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betrug bei autobesichtigung

Themenstarteram 3. Januar 2016 um 18:39

darf ich hier um rat fragen

in hamburg wurde ein ford taunus angeboten

es wurde zugesagt fahrbereit und zuferlässig....es wurde uns zugesagt das er sicher die strecke meißtern würde

wir kamen von südtirol und bei der probefahrt versagte das fahrzeug...hörte sich nach getriebeschaden an

hmmmmm....hat man hier eine chance reisekosten rückerstattung....hmmmmm

oder ist das risiko bei oldies nun mal dabei??

Beste Antwort im Thema
am 4. Januar 2016 um 17:06

Das ist der größte Blödsinn den ich jemals geladen habe. Ein Problem tritt bei der Probefahrt auf und der Verkäufer soll haften ? Wo sind wir den hier ? Ich habe 1000te km runtergerissen um mein Auto zu finden, aber auf solch blödsinnige Idee mit Kostenerstattung bin ich noch nie gekommen. Und ein Geriebeschaden kündigt sich nicht immer an. Hier sind echt Experten unterwegs.

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am 4. Januar 2016 um 17:06

Das ist der größte Blödsinn den ich jemals geladen habe. Ein Problem tritt bei der Probefahrt auf und der Verkäufer soll haften ? Wo sind wir den hier ? Ich habe 1000te km runtergerissen um mein Auto zu finden, aber auf solch blödsinnige Idee mit Kostenerstattung bin ich noch nie gekommen. Und ein Geriebeschaden kündigt sich nicht immer an. Hier sind echt Experten unterwegs.

Ja. .also was ich auch schon Kilometer runter gerissen habe, um mir irgendetwas anzugucken, was dann komplett anders war als beschrieben, ach du Gott, das ist zwar ärgerlich aber auch unvermeidbar. ..lg Michael

am 5. Januar 2016 um 22:25

Keine Chance auf Reisekosten Entschädigung, ausser Du hast eine schriftliche Zusage, dass Du das Auto käuflich erwerben kannst. Also NUR wenn Du einen bereits vollständig inkraft getretenen Kaufvertrag hast, bei dem Dir zugesichert wurde, dass Du ein KFZ OHNE Getriebeschaden übergeben bekommst.

Dann Stellt sich aber immer noch die FRAGE; OB NICHT DER Verkäufer von DIR den Getriebeschaden ersetzen lässt, denn er könnte argumentieren, dass Du bei der Probefahrt den Wagen kaputt gemacht hast.

Aber auch hier streiten sich die Geister, denn falls der Verkäufer sich nicht vor Probefahrtantritt, sich von Dir etwas unterschreiben läst, dass Du für alle bei der Probefahrt entstehenden Schäden haftest, geht auch dies ins leere.

Zumal es ja eine Beweisfrage ist und hier geht es dann darum wer mehr glaubwürdigere Zeugen hat.

 

Sei mir nicht böse, aber da gehört schon sehr viel Dummheit, wenn man 2000 km föhrt um sich einen gebrauchten Wagen ansieht.

Da kaufe ich lieber per Fotos aufs grade Wohl, lass mir den Wagen von einer Firma bringen und wenn dann was nicht stimmt mit der Karre, dann repariere ich die Kleinigkeiten.

Denn wenn es kein Händler war, von dem ich kaufte, dann sind bei diesen Loser eh nichts zu holen.

Da spare ich mir Geld und Nerven.

Solche Leute die wegen jeden Kram gleich zum Rechtsanwalt laufen wollen, bräuchte ja eine Rechtschutzversicherung. Falls diese eine solche Versicherung hatten, werden dann sicher nach dem zweiten Fall gekündigt und bekommen so schnell dann auch keine Rechtschutzversicherung mehr.

War es ein Händler dann liegt der Fall klar.

In diesem Falle greift die Gewährleistung. da spielt es keine Rolle, obder Wagen so geliefert wurde, oder ob der getriebeschaden erst nach einem Dreiviertel Jahr entstand, weil Dein Freund es auch nach 20 Jahren Führerschein keinen Gang rein bringt.

Jedoch gibt es fast keinen Händler mehr, der gebrauchte Wagen verkauft.

Alle solche Händler tarnen sich als Privatleute.

Zudem sind solche Autohändler überwiegend Migranten und kennen das Wort Gewährleistung gar nicht.

am 6. Januar 2016 um 11:48

@qwertzuiopasdfg was bist du den für'n Profi? Spar dir lieber deine nichtssagende Kommentare!

Zitat:

@conspiracy. schrieb am 6. Januar 2016 um 12:48:36 Uhr:

@qwertzuiopasdfg was bist du den für'n Profi? Spar dir lieber deine nichtssagende Kommentare!

Vielleicht hat qwertzuiopasdfg nicht den richtigen Ton getroffen! ;)

Aber trotzdem hat er Recht! Nichtssagende Kommentare kann ich da nicht finden!

Gruß,

der_Nordmann

Also Reisekostenerstattung (Schadensersatz gemäß BGB) ist von demjenigen zu Leisten, der den Schaden zu verantworten hat. Das bei einem Ford Taunus auf der Probefahrt das Getriebe verreckt, wird wohl nicht dem Verkäufer an zu lasten sein sondern unter "höhere Gewalt" fallen, würde ich mal vermuten, ein Schadensersatz wird es daher nicht geben.

Also jetzt mal Hand aufs Herz. ..der Kaufinteressent bekommt nichts dafür das er umsonst gefahren ist und der Fahrzeugebesitzer bekommt auch nix , weil es keinen Vorsatz gab .....das ist schon eine bissel merkwürdige Diskussion oder? :D lg Michael

ic200josepf- sagt alles -

Zitat:

@1c200Josef schrieb am 5. Januar 2016 um 23:25:35 Uhr:

 

Zudem sind solche Autohändler überwiegend Migranten und kennen das Wort Gewährleistung gar nicht.

:D

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