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Betriebshaftpflicht oder was machen, wenn die Werkstatt versagt?

Hallo zusammen, ich brauche dringend euren Rat zu folgendem Problem:
Ich habe als Werbe- und Kommunikationsberater eine Autowerkstatt beraten. Als Vergütung war vorgesehen, meine Leistung über Reparaturleistungen an meinen Youngtimern zu verrechnen. Ich habe daraufhin ein SAAB 900 Cabrio bj 92 mit echten 140.000 km dort hin verbracht, um ein Motorproblem zu lösen und zu TÜVen.
Desweiteren standen kosmetische Arbeiten im Raum, wie Verdeck wechseln (zu dem Zeitpunkt noch dicht, nur nicht mehr schön).
Da ich noch ein weiteres Cabrio mein eigen nennen darf, hatte ich Anfangs auch keinen Zeitdruck und mit Rücksicht auf die angespannte finanzielle Lage des Betriebs in seiner damaligen Gründung mich darauf verständigt, dass immer mal wieder zwischendurch an dem dort verblieben Fahrzeug weiter gearbeitet werden soll.
Nach 6 Monaten habe ich das Fahrzeug abgemeldet, weil es immer noch nicht fertig war und die Lage des Unternehmens immer noch wacklig war (nach eigener Auskunft). Mittlerweile floriert das Unternehmen und es sind ca 3 Jahre vergangen, in denen ich immer wieder vertröstet worden bin. Nun ist mir die Hutschnur geplatzt, weil einfach nichts passiert ist und der Zustand des Wagens sich sichtlich verschlechtert hat, weil er auch nicht - wie versprochen - trocken untergestellt wurde. Ich habe den Wagen dann aus der Werkstatt in eine andere Werkstatt verbringen lassen, weil "meine" Werkstatt das auch ganz recht war, mit der Auflage, dass meine Werkstatt die Kosten für die Instandsetzung übernimmt.
Heute kam dann der befürchtete Anruf:
Durch die schlechte "Lagerung" meines Autos und dem Aussetzen der Witterung hat der Wagen in den letzten 3 Jahren irreparabeln Schaden genommen. Neben der nicht reparierten Zylinderkopdichtung (Ausgangsproblem) ist im Laufe der Zeit Wasser eingeflossen an dem ittlerweile verrotetem Verdeck, nicht abgeflossen durch Verschmutzung und hat im Fahrzeug gearbeitet, so dass von Innen Rost im gesamten Hinterwagen und den Seitenteilen einen Schaden einm wirtschaftlichen Totalschaden gleichkommend verursacht hat.
Was mache ich nun? Ist so etwas über die Betriebshaftpflicht "meiner" Werkstatt abgesichert? Wie kriege ich raus, ob meine Werkstatt überhaupt eine solche Haftpflicht hat? Wie gehe ich am besten vor, ich möchte meine Werkstatt nun auch erst mit der Situation konfrontieren, wenn ich einen Plan zum besten Vorgehen habe. Jeder Rat ist sehr willkommen. Ich weiss da gerade echt nicht weiter, wie ich den Besitzer der Werkstatt packen kann ... und vertrösten lassen habe ich mich nun oft genug.

Beste Antwort im Thema

Was sagt überhaupt das Finanzamt zu deiner Beratung ohne entsprechenden Vertrag bzw. Abrechnung? Andere würden das ja Schwarzarbeit nennen ...

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Ein schöner Erstbeitrag, und gleich mit "Eigen-Werbung". :D

Toll.
Noch schnell Werbung in eigener Sache machen, aber nicht mal die Frage lesen.
Es geht nicht um "seine" Betriebshaftpflicht.

Geschlossen wegen Leichenschändung.
Gruß MartinSHL
MT-Moderation

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