Betrug in der Werkstatt?
Hallo, ich hatte mein Auto mit einem Maschinenschaden in einer VW Werkstatt zur Reparatur gegeben. Die Werkstatt meinte daraufhin, dass ein Steuerteil defekt sei und tauschte es aus. Ohne Erfolg, danach meinte die Werkstatt es sei ein anderes Zündungsteil und tauschte das auch aus. Das war aber auch nicht der Grund. Daraufhin wurden mir 2 weitere Reparaturen angeboten mit angeblich defekten Teilen. Da wir nun schon bei fast 2000 Euro angekommen waren habe ich den Wagen zu einer anderen Werkstatt gebracht. Die haben den Fehler sofort erkannt und behoben.
Meine Frage ist nun, muss ich die Rechnung von der unfähigen, ersten Werkstatt vollständig bezahlen? Die Hälfte habe ich überwiesen für die Diagnose. Aber muss ich das erfolglose unprofessionelle Rumbasteln auch bezahlen?
Beste Antwort im Thema
Hallole zusammen
Wenn ich mich richtig erinnere besagt
das BGB inhaltlich folgendes :
Ist ein Auftrag , in diesem Fall die
Fehlerbehebung nach Diagnose nicht so
ausgeführt das der Vertraglich vereinbarte
Zustand also ein Funktionales Fahrzeug
wieder Hergestellt ist so besteht wegen
nichtdurchführung der Vereinbarten
Vertragsleistung kein Anspruch des
Auftragnehmers auf Zahlung des Vereinbarten
Rechnungsbetrages.
Quelle:
WERKVERTRAG/WERKLIEFERVERTRAG im BGB
Normalerweise sollte die Werkstatt die
Verbauten Neuteile so diese nicht für den
Schaden ursächlich sind wieder ausbauen
denn sie hat keinen Rechtsanspruch
auf Bezahlung des Bauteils.
Wenn die Werkstatt diese Teile haben
will so müßen die diese Teile wieder durch
die originalteile ersetzen, und zwar auf
eigene Kosten.
Der Auftraggeber ist soweit mir bekannt ist
verantwortlich das die Werkstatt die Teile
zurückbauen kann , muß also das Fahrzeug
bereitstellen.
Sonnst könnte der Tatbestand der Unterschlagung
greifen.
Der Text in Rechnugsvordrucken beinhaltet
meist den Hinweis das verbaute Bauteile bis
zur entgültigen Bezahlung Eigentum der
Werkstatt bleiben, das ist rechtens und
daher muß die Werkstatt die möglichkeit
erhalten Ihre Teile wieder zu demontieren
und den Originalzustand herzustellen.
Es kann ja nicht sein wenn ich ein Geräusch
höre weil zB ein Radlager defekt ist das mir
die Werkstatt eine neue Bremse hinten
einbaut oder gar ein Neues Differential
weil die meinen es sei die Ursache.
Wenn vorne was Rappelt den Motor tauschen
obwohl nur eine Verkleidung im Radlauf ein
Geräusch auslöst.
Leider ist es gängige Praxis das Werkstätten
erst nach erhalt des Rechnungsbetrages das
Fahrzeug rausgeben was nach neuester
Rechssprechung auch nicht mehr zulässig ist.
Mein Tipp zur Richtigen Vorgehensweise ist
folgender :
Vor Auftragserteilung sollte der Auftraggeber
im Schriftlichgen Auftrag den er unterschreibt
festhalten das Schadteile zur Befundung ins
Fahrzeug gelegt werden,Gleiches gilt für
Tauschteile. Macht die Werkstatt dies dann
nicht so hat sie gegen die Sorgfaltspflicht
verstoßen und haftet für die demontierten
Teile bzw deren Ersatz.
In Beisein eines Mitarbeiters oder auch allein
vor bezahlung der Rechnung mache ich eine
Probefahrt um festzustellen ob der mangel
nun behoben ist oder nicht. Ist er das nicht
verbleibt das Fahrzeug in der Werkstatt
bis der Mangel behoben ist.
So kann auch sichergestellt werden das
fälschlich verbaute Teile zurückgebaut werden
können, bzw das ein Dritter ein Bauteil das
defekt sei soll überprüft.
Diese Vorgehensweise betreibe ich seit Jahren
mit viel Erfolg und der akzeptanz der Werkstatt.
Ich möchte den Kollegen von dieser Werkstatt
nicht unterstellen etwas anstößiges zu tun aber
geltende Rechtslage ist eben so.
Dies schafft gegenseitiges Vertrauen was auch
Kundenbindung ist.
Das Smartcenter Esslingen hat zur Fehlersuche
an meinem kleinsten vier Tage gearbeitet, bezahlt
mußte aber nur der Fehlersuchaufwand von Zwei
Stunden + die Reparatur und das Material.
