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Betrug oder nicht?

Ich habe im Dezember einen Mitsubishi Galant V6/24 mit 180.000 km gekauft.

Nach 3 Tagen fingen die Probleme an.

1. Auto im kalten Zustand nicht angesprungen. Damit war ich 2 mal in der Werkstatt und teilweise hat es bis zu 20 Minuten gedauert eheh er angesrungen ist.

2. Kupplung entlüfftet, nachdem keine Gänge mehr reingingen.

3. Motorschaden.

Das innerhalb von 30 Tagen.

Auf dem Kaufvertrag steht " ohne Garantie gekauft ".
Nun sollen wir den Motor bezahlen.

Ist das Rechtens??????

Mfg. Andreas

38 Antworten

händler oder privat?

Jup,

hier zählt sowieso nicht Garantie, sondern in erster Linie Gewährleistung.
Und die darf per se nicht so einfach ausgeschlossen werden.

Also ich schließe mich Christian an - schilder mal kurz den Kaufvertrag (die wesentlichsten Dinge zumindest - privat/Händler, irgendwelche Ausschlüsse, was eben draufstand was nicht in nem Standardkaufvertrag steht)

Grüße
Schreddi

Das ist ein Händler.

Zahlung gemäß Kaufvertrag und Zusatzvereinbahrung: Das Fahrzeug wurde verkauft wie besichtigt und probegefahren.

Das Fahrzeug wird ohne Garantie verkauft.

Dann gibt es natürlich noch die AGB`s

Das ganze ist eine verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs.

Mfg.Andreas

Gewährleistung (gesetzl. vorgeschrieben ) kann der Händler in der Regel nicht ausschliessen.
Wenn überhaupt möglich , dann nur bei Bastlerfahrzeugen , die so um die 100€ kosten.
Wurde das Auto als Bastlerfahrzeug verkauft ?

Gruß
capri

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Zitat:

Wurde das Auto als Bastlerfahrzeug verkauft ?

Nein, natürlich nicht. Hat immerhin 3.500,-€ gekostet.

Mfg.Andreas

Und im Kaufvertrag wurde auch kein möglicher Motorschaden (z.B. macht Geräusche , ist undicht etc.) reingeschrieben ? Denn , alle Mängel die bereits im Kaufvertrag vermerkt sind und dir somit bekannt sind , können ausgeschlossen werden.
Ich gehe davon aus , dass dies bei dir nicht der Fall ist.
Dann muss der Händler das Auto lt. gesetzl. Gewährleistung , auf seine Kosten wieder instandsetzen.

Gruß
capri

Hier auch nachzulesen unter
www.garantiezeit.de/html/gebrauchtwagenkauf.html

Gruß
capri

Nein, im Kaufvertrag stehen solche Mängen nicht drin. Denn dann hätte ich ihn nicht gekauft.

Am Dienstag habe ich einen Termin bei einem Rechtsanwalt.

Vielen Dank erstmal für eure schnellen Antworten.
Werde weiter berichten.

Mfg.Andreas

Re: Betrug oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von NANO Type


Auf dem Kaufvertrag steht " ohne Garantie gekauft ".
Nun sollen wir den Motor bezahlen.

Ist der (neue) Austauschmotor schon drin?

Der Händler wird um Deine Gewährleistungsansprüche nicht herumkommen.

Das Problem wird sein den technischen Mangel im Zeitpunkt des Verkaufs zu beweisen.
Bei einem 180.000 km Auto ist ein Motorschaden von eben auf jetzt keinesfalls mehr unüblich.

Ziehst Du den Händler vor Gericht, so wird es vermutlich zu einem Vergleich kommen. Hast Du eine Rechtsshutzversicherung, so hast Du wenigstens keine Kosten.

Ich würde mit dem Händler einen außergerichtlichen Vergleich schließen.
Der neue Motor bringt ja eine wesentlich höhere Lebenserwartung.
Irgendwo zwischen 25 und 50 % der Einbaukosten sollte der Händler auf Kulanz tragen.

Mit dem Wort Betrug solltest Du vorsichtig umgehen.
Du darfst es nur verwenden, wenn Du dem Händler
a) das Wissen um einen defekten Motor und
b) eine Absicht beim Verschweigen
beweisen kannst!

Nein, der Motor muss erst noch gefunden werden.
Soll ja gebraucht sein.

Mfg.Andreas

Zitat:

Original geschrieben von NANO Type


Nein, der Motor muss erst noch gefunden werden.
Soll ja gebraucht sein.

Laß dich auf keinen Fall auf den Einbau eines gebrauchten Motors ein (dessen Vorleben du auch nicht kennst) und bestehe auf einem Werks-Austauschmotor.

Zitat:

Werks-Austauschmotor

Wenn ich ihn dann, aus welchen Gründen auch immer selbst bezahlen muss, wird er sicherlich teurer.

Nach dem Einbau des Motors mache ich auch eine Garantie auf alle Teile für 275,-€ im ersten Jahr und je 90,-€ in 2 Folgejahren. Ist das so ok?

Mfg.Andreas

Zitat:

Ich würde mit dem Händler einen außergerichtlichen Vergleich schließen.

Den Motor sollte ich bezahlen und den Einbau übernimmt der Händler. Ein gebrauchter Motor sollte aber unter 100.000 km haben.

Mfg.Andreas

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