Betrug oder nicht?

Ich habe im Dezember einen Mitsubishi Galant V6/24 mit 180.000 km gekauft.

Nach 3 Tagen fingen die Probleme an.

1. Auto im kalten Zustand nicht angesprungen. Damit war ich 2 mal in der Werkstatt und teilweise hat es bis zu 20 Minuten gedauert eheh er angesrungen ist.

2. Kupplung entlüfftet, nachdem keine Gänge mehr reingingen.

3. Motorschaden.

Das innerhalb von 30 Tagen.

Auf dem Kaufvertrag steht " ohne Garantie gekauft ".
Nun sollen wir den Motor bezahlen.

Ist das Rechtens??????

Mfg. Andreas

38 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Eine derartige Regelung kann man wirklich nur als schlechten Scherz der Versicherungen bezeichnen...🙁

Solche Regelungen gibt es, allerdings sind mir welche bekannt die bis 8 Jahre und bis 150.000km versichern.

Christo

Es gibt Regelungen, die vorsorglich im Kleingedruckten eingebaut werden um Schadenfälle abzuwenden, wie z.B. das Vorschreiben bestimmter Öle, die womöglich laut Servicehaft noch nicht ein Mal zugelassen sind.
Hier darf man sich zu Recht über die entsprechende Versicherung aufregen.

Es gibt aber auch Regelungen, die sinnvoll sind.

Es dürfte Jedem klar sein, dass Motoren mit 40.000 km eine andere Restlebenserwartung haben als solche mit 180.000 km.
Aus Sicht der Versicherung muss das höhere Risiko entsprechend bezahlt werden um damit die anfallenden Mehrschäden abzudecken.

Das kann mann durch entsprechende Prämien darstellen.
Die Folge wird dann sein, dass der 4.000 EUR Gebrauchtwagen mit 150.000 km in Anbetracht der möglichen auftauchenden Deffekte eine 4.000 EUR Police benötigt. Der Wagen wird praktisch unverkäuflich.

Da ist die verwendete Staffelregelung sicherlich sinnvoller und beidseitig fairer. Niedriger Preis für alle und dafür entsprechend dem Verschleiß weniger Haftung.

Es dürfte wirklich niemanden überraschen, wenn ein Wagen mit 180.000 km einen Motorschaden erleidet - auch wenn es nicht die Regel ist.
Schlielich kostet er auch nur den Bruchteil eines Neuwagens!

hi,

bin jurist und kann dir die rechtslage anhand deines sachverhaltes kurz schildern:

garantie kann auch der händler, der unternehmer i.s.v. § 14bgb ist ausschliessen, bzw. er muss dir keine garantie geben.

ist er händler i.s.v. § 14 bgb, darf er weiter grundsätzlich die gewährleistung nicht ausschliessen, kann jedoch über einen agenturvertrag ein hintertürchen öffnen. agenturvertrag heisst, das der händler den wagen für einen privaten dritten an dich als kunden verkauft, er ist also nur zwischenhändler.war das so bei dir?
war das nicht so hast du bei einem gebrauchtwagen grundsätzlich 1 jahr recht auf gewährleistung!
ABER!!!!
neueste rechtssprechung des bgh, trotz § 474 bgb, musst du als käufer(verbaucher)auch in den ersten 6 monaten beweisen, dass die schadensanlage für den motorschaden bereits bei kauf vorgelegen ist, und das wird dir als normaler verbaucher so gut wie nie gelingen. das beweisrisiko trägst leider du.

sorry für die schlechte nachricht von mir - die bgh-rechtsprechung ist leider sehr verbraucherfeindlich, aber eben höchste rechtsprechung.

und noch kurz zum betrug. erstens war es kein betrug im juristischen sinne, und selbst wenn würde dir das zivilrechtlich vorerst noch wenig bringen.

sorry!

wenn du noch fragen hast, einfach ne pn!

Hallo,

wann wurde das Gesetz in Bezug auf die Beweislast geändert??

mfg

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Keine Gesetzesänderung, sondern BGH-Rechtssprechung.

Ok,

also gilt immer noch in den ersten 6 Monaten Beweislastumkehr.

theoretisch ja, doch leider hat man damit vor dem bgh zur zeit schlechte karten.

das olg stuttgart, sieht die sache z.b diametral anders und schützt eher den käufer.

ja, nur bgh-rechtsprechung. der § 476 (i.V.m. § 474) BGB hat sich vom wortlaut nicht geändert.

Zitat:

Original geschrieben von Finesse


...diametral anders...

Gut verbal gesagt, da muss man optisch genau hinschauen...

Spaß beiseite, auch ich habe gerade so einen Fall, dass an meinem vor 2 1/2Monaten gekauften Auto ein defekt ist (660€). Die Gebrauchtwagenversicherung lehnt die Zahlung ab (Teil ist nicht in den AGB's aufgeführt(GGG)), und mein Händler (hat keine Werkstatt) lehnt die Kostenübernahme ab.

Wie soll ich mich da verhalten?

Gruß
ROger

Zitat:

Original geschrieben von B3Laster


Wie soll ich mich da verhalten?

Du solltest zumindest von einem Anwalt die rechtlichen Chancen für keine Kostenübernahme prüfen lassen.

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