betriebserlaubnis erloschen?

Ford Escort Mk7 (GAA, GAL, GAL 4, ALL, AVL)

hallo,hab mal ne frage.und zwar habe ich mir an meinen escort,wischwaschdüsen mit blauen led-leuchten eingebaut.die ich mit den kabel direkt ans licht angeschlossen habe.das heisst wenn ich das licht anmache(nicht bei stand-oder fernlicht) leuchten die blau.was ist jetzt wenn die polizei mich anhält?erlischt dann die betribserlaubnis?ich kann ja sofort die kabel wieder abziehen.muss ja nicht gross rum fummeln.

19 Antworten

gerade bei sachen die blau leuchten ist die rennleitung empfindlich. und da die dinger ja ohne ABE sind ist der mit der fahrzeug abe abgesegnete zustand verändert. sprich die abe erloschen. macht 3 punkte und mind. 50 euro. für fahrer und halter, falls unterschiedliche personen.

Re: betriebserlaubnis erloschen?

Zitat:

Original geschrieben von angel of hell


ich kann ja sofort die kabel wieder abziehen.muss ja nicht gross rum fummeln.

ist scheiß egal!

der funktionsUNfähige anbau solcher teile reicht aus, um die be erlöschen zu lassen...

Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn dich die Polizei anhält.

Die Betriebserlaubnis IST BEREITS ERLOSCHEN, seit du die Dinger angebaut hast. Der nette Mann in grün oder blau wird das nur feststellen und es dir in geeigneter Form mitteilen.

als fahranfänger kann das dein fs kosten 🙂

Re: betriebserlaubnis erloschen?

Zitat:

Original geschrieben von angel of hell


und zwar habe ich mir an meinen escort,wischwaschdüsen mit blauen led-leuchten eingebaut

Wozu überhaupt? Ich hab mich bei Dunkelheit noch nie für meine Scheibenwaschdüsen interessiert 🙄 ...

Re: Re: betriebserlaubnis erloschen?

Zitat:

Original geschrieben von uwevdlieck


Wozu überhaupt? Ich hab mich bei Dunkelheit noch nie für meine Scheibenwaschdüsen interessiert 🙄 ...

Tja, du bist wohl auch eher ein frühes 60er Baujahr, da entzieht sich einem der Nutzwert dieser Leuchtorgien in blau :-))))

Die Dinger werden massenweise angeboten ( natürlich alle mit dem Hinweis "Im Bereich der StVZO nicht zugelassen"😉 und dementsprechend auch ausreichend verkauft.
Wenn es anders wäre, würden die Hersteller in Fernost etwas anderes zusammenbasteln ;-)

Solche bunten Lämpchen sind schon was feines.
Ich würd den Einbau auf den Innenraum beschränken.
Z.B. Tacho- Amatur- und Fussraumbeleuchtung.

Wenn es unbedingt aussen sein "muss" (Treffen), kannst du die Leuchten mit Steckverbindern und lösbaren Befestigungen versehen. Das macht das Ganze zwar nicht legal, ist jedoch sicherer, als permanent damit herumzufahren.
Mfg

Ein anderer Aspekt bei solchen Sachen ist der Versicherungsschutz.
Führerschein weg OK - shit aber was solls
Unfall mit Verletzten und die Versicherung schafft es sich irgendwie herauszureden (Fahren ohne Betriebserlaubnis), des is dann richtig blöd weil dann darfst du zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von fordmechanic666


Ein anderer Aspekt bei solchen Sachen ist der Versicherungsschutz.
Führerschein weg OK - shit aber was solls
Unfall mit Verletzten und die Versicherung schafft es sich irgendwie herauszureden (Fahren ohne Betriebserlaubnis), des is dann richtig blöd weil dann darfst du zahlen.

Die Versicherung braucht sich da nicht rauszureden, bei der Karre ist die betriebserlaubnis erloschen. Und selber kann man sich da denn nicht rausreden, von wegen, wusste ich nicht...das steht da immer drauf: nicht in der Stvo zugelassen.

so und gestern abend,hat mich die polizei angehalten.allgemeine verkehrskontrolle.sie haben gefragt ob ich ne abe für die blauen wischwaschdüsen habe.habe ich ja nicht.daraufhin hat der eine polizist gefragt,ob die düsen denn überhaupt funktonieren,musste ich dann zeigen das sie gehen.daraufhin sagte er das ich damit so nicht fahren darf da keine abe.aber da ich die lichter ja ausschalten kann(sind mit den licht verbunden)einfach ein kabel rausziehen.haben sie gesagt,das ich weiter fahren kann.und es gab kein ärger weiter.
werde sie natürlich jetzt nicht mehr anmachen.
aber wegen der schwarzlichtröhre im auto haben sie nichts gesagt.das ist wohl dann erlaubt oder??????

ja ist es, solange sie net rausscheint

übrigens sind deine düsen jetzt im polizeicomputer uner deinem nummernschild registriert, glückwunsch

was heisst denn im computer regestriert?die haben doch gesagt,ich darf weiter fahren.ich werde sie sowieso jetzt nicht mehr anschliessen.habe die kabel abgeschnitten.
habe schon viele autos mit den blauen düsen gesehen,deshalb habe ich sie auch erst eingebaut.aber ich will ja keine strafe zahlen oder punkte bekommen.haben hier ja einige geschrieben was passieren kann.und das will ich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von angel of hell


was heisst denn im computer regestriert?

die haben den verstoß event. im system als verwarnung registriert...

Zitat:

Original geschrieben von angel of hell


habe die kabel abgeschnitten

und?! nützt aber strenggenommen nix!

Zitat:

Original geschrieben von angel of hell


habe schon viele autos mit den blauen düsen gesehen,deshalb habe ich sie auch erst eingebaut.

wenn viele von ner autobahnbrücke steine auf autos werfen, machst du das dann auch?!

Zitat:

Original geschrieben von angel of hell


aber ich will ja keine strafe zahlen oder punkte bekommen.

dann hilft nur ausbau der besagten düsen...spätestens bei nem schlecht gelaunten polizisten, der nicht wie die exemplare die dir begenet sind an fachlicher inkomopetenz leidet, biste dein auto dann erstmal los....

1. Die Betriebserlaubnis erlischt deswegen nicht unbedingt, das war einmal vor langer Zeit.
2. Die BE wird nur erlöschen, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, bzw. sich das Abgas und Geräuschverhalten ändert.
3. Auch muß die Haftpflichtversicherung bei einem Unfall zahlen, ausser die Leuchten wären ursächlich dafür verantwortlich. Dann würde sie auch zahlen müßen, kann dich aber mit einem gewissen Betrag in Regress nehmen. Von der Zahlung kann sie sich nur bei Vorsatz drücken, also wenn du z.B. jemanden mit Absicht über den Haufen fährst.
4. Beleuchtungseinrichtungen welche nach aussen hin sichtbar sind, bzw. aussen angebracht sind, müssen bauartgeprüft sein.
5. Eine angebrachte Beleuchtungseinrichtung MUSS! aber auch funktionsfähig sein.

Also wenn du keinen Ärger willst, müssen die Dinger weg.

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