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Besteuerung "Geldwerter Vorteil" auf Marktpreisbasis nur für Werkswagen, oder für alle?

Themenstarteram 19. Dezember 2009 um 20:29

Hallo,

die Bundesregierung hat eine Besteuerung des "Geldwerter Vorteil" auf Marktpreisbasis beschlossen.

http://www.handelsblatt.com/.../...steuerung-wird-neu-geregelt;2502312

Gilt die wirklich nur für Werkswagen, oder für alle? Keiner bezahlt den Listenpreis, ob Werkswagen oder Otto Normalverbraucher. Die Schere zwischen Listenpreisen und dem Marktpreisen ist in den letzten jahren für alle, nicht nur für Werkaswagenfahrer auseinadergegangen.

Wer weiß etwas konkretes? Beim BMF steht noch nichts.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von HeinzSchenk2

Hallo,

die Bundesregierung hat eine Besteuerung des "Geldwerter Vorteil" auf Marktpreisbasis beschlossen.

http://www.handelsblatt.com/.../...steuerung-wird-neu-geregelt;2502312

Gilt die wirklich nur für Werkswagen, oder für alle? Keiner bezahlt den Listenpreis, ob Werkswagen oder Otto Normalverbraucher. Die Schere zwischen Listenpreisen und dem Marktpreisen ist in den letzten jahren für alle, nicht nur für Werkaswagenfahrer auseinadergegangen.

Wer weiß etwas konkretes? Beim BMF steht noch nichts.

Hallo HeinzSchenk2,

des gilt aber, soviel ich weiss,nur für Werksangehörige..

und man sollte sich vielleicht mal klar in Erinnerung rufen, daß die angeblich so arbeitnehmerfreundliche SPD diesen Wahnsinn der zu hohen Besteuerung der Jahreswagen eingeführt hat. Diese individuell eingerichtete Anpassung ist ein positives Zeichen dafür, daß die jetzige Bundesregierung eventuell doch in einigen Dingen Rationalität hat einkehren lassen.

Gruss

Marie

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Zitat:

Original geschrieben von HeinzSchenk2

Hallo,

die Bundesregierung hat eine Besteuerung des "Geldwerter Vorteil" auf Marktpreisbasis beschlossen.

http://www.handelsblatt.com/.../...steuerung-wird-neu-geregelt;2502312

Gilt die wirklich nur für Werkswagen, oder für alle? Keiner bezahlt den Listenpreis, ob Werkswagen oder Otto Normalverbraucher. Die Schere zwischen Listenpreisen und dem Marktpreisen ist in den letzten jahren für alle, nicht nur für Werkaswagenfahrer auseinadergegangen.

Wer weiß etwas konkretes? Beim BMF steht noch nichts.

Hallo HeinzSchenk2,

des gilt aber, soviel ich weiss,nur für Werksangehörige..

und man sollte sich vielleicht mal klar in Erinnerung rufen, daß die angeblich so arbeitnehmerfreundliche SPD diesen Wahnsinn der zu hohen Besteuerung der Jahreswagen eingeführt hat. Diese individuell eingerichtete Anpassung ist ein positives Zeichen dafür, daß die jetzige Bundesregierung eventuell doch in einigen Dingen Rationalität hat einkehren lassen.

Gruss

Marie

Die Idee ansich ist ja wirklich gut, aber was sind Marktpreise?

Sind die Preise in Hambugr genau so hoch wie in München, in Koblenz so wie in Berlin? Ich denke da gibt es große Unterschiede.

Auch die einvernehmliche Feststellung zwischen Finanzbehörde (das Thema wird wohl nur bei BP's aufkommen) und dem Steuerpflichtigen dürfte sich schwierig gestalten. Die Preisbildung zwischen Prüfer und Autofahrer dürfte wohl erheblich auseinanderliegen, schließlich ist jede 100€ Sprung im wahrsten Sinne des Wortes Geld wert.

Eine Flut von Einsprüchen gegen Bescheide, gepaart mit Klagen vor den Finanzgerichten dürfte die Folge sein.

Meiner Meinung nach wäre es besser gewesen den einheitlichen Bruttolistenpreis zu nehmen, und dann einen prozentualen Abschlag zu gewähren, der anhand des durchschnittlichen Rabatts ermittelt wird.

Zitat:

Original geschrieben von taxman77

Die Idee ansich ist ja wirklich gut, aber was sind Marktpreise?

Sind die Preise in Hambugr genau so hoch wie in München, in Koblenz so wie in Berlin? Ich denke da gibt es große Unterschiede.

Auch die einvernehmliche Feststellung zwischen Finanzbehörde (das Thema wird wohl nur bei BP's aufkommen) und dem Steuerpflichtigen dürfte sich schwierig gestalten. Die Preisbildung zwischen Prüfer und Autofahrer dürfte wohl erheblich auseinanderliegen, schließlich ist jede 100€ Sprung im wahrsten Sinne des Wortes Geld wert.

