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Betrug beim Autokauf? Eure Meinung plz!

Themenstarteram 23. März 2015 um 9:16

Hi,

erstmal sorry, falls das hier im falschen Forum steht. Ich wusste jetzt nicht wo ich das am besten hin schreibe.

Kurzform: Letztes Jahr im Juni habe ich einen Fabia II EZ/12 gekauft wo sich vorgestern rausgestellt hat, dass am Fahrzeug sehr wahrscheinlich ein Auffahrunfall passiert ist, welcher beim Kauf aber nicht erwähnt wurde.

Langform:

Wie gesagt, letztes Jahr im Juni habe ich nen Fabia II mit 75 PS Dieselmotor und knapp 65TKm gekauft.

Vom Händler wurde eine "Kleinigkeit" forne links erwähnt weswegen der Scheinwerfer ausgetauscht wurde. Das steht auch so im Kaufvertrag.

Vorgestern habe ich das Auto gewaschen um ihn zu verkaufen weil ich mir ein anderes zulegen möchte.

Da fiel mir auf, dass die Heckklappe auf die Stoßstange aufsetzt und somit der Lack auf der Stoßstange UNd auf der Kante der Heckklappe abgeplatzt ist. Aber nicht nur über ein paar cm (wie öfter schon im Netz gelesen) sondern über die komplette Länge der Heckklappe! Sie liegt auch in geschlossenem Zustand komplett auf. Auf der Stoßstange ist das weiß vom Plastik zu sehen.

Als ich das sah, hab ich etwas genauer geschaut und auch gesehen, dass nach der Waschstrasse Wasser an einer Stelle der Heckklappe eingedrungen ist. An dieser Stelle befinden sich 2-3 "Dellen" in der Heckklappe. Von innen, oben da wo quasi die "Scharniere" sind.

Zusätzlich sind mir jetzt auch Lackflecken auf den innenseiten der Heckscheinwerfer und den Dichtungen aufgefallen.

Nachdem ich das alles nun gesehen habe bin ich mir sicher, dass das Auto nen Auffahrunfall hatte. Ich würde glatt behaupten, dass das Auto von hinten in ein anderes Auto vor sich geschoben wurde und darum auch der Scheinwerfer ausgetauscht wurde. Ich würde auch glatt behaupten, dass der Händler davon wusste und nur das mit dem Scheinwerfer erwähnt hat weil das noch als Bagatellschaden durch geht.

Dazu kommt, dass der Händler im Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Das geht nach deutschem Recht, für einen Händler, NUR wenn es sich um ein "Bastlerfahrzeug" handelt welches auch als dieses im Vertrag angegeben werden muss UND auch den Zustand dafür hat.

Ich werde heute Nachmittag noch versuchen den Vorbesitzer (steht im Brief) zu erreichen und ihn danach zu fragen was da mit dem Auto war. Der Knaller wäre noch wenn er sagt, dass er das Auto sogar als Unfallfahrzeug verkauft hat.

Meine eigentlich Frage ist jetzt aber folgende: Schwiegermutti meint, es könne auch sein, dass mir jemand reingefahren ist und ich das nicht mitbekommen habe und daher die verzogene Heckklappe kommt. Kann das sein? Kann es sein, dass mir jemand rein fährt, die Heckklappe sich verzieht bzw. jetzt komplett aufliegt, aber an der Stoßstange kein ersichtlicher Schaden ist? Keine Kratzer, keine Delle oder Beule, nichts. Dazu fiel mir grade auf, dass rechts am PDC Sensor das Gummi fehlt.

Meiner Meinung nach deutet alles auf den von mir erwähnten Auffahrschaden hin. Zumindest bin ich mir sicher, dass da noch mehr war als die "Kleinigkeit" am Scheinwerfer. Vor allem wegen den Lackflecken.

Mich würden eure Meinungen unteressieren und vielleicht gibt es hier auch ein zwei Leute die schon ähnliches erlebt haben?!

Hier noch ein paar Fotos vom ganzen:

 

Danke erstmal.

Beste Antwort im Thema

Und das alles ist dir ein 3/4 Jahr nicht aufgefallen?

Oder willst du dir mit Hilfe des Forums eine Geschichte zurechtbasteln?

Der Händler wird mit Sicherheit vermuten dass die Schäden in der Zeit entstanden sind in der du das Fahrzeug hast.

