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Betriebserlaubnis Roller

Themenstarteram 21. Juli 2020 um 18:43

Hallo. Wenn ich für einen Kymco Grand dink einen neuer Zulassungsschein benötige, weil meiner weg ist, woher bekomme ich einen Neuen.

Kann da jemand helfen?

Danke Sven

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20 Antworten

Du kannst zu deinem Kymco-Händler gehen und den sich engagieren lassen (kostet vermutlich einen Aufschlag) oder du schreibst Kymco an. Beides setzt voraus, das du einen Eigentumsnachweis hast.

Themenstarteram 21. Juli 2020 um 19:37

Okay. Das ist schon mal eine Antwort.

Hier findest du ein Beispiel, wie du bei Peugeot zu Ersatzpapieren kommst. :cool:

Voraussetzung ist wohl, dass Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Straßenverkehrsamt oder Bürgerbüro hast.

am 25. Juli 2020 um 5:58

Und ein Nachweis der Polizei, das der Roller nicht geklaut ist

Zitat:

@Up-gefahren schrieb am 25. Juli 2020 um 07:58:40 Uhr:

Und ein Nachweis der Polizei, das der Roller nicht geklaut ist

Nein. Wenn einFahrzeug als geklaut gemeldet wurde, geht es wohl automatisch ans KBA. Die Polizei verweist immer (in Sachsen-Anhalt) an das Bürgerbüro. Das macht eine KBA-Abfrage und stellt dann das Dokument aus.

Hallo,

wenn Du den Roller nicht verkaufen willst, dann lass doch die Sache ruhen.

Die Versicherungen brauchen die in der Regel nicht (meine drei jedenfalls haben sich mit den allgemeinen Daten und einem Foto der Rahmennummer zufrieden gegeben).

Wenn es noch ein Kennzeichen gibt, dann kann man die Versicherung ermitteln und schreibt denen den Halterwechsel.

Eine neue Zulassung kostet Zeit und Nerven und je nach Hersteller manchmal fast den Zeitwert des Rollers...

 

Grüße

Thorsten

Zitat:

@thoritz schrieb am 26. Juli 2020 um 12:12:57 Uhr:

Hallo,

wenn Du den Roller nicht verkaufen willst, dann lass doch die Sache ruhen.

Soso. Für Versicherung reicht die VIN, aber für die Inbetriebnahme im Strassenverkehr ist zwingend die BE / CoC erforderlich. Und das aus gutem Grund. Darin sind alle wesentlichen Bestandteile des Fahrzeugs beschrieben und die Identifikationsmerkmale.

Folgendes Szenarium: Geschwindigkeitskontrolle. Geblitzt mit 52 kmh. Wie willst Du dem Schutzmann klarmachen, dass Dein Roller

1. kein Mofaroller ist

2. vor 2001 gebaut wurde (50 kmh)

3. nach 2001 gebaut wurde (45 kmh)

4. kein verzauberter 125er Roller ist

Die vielen anderen "oder" erspare ich mir, z.B. Radgröße, Nutzlast usw.

Fazit: Lass Dir auf den beschriebenen Wegen eine Zweitschrift der BE / CoC ausstellen. Das kostet nach meiner Erfahrung ja nach Hersteller 60 bis 110 Euro. Dann hast Du Ruhe.

 

Hallo,

@Gockel B12

das kannst Du in der von Dir beschriebenen Situation eh nicht.

Die auf immer billigerem Papier gedruckte CoC hat man nicht dabei (muss man nicht, ist wie der Brief beim PKW!)

Wenn der Roller viel zu schnell ist, wird er eh vor Ort stillgelegt und wird amtlich begutachtet.

Und dann kann man immer noch die Papiere beantragen, denn die wurden blöderweise letzte Woche von Muttern/Freundin/Frau/Kind/ Onkel/ Tante/Diverse versehendlich ins Altpapier geworfen (was bei den unscheinbaren Lappen nicht verwundet...

Nach meiner Erfahrung kostet das 40 - 80,- Euro beim Hersteller für Blanco-Papiere, 80 - 130,- Euro beim TÜV/Dekra für die Abnahme und 40 - 50,- bei der Zulassung fürs Ausfertigen.

Und bei Preisen, die für ältere Roller schon lange die 500,- Euro deutlich unterschritten haben, ist das oft ein "wirtschaftlicher Totalschaden".

Es ist schon richtig, dass man die "Papiere" besitzen muss.

Aber ob man das im Rahmen des voreilenden Gehorsams machen muss...

Wenn ich die (legale) Herkunft kenne oder das eh mein eigener Roller ist, kann ich mit dem Aufschieben des Problems gut leben.

