Betrug
Hallo
bitte helft mir
Hatte einen kleinen Unfall auf einem Parkplatz, da ein anderer Fahrer mitten im Gang entgegengesetzt derr Fahrtrichtung parkte.
Bin schrietgeschwindigkeit gefahren, aber es hat dann leider doch nicht gepasst.
Ich habe die Stoßstange an der Seite des anderen Fahrzeugs z.T. abgerissen trotz Schrittgeschwindigkeit und 2 kratzer verursacht.
Ich habe die Fahrerin dann Audfindig gemacht und mit ihr ausgemacht, dass sie einen Kostenvoranschlag einholt, dies tat sie dann aber sage und Schreibe über fast 1000€
Und das Fahrzeug hatte gewaltige Vorschäden kratzer eine andersfarbige Heckklappe und eine Stoßstange mit beulen und kratzen, habe zufällig erfahren das sie mit dem Auto rückwärts gegen eine Wand gefahren ist.
Habe das dann meiner Versicherung genau wie euch hier beschrieben und sogar zeugen benanannt und gesagt das ich eine Begutachtung Wünsche und die geben den Schaden einfach frei und wollen mich hochstuffen
Was kann ich tun bitte helft mir
31 Antworten
Hi,
erstens - immer mit der Ruhe, du hast ja zumindest schonmal alles gemeldet.
Was dein Prob werden wird - bei nem KV von 1.000€ prüfen die vielleicht nicht nach, wenn nicht hinreichend Verdacht für einen Betrugsfall da ist.... (der Gutachter würde auch nochmal richtig Geld kosten)
Im vorliegenden Fall liegt die Akion leider auch nicht bei dir, sondern bei deiner Versicherung - die hat offenbar trotz deiner Hinweise freigegeben, was nicht darauf schließen lässt, dass die nachprüfen wollen.
Also du hast die Stoßstange abgerissen - okay, dann muss die ersetzt werden, da sind 1.000€ nicht abwegig...
Im Rahmen eines "richtigen" Gutachtens wären wohl die Vorschäden festgestellt und in Abzug gebracht worden. Ernsthafterweise eigentlich auch bei einem guten Kostenvoranschlag, aber lassen wir das.
Was hast du für Zeugen - die, die bezeugen können, dass die Vorschäden extrem waren?
Also ich würde im Rahmen der Praxis einfach keine gute Prognose ausstellen wollen, aufgrund der Tatsache, dass die Versicherung das wohl anders sieht und eine Prüfung nicht für notwendig hält. Du kannst ihr nicht untersagen zu zahlen, wirst also wohl leider in den sauren Apfel beißen müssen...
Grüße
Schreddi
Die entsprechenden Meldungen an die Versicherung hast Du gemacht. Mehr kannst Du nicht tun.
Die Alleinschuld an dem Unfall wird Dich treffen, da das gegnerische Fahrzeug parkte.
Erwischt die Versicherung die Unfallgegnerin bei der "Schadenoptimierung", so wird die Frau leer ausgehen und Du hast Glück gehabt.
Generell wäre ich mit Worten wie Betrug zurückhaltend.
Das muss man erst beweisen.
Die Erfahrung zeigt, dass derselbe Unfall von derselben Person ganz unterschiedlich wahrgenommen wird, wenn die Person
a) Verursacher
b) Geschädigter
war.
Bei a) ist eigentlich fast Nichts passiert,
bei b) ist ein sehr teurer Schaden entstanden.
Das nennt man selektive Wahrnehmung ... 😉
Bsp.:
Ausparken und leichtes Anstossen an einer E-Klasse.
Folge:
2 EUR große Delle im Blech ohne Lackschaden.
Kosten laut Gutachten 1.500 EUR.
So schnell geht das.
Hi
erst ma danke für die schnelle Anwort.
Ich hab einen Zeugen der denn Unfall gesehen hat mit Schrittgeschwindigkeit
Und 2 die die Vorschäden kennen und wissen das die Rückwärts gegen die Hauswand gefahren is.
Ich glaube eher die Versicherung macht nix weil die mich jetzt hochstuffen wollen un denen das genausoviel wenn net sogar noch mehr bringt
Außerdem wollen die schon mein Auto stillegen weil ich mich geweigert hab das anzuerkennen.
Das is einfach nur Abzocke
Hi,
also - das ist wirklich Unfug, dass die dich hochstufen wollen "weil es ihnen mehr bringt" --> stimmt so nicht.