26 weitere Antworten
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26 Antworten
Themenstarteram 27. März 2015 um 14:12

Hallo nochmal. Meine Mutter hat noch ein Foto gefunden vom Auto, welches ich ihr am Tag des Kaufes (noch auf dem Hof des Händlers) geschickt hatte.

Die Qualität ist dank Whatsapp nicht der Knaller, aber ich denke man kann trotzdem erkennen, dass die Heckklappe voll auf der Stoßstange auf liegt.

Spaltmaß = 0,00 mm

am 27. März 2015 um 14:36

Ganz ehrlich? Selbst Schuld.

Wenn die Heckklappe auf dem Stoßfänger aufliegt, ist das ein ganz offensichtlicher Schaden. Man schaut sich ein Auto vor dem Kauf doch genau an, wie kann man das denn übersehen.

Das ist kein versteckter Schaden der nur von innen oder nach Demontage einiger Bauteile zu sehen ist, das erkenne ich ja von Weitem auf deinem Foto. Wenn du sowas beim Kauf nicht siehst und sofort reklamierst, bist du selbst schuld.

 

 

Es wäre noch nichtmal ein großer Schaden gewesen, wenn man es sofort gesehen hätte. Beim Fabia steckt die Heckschürze in dem Bereich nochmal in einem Halter an der Karosserie, unterhalb der Heckklappe. Die Schürze ist dort nicht wie außen mittels Rastnasen fixiert, sondern eher lose in diesem Halter. Eigentlich nur eine "Führung", in die man die Schürze schiebt bevor sie außen eingerastet wird.

So, wenn man jetzt leicht rückwärts gegen etwas rempelt, kommt es schonmal vor dass die Schürze dort aus der Führung springt und zu hoch steht. Wenn man es sofort sieht, kann man die Schürze lösen und wieder korrekt einbauen, schon ist alles gut.

Wenn man es nicht bemerkt, ist der Lack ab. Für die Heckschürze nur ein Schönheitsfehler, für die Heckklappe wegen Korrosionsgefahr nicht so gut.

Dass die Heckklappe verzogen ist, kann eigentlich nicht sein. Wäre sie so stark verzogen, würde sie nicht mehr richtig schließen.

War also ein kleiner Rempler vom Vorbesitzer, da der Schaden ja schon auf dem Bild vor dem Kauf zu sehen ist. Dazu passt auch, dass das Gummi vom PDC-Sensor fehlt, die springen bei Remplern gerne mal raus.

 

Ob du bei dem Händler noch etwas erreichen kannst, glaube ich nicht. Nach der Zeit lässt sich sowas nicht mehr reklamieren, und ein Foto von Weitem ist jetzt nicht wirklich ein gutes Beweismittel. Man sieht ja nur, dass der Spalt ziemlich eng ist. Vom Aufsetzen oder den Lackschäden ist nichts eindeutig zu sehen, außerdem können Spaltmaße auf Bildern auch je nach Lichteinfall etwas täuschen.

Beweisen kannst du also gar nichts, von "Betrug" würde ich auch nicht reden. Denn wie gesagt: Du bist letztlich selbst schuld.

Pass das nächste Mal also besser auf, schau dir den Wagen genau an. Sowas offensichtliches musst du beim Autokauf sehen.

 

Nimm dir gegebenenfalls einen Kumpel oder Bekannten mit, der Ahnung von Autos hat.

Das kann nie schaden. Meine Schwester hat sich letztes Jahr einen kaufen wollen, den habe ich mir mit angeschaut. Von außen war überhaupt nichts zu sehen, das Auto sollte "unfallfrei" sein. Bei einem Blick unter den Teppich im Kofferraum stellte sich allerdings heraus, dass das komplette Heckblech neu eingeschweißt wurde. Der muss einen riesigen Heckschaden gehabt haben.

War jetzt nichts dramatisches, das wurde professionell repariert und man sah eigentlich nichts mehr. Aber plötzlich war das Auto 1.000 € billiger. Der (Vertrags-)Händler wollte uns dann lieber den zustehenden Rabatt gewähren als auf seinem Preis zu beharren und zu riskieren, dass wir die Geschichte herumerzählen.

Themenstarteram 27. März 2015 um 15:05

Ich hab da mal was vorbereitet. Die ersten paar Treffer auf autoscout24.