Eine Flut von Einsprüchen gegen Bescheide, gepaart mit Klagen vor den Finanzgerichten dürfte die Folge sein.

Meiner Meinung nach wäre es besser gewesen den einheitlichen Bruttolistenpreis zu nehmen, und dann einen prozentualen Abschlag zu gewähren, der anhand des durchschnittlichen Rabatts ermittelt wird.

@taxman77,

die Berechnungsgrundlage wird künftig der reale Marktpreis sein,ein nicht mehr hypothetischer Verrechnungspreis.

....zukünftig dient der Marktpreis als Berechnungsgrundlage, der durch Händlerrabatte meistens unter dem offiziellen Listenpreis liegt. So fällt dieser Vorteil(geldwertig) mitunter einige Tausend Euro geringer aus....der Fiskus darf also nicht mehr die Differenz zwischen Listen- und Mitarbeiterpreis besteuern. Nur die Differenz zu dem im allgemeinen "Commerce" üblichen Preis sei ein steuerpflichtiger sog. geldwerter Vorteil.

Gruss

Marie

(manipulating):o

Aber die Gerechtigkeit der Steuerpflichtigen untereinander ist wichtiger als die Gerechtigkeit absolut. Die 1% Regelung ist ja auch nur ein halbwegs willkürlich gegriffener Wert. Es gibt ja (noch) die Alternative Fahrtenbuch und anteilige absolute Kosten. Wer also die Vereinfachung wünscht muß die pauschale Regelung nehmen, die international verglichen niedrig ist (NL und A sind deutlich höher , glaube bei 1,5%).

Solange es keine praktikabele Lösung für taxmans Problem gibt, sehe ich keine Vergünstigung, und wenn für WA-Fahrer ausschließlich, dann solll mir einer erklären warum der weniger versteuern soll als ich?!

Gruß

Stefan

(so und jetzt allen einen warmen und kuscheligen 4. advent)

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi

Aber die Gerechtigkeit der Steuerpflichtigen untereinander ist wichtiger als die Gerechtigkeit absolut. Die 1% Regelung ist ja auch nur ein halbwegs willkürlich gegriffener Wert. Es gibt ja (noch) die Alternative Fahrtenbuch und anteilige absolute Kosten. Wer also die Vereinfachung wünscht muß die pauschale Regelung nehmen, die international verglichen niedrig ist (NL und A sind deutlich höher , glaube bei 1,5%).

Solange es keine praktikabele Lösung für taxmans Problem gibt, sehe ich keine Vergünstigung, und wenn für WA-Fahrer ausschließlich, dann solll mir einer erklären warum der weniger versteuern soll als ich?!

Gruß

Stefan

(so und jetzt allen einen warmen und kuscheligen 4. advent)

Lieber Stefan,

biste heit ma mit dem falschen Fuß :confused: aufgetreten....Keep smiling..please......:)

Marie

(tz.tz.tz...abersowasaberauch););)

Zitat:

Original geschrieben von HeinzSchenk2

Hallo,

die Bundesregierung hat eine Besteuerung des "Geldwerter Vorteil" auf Marktpreisbasis beschlossen.

http://www.handelsblatt.com/.../...steuerung-wird-neu-geregelt;2502312

Gilt die wirklich nur für Werkswagen, oder für alle? Keiner bezahlt den Listenpreis, ob Werkswagen oder Otto Normalverbraucher. Die Schere zwischen Listenpreisen und dem Marktpreisen ist in den letzten jahren für alle, nicht nur für Werkaswagenfahrer auseinadergegangen.

Wer weiß etwas konkretes? Beim BMF steht noch nichts.

Hallo,

in dem Artikel geht es lediglich um den geldwerten Vorteil, den Werksangehörige beim KAUF von Jahreswagen versteuern müssen.

Dies hat nichts zu tun mit der zu versteuernden PRIVATNUTZUNG eines sich im Betriebsvermögen befindenden Pkw´s! Hier gilt weiterhin die gesetzliche Regelung, dass man die private Nutzung mit monatlich 1% des Bruttolistenpreises versteuern muss, und zwar unabhängig vom tatsächlichen Kaufpreis des Fahrzeugs. Dies gilt also nicht nur beim Kauf mit Nachlass, sondern übrigens auch beim Kauf von Gebrauchtfahrzeugen. Wenn man also z.B. einen 10 Jahre alten Audi A8 für 10.000 € kauft, der damals neu 80.000 € gekostet hat (Brutto-Listenpreis), muss man eine Privatnutzung i.H.v. monatlich 800 € versteuern!

Dem kann man nur entgehen, wenn man ein Fahrtenbuch führt. Dann muss man den Anteil der tatsächlich entstandenen Kosten (Abschreibung und laufende Kosten) versteuern, der dem Anteil der privaten Fahrleistung entspricht. Bei hoher privater Fahrleistung kann dies allerdings auch mehr sein als bei Anwendung der 1%-Regelung. Die Führung eines Fahrtenbuchs macht demnach nur Sinn, wenn man das Fahrzeug nur in geringem Umfang privat nutzt.

