januar 2006 um 21:40

Ein Arbeitskollege hat mal mit dem Außenspiegel (VW T4) einen Fußgänger an einer Ampel flachgelegt als dieser beim Anfahren völlig unvermittelt auf die Fahrbahn trat.

Der Fußgänger drehte sich kurz im Kreis und kam dann im Endeffekt wegen Gehirnerschütterung in´s Krankenhaus.

Ermittelt wurde zwar gegen meinen Kollegen (fahrlässige Körperverletzung), aber das Verfahren wurde dann eingestellt. Lag vielleicht auch an den zahlreichen Zeugen.

am 8. Januar 2006 um 2:40

Jetzt mal im ernst.. Ist doch lächerlich oder? Was soll man denn als Autofahrer da machen? Mal krass ausgedrückt: Wer besoffen auf die Straße läuft, sollte sich damit abfinden können, überfahren zu werden.

Also meines Erachtens darf der fahren, der Grün/Vorfahrt hat, und nicht der, der betrunkener ist oder...?

am 8. Januar 2006 um 3:03

in so einem Fall wiche ich nur aus wenn mir dadurch selbst nichts passiert - bin ja nich behämmert, und wenn der ausn Busch springt, man ihn vorher also nicht sehen konnte (wenn man ihn von weitem sieht kann man ja notfalls langsamer werden oder gar anhalten - is klar) dann bin ich mir auch keiner schuld bewusst...und wenn ich ausweiche dann auch nicht wenn links und rechts gestrüpp und Bäume sind...

denn mit rücksichtnahme und 'mit fehlern andrer rechnen' hat das nichts zu tun - dann dürfte man an jedem Hauseck, an jedem PKW, an jedem Busch nur noch mit schrittgeschw. vorbeifahrn, weil ja immer ein lebensmüder auf dich warten könnte und ins auto springt....und wenn ich dann schon steh, er mir aufs Auto springt und sich den hals bricht - bin ich dann schuld weil ich nicht schnell rückwärtsgefahren bin? ne...

Man sollte natürlich nicht aus Sturheit draufhalten, aber seinen eigenen Hals riskieren ist da unnötig

Zitat:

Original geschrieben von OiDepp

dann dürfte man an jedem Hauseck, an jedem PKW, an jedem Busch nur noch mit schrittgeschw. vorbeifahrn, weil ja immer ein lebensmüder auf dich warten könnte und ins auto springt....

Wenn er ins Auto springt nennt man es aber HiJacker und nich Lebensmüder :D

Sorry, is natürlich ne echt bescheidene Sache, und die Rechtslage ist da auch nich so ganz nachzuvollziehen.

Zitat:

Jetzt mal im ernst.. Ist doch lächerlich oder? Was soll man denn als Autofahrer da machen?

Jedenfalls nicht der deutschen Justiz vertrauen.

Zitat:

an jedem Hauseck, an jedem PKW, an jedem Busch nur noch mit schrittgeschw. vorbeifahrn, weil ja immer ein lebensmüder auf dich warten könnte und ins auto springt

Spielende Kinder z. B.

Im Ernstfall handelt man sowieso reflexartig und um die Feinheiten des Einzelfalles kümmern sich dann nachher die Juristen...

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