Du kannst ja den Schaden auch zurückkaufen - sollen sie das dann verhindern, nur um dich stufen zu "dürfen"?
Vielleicht mal klaren Kopf bewahren - im vorliegenden Fall ist die Versicherung nicht als Verbrecher anzusehen (obwohl das ja ohnehin Usus ist...)
Also....
1. Du hast nen Schaden verursacht - Punkt
2. Du musst dafür einstehen
3. Du hast deine Versicherung informiert und ihr die Regulierung übergeben (hättest du auch nicht tun müssen, ist aber sinnvoll)
4. Deine Versicherung hat es nicht für notwendig erachtet, hier einen Beweis der Vorschäden zu führen aufgrund der höheren Kosten --> das ist aus wirtschaftlicher Sicht oft sinnvoll (auch wenn es dir logischerweise nicht so erscheint)
Inwiefern sind die beiden Zeugen denn Sachverständige, die einschätzen können wie hoch der Vorschaden war?
Es bringt alles nix - das ist dumm für dich gelaufen, aber du hast erstmal wenig Chancen.
Auch und u.a. aus dem Grund, dass die Regulierung bei der Versicherung liegt und diese nicht berechtigte Ansprüche für dich abzuwehren hat - das ist nicht diene Aufgabe.
In dem Fall wird dir wirklich nix anderes übrig bleiben.
Unter "blöd gelaufen" abhaken - und mit dem Wort Betrug wär ich hierbei dennoch vorsichtig, wär doch nix passiert, wenn du es gelassen hättest....
Grüße
Schreddi
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Achso - wie war das mit dem Stilllegen gemeint?
Ich kann mir zwar folgendes vorstellen:
"Was, 1.000€ - und sie zahlen das? Dann zahle ich eben keine Beiträge mehr"
--> sicherlich wird dann der (begründete) Hinweis zur Stillegung kommen....
Grüße
Schreddi
Mal anders rum das Pferd aufgezäumt. Angenommen die Stoßstange hat nur noch einen Zeitwert von 600 €,... Gutachter schaut sich das auch nicht für umsonst an,... unter € 250,00 geht da sicher nix, da bleibt nicht mehr viel übrig an "Ersparnis" gegenüber der Abrechnung nach Kostenvoranschlag.
Und mal aus der Sicht der Geschädigten,... wer würde nicht nach KV abrechnen bei 'ner alten Kiste. Du doch sicher auch,...
Egal was passiert - Versicherungen scheinen Abzocker zu sein.
Die Einen regen sich auf, dass sie zu wenig Schadensersatz bekommen.
Die Anderen regen sich auf, dass Schäden bezahlt werden und sie hochgestuft werden.
Zwei Hinweise:
1. Leben wir in einem Rechtsstaat.
2. Sind Versicherungen Wirtschaftsunternehmen.
Daraus folgt:
1.Es gibt klare Regeln.
Eine Versicherung wird sich nicht auf Rechtsstreitigkeiten einlassen, bei denen Sie aus welchem Grund auch immer keine Chance sieht.
Bezahlen muss Sie, da Sie für Dich beim Strassenverkehrsamt mit 50 Mio EUR bürgt.
2. Lohnt es sich nicht um einen Schaden von 1.000 EUR auf 500 EUR zu drücken, Gutachter- und Sachbearbeiter- und Anwalts und Gerichtskosten von über 1.000 EUR zu produzieren.
Der nette Hinweis:
Wenn Du Deine Prämie nicht zahlst, so bist Du
1. im Unrecht (jedenfalls nach der deutschen Rechtsordnung).
2. nach der entsprechenden qualifizierten Mahnung sehr schnell Halter eines zwangsstillgelegten Autos.
Das kostet mit anschließender Wiederanmeldung dreistellige Gebühren.
3. die anteilige Prämie für 2005 dennoch los.
Überleg Dir gut, ob Du Deinen Fahrfehler noch mit weiteren unnötigen Ausgaben krönen willst.
Zu dem Thema habe ich eine Frage:
Wie sieht das aus, wenn das beschädigte Fahrzeug älter ist bzw. (bewiesene !) Vorschäden hatte.
Muss der Halter dann nicht eine Reparatur mit Gebrauchtteilen akzeptieren?
Naja - es ist i.d.R. so...
Wenn (!) ein Gutachten erstellt wird (hatte ich letztens erst, da ist hinten einer drauf, aber es waren eben schon Kratzer anner Stoßstange weil Kombi und oft be- und entladen - irgendwie logisch nach 6 Jahren), nimmt der Gutachter diese Vorschäden auf.