Ich hoffe, dieser kleine Exkurs ins deutsche Steuerrecht war ein wenig hilfreich.

Einen schönen vierten Advent noch...

Räuber

Themenstarteram 20. Dezember 2009 um 13:52

Zitat:

Original geschrieben von Räuber

 

in dem Artikel geht es lediglich um den geldwerten Vorteil, den Werksangehörige beim KAUF von Jahreswagen versteuern müssen.

Lesen können wir alle. Der Sachverhalt ist soweit bekannt.

Richtig ist aber auch: Die Schere zwischen Listenpreis und Marktpreis geht auseinander. Und vertsteuert wird nach Listenpreis. Bei manchen Autos beträgt der Unterschied locker 30%. Die Besteuerung auf des geldwerten Vorteils auf Marktpreisbasis wäre doch ganz einfach. Einfach die Rechnung über den Kauf des Wagens der Besteuerung des geldwerten Vorteils zugrunde legen.

Es gibt einen prinzipiellen Unterschied zwischen Werksangehörigen und Normalverbrauchern: Werksangehörige habe eine bessere Lobby als Normalverbraucher.

 

Hallo HeinzSchenk2,

da Du ja lesen kannst, hier für Dich der Wortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG:

"Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen."

Ob der Ansatzes des Marktpreises oder des tatsächlichen Kaufpreises einfacher oder auch gerechter wäre, interessiert in diesem Zusammenhang nicht; der Gesetzeswortlaut ist maßgebend.

Gruß vom Räuber

Themenstarteram 20. Dezember 2009 um 15:27

Es gibt zwei Arten des "geldwerten Vorteils" in diesem Zusammenhang:

1. Den geldwerten Vorteil, der beim Kauf eines Wagens durch Werksangehörige mit Mitarbeiterrabatt entsteht

2. Den geldwerten Vorteil, der durch die private Nutzung eines von dem Arbeitgeber überlassenem Fahrzeug entsteht

Meine Frage war nun ursprünglich, ob der Gesetzgeber, wenn der bei dem 1. geldwerten Vorteil den Marktpreis zugrunde legt, nicht auch sinnvollerweise bei dem 2. geldwerten Vorteil den Marktpreis zugrunde legt. Nahe liegend wäre das ja. Wie gesagt, die Schere zwischen Marktpreis und Listenpreis hat sich für alle in den letzten Jahren auseinander bewegt.

Zitat:

Original geschrieben von HeinzSchenk2

Es gibt zwei Arten des "geldwerten Vorteils" in diesem Zusammenhang:

1. Den geldwerten Vorteil, der beim Kauf eines Wagens durch Werksangehörige mit Mitarbeiterrabatt entsteht

2. Den geldwerten Vorteil, der durch die private Nutzung eines von dem Arbeitgeber überlassenem Fahrzeug entsteht

Meine Frage war nun ursprünglich, ob der Gesetzgeber, wenn der bei dem 1. geldwerten Vorteil den Marktpreis zugrunde legt, nicht auch sinnvollerweise bei dem 2. geldwerten Vorteil den Marktpreis zugrunde legt. Nahe liegend wäre das ja. Wie gesagt, die Schere zwischen Marktpreis und Listenpreis hat sich für alle in den letzten Jahren auseinander bewegt.

Klar wäre das sinnvoll und auch gerechter. Der Gesetzgeber hatte sich jedoch für eine andere Regelung entschieden, und zwar vor dem Hintergrund des Ziels der Steuereinnahmen-Maximierung.

Bezüglich der Besteuerung bei den Werksangehörigen gab es übrigens keine derart klare gesetzliche Regelung, so dass die Handhabung der Versteuerung durch die Finanzverwaltung vom Bundesfinanzhof gekippt wurde.

LG

Räuber

@HeinzSchenk2

Es liegt doch auf der Hand und in der Macht der Hersteller,die Schere zwischen Listen- und Marktpreis zu schliessen und damit die Jahreswagen für ihre Mitarbeiter wieder ansprechender zu kreieren. Wie wäre es mal damit, die Listenpreise zu drücken? Man kann dann zwar nicht mehr so mit Rabatte protzen,darauf fällt doch sowieso keiner mehr rein und unverhüllte Listenpreise wären dann auch die Grundlage der Besteuerung.:)

Gruss

Marie

Zitat:

Original geschrieben von gamsrockl

@HeinzSchenk2

 

Es liegt doch auf der Hand und in der Macht der Hersteller,die Schere zwischen Listen- und Marktpreis zu schliessen und damit die Jahreswagen für ihre Mitarbeiter wieder ansprechender zu kreieren. Wie wäre es mal damit, die Listenpreise zu drücken? Man kann dann zwar nicht mehr so mit Rabatte protzen,darauf fällt doch sowieso keiner mehr rein und unverhüllte Listenpreise wären dann auch die Grundlage der Besteuerung.:)

 

Gruss

Marie

Das gefällt! :)

 

Gruß

 

Stefan

(Der Advent hat noch 3 Tage: auf, auf!)

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