Klare Vorgehensweise, Klare Rechnungsstellung
und die Zeit der demontage und montagearbeiten
die nicht zielführend waren wurde von der Werkstatt
übernommen. Die sehen mich auch wieder, klasse
Laden.
Jol.
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Prototypenbau
Die VW Ausi Werkstatt lässt sich auf keine Diskussionen ein. Sie besteht auf sofortige Zahlung der Rechnung.
Darf sie, wenn sie den Auftrag zu Deiner Zufriedenheit ausgeführt hat. Dem ist aber nicht so. Solange die ihren Auftrag nicht erfüllt haben, sollten sie sich mal die Bedingungen normaler Werksverträge zu Gemüte führen.
Scheint in Deinem Fall aber wirklich so, dass der Hersteller informiert werden sollte. Behalte also alle Belege und dokumentiere alles was gemacht wurde, ggf. unter zu Hilfenahme Dritter.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
........
Der Text in Rechnugsvordrucken beinhaltet
meist den Hinweis das verbaute Bauteile bis
zur entgültigen Bezahlung Eigentum der
Werkstatt bleiben, das ist rechtens und
daher muß die Werkstatt die möglichkeit
erhalten Ihre Teile wieder zu demontieren
und den Originalzustand herzustellen.
Hallo jloethe,
passt zwar nicht ganz hier zum Thema, aber zu Deinem Beitrag (und ich habe keinen passenderen thread gefunden und wollte zunächst keinen neuen aufmachen): Wer ist im Garantiefall Eigentümer des ausgebauten Schadteiles? Ich nehme an der Fahrzeugeigentümer da er das Teil ja beim Fzg.-Kauf mitgekauft hat. Ist das so?
Gruß gbho
Hallo,
sowohl beim Austausch eines Teiles im Rahmen der Garantie, als auch im Falle eines Austausches im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist das ausgebaute Teil Eigentum des Garantiegebers bzw. Händlers.
Ist ja auch logisch. Du hast zwar das defekte Teil gekauft, aber du erhälst ja ein neues Teil kostenlos. Ist z.B. das Radio defekt, wird das defekte gegen das neue getauscht. Da du nur ein Radio gezahlt hast, gehört dir auch nur ein Radio.
MfG Zille
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Zitat:
Du hast zwar das defekte Teil gekauft ...
Ganz sicher nicht.
Es wurde kein defektes Teil gekauft, sondern geliefert. Hätte man ein defektes Teil gekauft, dann wäre alles in Ordnung und es bestünde kein Anspruch auf Austausch.
Der Austauschanspruch basiert auf der Vertragserfüllung, also der Lieferung des vertraglich vereinbarten Gegenstandes: ein fehlerfreies Produkt. Ein defektes Teil wurde nicht gekauft, also hat man auch keine Eigentumsansprüche daran.
Was das denn für eine Frage?
Wenn ich als Hersteller Dein Teil in der Gewährleistung tauschen muss, ist das Altteil mein Eigentum und nicht Deins.
Denn mit einem solchem Teil werden auch Materialprüfungen usw gemacht.
Dadurch kann ich als Hersteller Dritte im nachhinein verantwortlich machen, sollte es nicht meine Schuld sein.
Auch hat ein Händler das Recht, das Teil von Dir zu ordern und Dir später im Vorgang der Gewährleistung ein neues zugeben.
Wenn man gleich Ersatz bekommt, ist es kulantz.
Deswegen muss man auch oft bei einem Teiledealer das Ersatz bezahlen und bekommt nach einer Materialprüfung das Geld zurück, sofern man nicht der Verursacher des Defektes ist.
Hallo!
Ist es aber grundsätzlich nicht so, dass ausgebaute Teile grundsätzlich zunächst einmal, bis der Fehler auch tatsächlich behoben wurde, aufgehoben werden?
Soweit ich weiß wird wen ein Teil ausgebaut, dem Kunden auf Wunsch gezeigt.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von MB Spirit
Hallo!Ist es aber grundsätzlich nicht so, dass ausgebaute Teile grundsätzlich zunächst einmal, bis der Fehler auch tatsächlich behoben wurde, aufgehoben werden?
Soweit ich weiß wird wen ein Teil ausgebaut, dem Kunden auf Wunsch gezeigt.Gruß
Die Zeiten waren mal 😉
Kenne ich auch so und wir haben es auch praktisiert. Und sie in Schrott geschmiessen wenn der Kunde das GO gegeben hat.
Bei manch anderen kann ich es mir als betrügerische Absicht vorstellen, da ich selber schon erlebt habe, das was auf der Rechnung stand und es hieß: "Teile wurden ersetzt", waren es aber nicht.
Haber Reparaturen und Gewährleistungsfälle sind unterschiedliche Sachen.