Alles der gleiche 1.6 Diesel mit 75 PS.

Meiner Meinung nach sieht man auf JEDEM Foto sehr gut das Spaltmaß...

Wenn man sieht wie "dick" das eigentlich ist.... naja... von wegen "Lichteinfall" und so...

Hab auch versucht Fotos zu finden wo der Winkel in etwa der gleiche ist wie auf dem Foto welches ich von meinem Auto noch gefunden habe.

Achja, klar hab ich da selbst Schuld! Und trotzdem:

Deutsches Recht besagt:

Der Händler ist verpflichtet eine Gewährleistung von mindestens 12 Monate zu geben.

Der Händler ist verpflichten ALLE bekannten Schäden an zu geben und den Käufer vor dem Kauf zu informieren.

Der Händler ist verpflichtet, wenn ihm Vorschäden am Fahrzeug bekannt sind, das Auto auf weitere Schäden zu prüfen.

Tut er eines davon nicht, so handelt er grob fahrlässig und ist haftbar.

Daran ändert meine blinde, naive Handlungsweise beim Kauf nichts.

Natürlich bin ich demnächst 10x so vorsichtig, werde den Schwiegerpapa mitnehmen und nur noch bei nem großen Händler kaufen.

edit by Johnes, MT-Moderation
*** Bilder entfernt! Bitte Copyright beachten! ***

Zitat:

@tranceonline schrieb am 27. März 2015 um 15:12:40 Uhr:

Hallo nochmal. Meine Mutter hat noch ein Foto gefunden vom Auto, welches ich ihr am Tag des Kaufes (noch auf dem Hof des Händlers) geschickt hatte.

Die Qualität ist dank Whatsapp nicht der Knaller, aber ich denke man kann trotzdem erkennen, dass die Heckklappe voll auf der Stoßstange auf liegt.

Spaltmaß = 0,00 mm

Für mich sieht das immer noch so aus, als ob die Stoßstange nach oben verzogen wäre, nicht die Heckklappe.

Themenstarteram 27. März 2015 um 15:07

Zitat:

@birscherl schrieb am 27. März 2015 um 16:06:16 Uhr:

Zitat:

@tranceonline schrieb am 27. März 2015 um 15:12:40 Uhr:

Hallo nochmal. Meine Mutter hat noch ein Foto gefunden vom Auto, welches ich ihr am Tag des Kaufes (noch auf dem Hof des Händlers) geschickt hatte.

Die Qualität ist dank Whatsapp nicht der Knaller, aber ich denke man kann trotzdem erkennen, dass die Heckklappe voll auf der Stoßstange auf liegt.

Spaltmaß = 0,00 mm

Für mich sieht das immer noch so aus, als ob die Stoßstange nach oben verzogen wäre, nicht die Heckklappe.

Ja das mag sein, darum gehts ja auch nicht mehr ;) Ob jetzt die Heckklappe nach unten gerutscht ist oder die Stoßstange nach oben. Nur noch darum, was der Verkäufer demnächst macht und vor allem beweisen zu können, dass der Schaden nicht passiert ist als ich das Auto schon gekauft hatte und ich davon nix mitbekommen habe.

Dabei hilft das Foto halt sehr finde ich.

Hi,

nach 6 Monaten liegt die Beweislast beim Kunden!

MfG

Super-TEC

Zitat:

@Super-TEC schrieb am 27. März 2015 um 16:55:01 Uhr:

Hi,

nach 6 Monaten liegt die Beweislast beim Kunden!

MfG

Super-TEC

Wie kommst du darauf?

Zitat:

@tranceonline schrieb am 27. März 2015 um 16:05:50 Uhr:

Ich hab da mal was vorbereitet. Die ersten paar Treffer auf autoscout24.

Alles der gleiche 1.6 Diesel mit 75 PS.

Meiner Meinung nach sieht man auf JEDEM Foto sehr gut das Spaltmaß...

Wenn man sieht wie "dick" das eigentlich ist.... naja... von wegen "Lichteinfall" und so...

Hab auch versucht Fotos zu finden wo der Winkel in etwa der gleiche ist wie auf dem Foto welches ich von meinem Auto noch gefunden habe.

Achja, klar hab ich da selbst Schuld! Und trotzdem:

Deutsches Recht besagt:

Der Händler ist verpflichtet eine Gewährleistung von mindestens 12 Monate zu geben.