Nebenher: Kommt kein Gutachter, helfen immer auch Fotos vom Unfallort, wo man dokumentieren kann, dass etwa die Stoßstange schon kaputt war, auch an Stellen, wo man sie nicht touchiert hat - das hat Aussagekraft.
Zum Fall:
Gutachter setzt Vorschäden an (meinetwegen -20%, weil eben Lackschäden an Stellen außerhalb des Aufpralls) und nimmt diese zum Abzug vor.
(weil ja "Vorschäden" da sind --> und gemäß Grundsatz man so gestellt werden soll, als wäre nix passiert - also theoretisch auf "Vorgeschädigten Zustand"😉
Somit sinkt die ausgezahlte Summe (eben Stoßstange neu mit Lacken 2.000€ --> minus 20% Abzug wg. Vorschäden --> 1.600 ausbezahlt --> einfach mal aus der kalten und ohne sonstige Effekte (MwSt-Spielchen) jetzt gesehen 🙂).
Und mit dieser geringeren Summe des Wiederherstellungsaufwandes muss der Geschädigte dann klarkommen.
Bei nem Haftpflichtschaden muss man meines Wissens keine Gebrauchtteile akzeptieren.
Ob man das dann mit gebrauchten machen lässt (weil dann die ausbezahlte Summe wider reicht) ist jedem seine Sache - Vorschrift isses nicht.
Bin mir aber nicht sicher, wie es in Kasko-Schäden ist, wenn entsprechende Bedingungen vereinbart sind.
Also: Bei Haftpflichtschäden kein Gebrauchtzwang, sondern Abzugsvariante.
(zumindest isses mir so bekannt)
Grüße
Schreddi
PS: Bissl problematisch könnte sowas nur werden wenn man sich die Regulierung aus der Hand nehmen lässt --> in Werkstatt à la "macht mal" --> wenn die dann voll reparieren mit Neuteilen, bleibt ja diese Differenz...
Zwar auch lösbar, aber im Fall der Fälle eher ungünstig.
Vorschäden sind in Abzug zu bringen.
Werden die durch den Geschädigten nicht angegeben, dann ...
Bei einer Reguierung auf Basis eines Kostenvoranschlages fragt die Versicherung den Geschädigten in aller Regel nach vorhandenen Vorschäden. Gerade in der hier geschilderten Situation.
Wird die Frage korrekt beantwortet, so gibt es Abzüge. Wenn nicht, dann ...
Unklar ist mir, ob die Versicherung hier den Schaden zum Rückkauf angeboten hat.
Bei der angegebenen Schadenhöhe müsste dies erfolgen.
Wird sie sicherlich erst - ich dneke mal, der Schaden ist noch nicht fertig reguliert und abgeschlossen.
So wie's ausschaut, ist zwar der KV da, die Versicherung bezahlt auch und kann die höheren Folgebeiträge sagen, aber abgeschlosen scheints noch net zu sein.
--> oder ist der Stand anders?
Grüße
Schreddi
5 Beiträge weiter oben steht
Zitat:
Lohnt es sich nicht um einen Schaden von 1.000 EUR auf 500 EUR zu drücken, Gutachter- und Sachbearbeiter- und Anwalts und Gerichtskosten von über 1.000 EUR zu produzieren.
Hmmm...also, niemand kann dich daran hindern, selbst Anzeige wegen Versicherungsbetrug gegen die Halterin zu stellen.
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Inwiefern sind die beiden Zeugen denn Sachverständige, die einschätzen können wie hoch der Vorschaden war?
So wie ich ihn verstanden habe, hat die Halterin verschwiegen, dass es überhaupt Vorschäden gab - insofern ist auch egal, wie hoch die Altschäden waren, das müssen die Zeugen somit auch nicht einschätzen können.
Anzeige lohnt aber nur, wenn:
a) die Zeugen verläßlich sind und einer evtl. Verhandlung stand halten
b) die Aussicht besteht, dass deine Versicherung wegen verschwiegenem Vorschaden überhaupt nicht zahlen muss (ansonsten bist du teilschuldig, da ja ein reeller Schaden durch dich entstanden ist).
Eine Anzeige androhen kann dir aber auch niemand verbieten...selbst wenn a) und b) nicht zutreffen. Vielleicht reagiert die Dame ja darauf...
~