 

Grüße

Thorsten

@Schuettus

beim nächsten Mal frag besser nach dem verlorenen Roller-Schein von irgendjemand, nicht von Dir selbst ;-)

Foren sind doch recht öffentlich...

Zitat:

@thoritz schrieb am 26. Juli 2020 um 15:33:11 Uhr:

Es ist schon richtig, dass man die "Papiere" besitzen muss.

Aber ob man das im Rahmen des voreilenden Gehorsams machen muss...

Wenn ich die (legale) Herkunft kenne oder das eh mein eigener Roller ist, kann ich mit dem Aufschieben des Problems gut leben.

Grüße

Thorsten

@Schuettus

beim nächsten Mal frag besser nach dem verlorenen Roller-Schein von irgendjemand, nicht von Dir selbst ;-)

Foren sind doch recht öffentlich...

@thoritz

Wieso ist das vorauseilender Gehorsam? Die Betriebserlaubnis ODER CoC ist eine Voraussetzung zur Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Roller. Der TE hat eine Frage gestellt und Du rätst ihm zur gesetzwidrigen Handlung. Hältst Du das für richtig?

Zitat:

@thoritz schrieb am 26. Juli 2020 um 15:33:11 Uhr:

Die auf immer billigerem Papier gedruckte CoC hat man nicht dabei (muss man nicht, ist wie der Brief beim PKW!)

Wie billig das gedruckte Papier auch immer sein mag, man hat es mitzuführen und dies korrekterweise sogar im Original. Wobei eine Kopie von der Polizei in der Regel akzeptiert wird. Aber gänzlich ohne geht gar nicht, da sämtliche zur Kontrolle notwendigen Fahrzeugdaten ausschließlich in der COC-Bescheinigung vermerkt sind. Wie und was kann also bei einer Kontrolle überprüft werden, wenn dieses Dokument nicht mitgeführt wird? Das beginnt schon mit der Fahrzeugart. Ist es ein Kleinkraftrad, oder ein Mofa? Dies ist verlässlich und rechtssicher ausschließlich in der COC vermerkt. Die Versicherungsbescheinigung ist hierfür nicht ausreichend.

Und hier noch der passende Gesetzestext:

Die FZV sagt uns zu dem Thema folgendes:

§ 4 Abs. 5: Werden Fahrzeuge [...] für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Zitat:

@Gockel B12 schrieb am 26. Juli 2020 um 15:47:55 Uhr:

Wieso ist das vorauseilender Gehorsam? Die Betriebserlaubnis ODER CoC ist eine Voraussetzung zur Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Roller. Der TE hat eine Frage gestellt und Du rätst ihm zur gesetzwidrigen Handlung. Hältst Du das für richtig?

Diese irrige Einschätzung von @thoritz basiert wahrscheinlich mal wieder auf "ich habe mal gehört" oder "ich kenne da jemanden, der hat gesagt". Es ist schon unglaublich, was gerade im Bezug auf Themen aus dem Rechtsbereich immer wieder für ein Stuss in die Welt gesetzt wird und das auch vehement verteidigt wird. Wo es gerade in diesem Bereich auf absolute Korrektheit ankommt.

Zudem lässt sich die Beantwortung der Fragen meist ziemlich einfach recherchieren, da die dazu passenden Gesetzestexte kein Geheimnis darstellen. Aber wie so oft geht scheinbar Meinung über Tatsache.

Hallo,

so unterscheiden sich halt Praxis und Kleinkrämerei.

Ich fahre inzwischen seit 2001 fast durchgängig 50er Roller. davor diverse Mofas oder Mokicks.

Ich habe noch nie ein Original Zulassungsdokument mitgenommen.

Meine Nachbarn haben auch 50er und niemand von denen käme auf die Idee, so etwas mitzuführen.

Es gibt sicherlich ein paar Wenige, die sich haarklein an derart unsinnige Bestimmungen halten.

Aber erstens ist es extrem umwahrscheinlich, dass man überhaupt kontrolliert wird.

Mir ist es in 35 Jahren drei Mal passiert und jedes Mal hat die Versicherungsbescheinigung und die Info, dass das wichtige Dokument im Ordner schlummert ausgereicht.

Aber bevor hier die forentypischen Rechthaber richtig abkotzen:

Ihr habt absolut recht!

Und immer brav die vielen Gesetze beachten!

Auch die unsinnigen!!

Grüße

Thorsten

PS:

Wo packt Ihr denn das wichtige Dokument hin, wenn es an den Baggersee geht?

In die Badehose, unter die Luma oder gar in den Roller...

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