Der Händler ist verpflichten ALLE bekannten Schäden an zu geben und den Käufer vor dem Kauf zu informieren.

Der Händler ist verpflichtet, wenn ihm Vorschäden am Fahrzeug bekannt sind, das Auto auf weitere Schäden zu prüfen.

Tut er eines davon nicht, so handelt er grob fahrlässig und ist haftbar.

Daran ändert meine blinde, naive Handlungsweise beim Kauf nichts.

Natürlich bin ich demnächst 10x so vorsichtig, werde den Schwiegerpapa mitnehmen und nur noch bei nem großen Händler kaufen.

Ist das eigentlich erlaubt,fremde Fahrzeuge zu fotografieren

und mit dem Kennzeichen hier einzustellen?

Zitat:

@mgor schrieb am 27. März 2015 um 17:18:15 Uhr:

Zitat:

@Super-TEC schrieb am 27. März 2015 um 16:55:01 Uhr:

Hi,

nach 6 Monaten liegt die Beweislast beim Kunden!

MfG

Super-TEC

Wie kommst du darauf?

Hi,

weil Er das Fahrzeug im 6/2014 gekauft hat und erst jetzt den Mängel bemerkt haben soll/hat.

MfG

Super-TEC

Zitat:

@MORENO schrieb am 27. März 2015 um 17:25:44 Uhr:

Zitat:

@tranceonline schrieb am 27. März 2015 um 16:05:50 Uhr:

Ich hab da mal was vorbereitet. Die ersten paar Treffer auf autoscout24.

Alles der gleiche 1.6 Diesel mit 75 PS.

Meiner Meinung nach sieht man auf JEDEM Foto sehr gut das Spaltmaß...

Wenn man sieht wie "dick" das eigentlich ist.... naja... von wegen "Lichteinfall" und so...

Hab auch versucht Fotos zu finden wo der Winkel in etwa der gleiche ist wie auf dem Foto welches ich von meinem Auto noch gefunden habe.

Achja, klar hab ich da selbst Schuld! Und trotzdem:

Deutsches Recht besagt:

Der Händler ist verpflichtet eine Gewährleistung von mindestens 12 Monate zu geben.

Der Händler ist verpflichten ALLE bekannten Schäden an zu geben und den Käufer vor dem Kauf zu informieren.

Der Händler ist verpflichtet, wenn ihm Vorschäden am Fahrzeug bekannt sind, das Auto auf weitere Schäden zu prüfen.

Tut er eines davon nicht, so handelt er grob fahrlässig und ist haftbar.

Daran ändert meine blinde, naive Handlungsweise beim Kauf nichts.

Natürlich bin ich demnächst 10x so vorsichtig, werde den Schwiegerpapa mitnehmen und nur noch bei nem großen Händler kaufen.

Ist das eigentlich erlaubt,fremde Fahrzeuge zu fotografieren

und mit dem Kennzeichen hier einzustellen?

Hi,

ist ohne Zustimmung, der Besitzer der Fahrzeuge nicht zulässig!!

MfG

Super-TEC

Zitat:

@Super-TEC schrieb am 27. März 2015 um 17:27:28 Uhr:

Zitat:

@mgor schrieb am 27. März 2015 um 17:18:15 Uhr:

 

Wie kommst du darauf?

Hi,

weil Er das Fahrzeug im 6/2014 gekauft hat und erst jetzt den Mängel bemerkt haben soll/hat.

MfG

Super-TEC

Genau und nun hat er aber ein Foto, auf dem zu sehen ist, dass der Mangel schon bei der Fahrzeugübergabe vorhanden war.

Ich sehe hier also überhaupt gar kein Problem. Die Verjährungsfrist für diesen verschwiegenen / untergeschobenen Mangel beginnt ab Kenntniserlangung.

Ich schließe diesen Thread an dieser Stelle.

Hier, ist nicht der Platz für diese Diskussion. Ich habe die Bilder entfernt, die ohne Zustimmung der Rechteinhaber eingestellt wurden.

@TE: Bitte wende dich an den Händler oder einen Anwalt bzw. ein dafür spezifiziertes Forum. Bei MT sind Rechtsberatungen nicht erwünscht.

MfG

Johnes

MT-Moderation

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