Besitz von Tachojustiergeräten
Hallo,
mich interessiert mal die Frage, ob man an sich hierzulande ein Profi-Tachojustiegerät legal und ausnahmelos besitzen darf. Ist dafür nicht wenigstens so eine Art pol. Genehmigung notwendig?
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von carbonmtb
Diese Frage dürfte auch andere Eigentümer interessieren, denn solche Geräte können unter Umständen unheimlich teuer sein.
Hm, naja Fragwürdiges Thema.
Wer einmal im Leben das Kombiinstrument bei seinem Auto tauscht und den Kilometerstand angleichen will, kauft sich dafür nicht so ein Gerät.
Warum fragst du?
Gruß Metalhead
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von chfreund
Okay verstehe jetzt was Du meinst FabJo. Für die lohnt sich das wahrscheinlich.Dann manipulieren die aber auch das Motorsteuergerät mit und müssen gewissenhaft alles wegmachen wo Umgebungsdaten geloggt wurden.
Hier ein fast neuer Karren von 2003, nur 7900km gefahren, hat aber einen leicht faserigen Zahnriemen und braucht 1l Kühlwasser auf 1000km. ;-)
Ein 11 Jahre altes Auto würde ich nicht als fast neues Auto bezeichnen, auch wenn er wenig KM drauf hat.
Die Frage ist warum hat er einen faserigen Zahnriemen?
Ein Liter Kühlwasser auf 1000 KM deutet schon auf einen großen Wartungsstau des Auto hin.
Auch wenn ein Auto so wenig KM drauf hat muss es mindestens einmal jährlich gewartet werden.
Was für ein Auto ist das eigentlich?
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Auch wenn ein Auto so wenig KM drauf hat muss es mindestens einmal jährlich gewartet werden.
Was für ein Auto ist das eigentlich?
Das war ein Scherz in Bezug auf das Ändern des KM-Standes, also das man dann immernoch darauf achten muss, dass man nicht zu offensichtlich den Stand runterdreht.
Zitat:
Original geschrieben von carbonmtb
Dann bräuchte ich gar nicht mehr bei der Versicherung anzugeben, dass ich 20.000, sondern nur 5.000km pro Jahr fahre. Eine Möglichkeit zum sparen!😁Zitat:
Original geschrieben von sp89
Es ist so legal den Kilometerstand zu verändern.
Du scheinst ja wirklich Mister Oberschlau zu sein,ich finde deine Fragen sehr merkwürdig und tippe mal nicht darauf,dass du was legales mit dem gerät vorhast....
http://www.online-artikel.de/.../...verbreitete-irrtuemer-52900-1.html
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Zitat:
Original geschrieben von sp89
Du scheinst ja wirklich Mister Oberschlau zu sein,ich finde deine Fragen sehr merkwürdig und tippe mal nicht darauf,dass du was legales mit dem gerät vorhast....
Wenn es so gesagt wird, dass man das Tachojustiergerät zu "Testzwecken" verwenden darf und das wörtlich nimmt, dann kann doch kein Versicherungsbetrug in Betracht kommen. Ich möchte damit vielleicht bei meinem Arbeitskollegen rumprahlen. Soweit ich das Fahrzeug wiederverkaufe, dann drehe ich es wieder vor. Keine Anzeichen von Betrug.
Ich würde sagen dass man eigentlich mehr als 50€ sparen könnte, insbesondere diejenigen die eigentlich viel pendeln. Bei LKWs dürfte das noch viel mehr ausmachen.
Die Frage ist, ob nach dem Wiederverkauf des PKWs mit dem originalen km-Stand, der Versicherungsbetrug nachträglich aufgedeckt werden, wenn der nächste Besitzer zufällig bei derselben Versicherung den weitaus höheren (originalen) km-Stand angibt.
An deiner Stelle hätte ich hier bei MT so eine Frage niemals gestellt.
Was du von dir gibst ist für mich völlig unglaubwürdig.
Andere User werden das sicher genau so sehen.
Zitat:
Original geschrieben von carbonmtb
Dann bräuchte ich gar nicht mehr bei der Versicherung anzugeben, dass ich 20.000, sondern nur 5.000km pro Jahr fahre. Eine Möglichkeit zum sparen!😁
Zitat:
Original geschrieben von carbonmtb
Soweit ich das Fahrzeug wiederverkaufe, dann drehe ich es wieder vor. Keine Anzeichen von Betrug.
Neeeiiinnn! Keinesfalls! 🙄
Steht sogar als legale Option in den AGBs meines Versicherungsvertrages. 😁
Gruß Metalhead
es ist immer wieder interessant welche Themen hier bei "Grenzthemen" offen bleiben ...
- aber wehe einer packt den Airbag an .... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Scotty18
es ist immer wieder interessant welche Themen hier bei "Grenzthemen" offen bleiben ...
Theresias ist im Urlaub. 😉
Gruß Metalhead
Nun besitze ich dieses Gerät noch gar nicht, aber mit dem Tacho bin ich um ca. 80.000 weit drüben, als der Versicherer bekannt ist. Ich bin bei AXA seit mehreren Jahren und stets habe ich 5.000km pro Jahr angegeben. Da es bei meinem Fahrzeug deutlich billiger als bei anderen Versicherern ist, habe ich die Versicherung nicht gewechselt.
Bei AXA heißt es so, dass die den Versicherungsnehmer sanktioniert, wenn er bei dem überschrittenem km-Stand Unfall verursacht.
http://www.t-online.de/.../...-unrichtigen-angaben-passieren-kann.html
Und wenn wir den Tachotester außer Blinkwinkel lassen, frage ich, ob die Versicherung irgendwie doch noch herausfinden könnte, dass ich geschummelt habe.
Könnte dies z.B. dadurch passieren, wenn nach einem unverschuldeten Unfall das Gegengutachten mein Fahrzeug inspiziert und den Tacho-Stand abliest?
Könnte dies ebenso zustande kommen, wenn nach der Veräußerung des Fahrzeugs der Nächstbesitzer zufällig bei derselben Versicherung den PKW versichert und dabei den deutlich abweichenderen km-Stand angibt?
Ansonsten denke ich dass es in solchem Fall nicht mehr absurd wäre, 1500 Euro für den Digimaster 3 auszugeben. Schließlich könnte dadurch noch zu "Großaufträgen" in Form von Nachbarschaftshilfen kommen, um auf diese Weise langsam das Geld reinzukriegen😁
Die km Leistung ist in mehreren Steuergeräten abgelegt und kann daher nicht spurlos verändert werden.
Einen Digimaster bekommt man für < 400 EU
Zitat:
Original geschrieben von carbonmtb
Nun besitze ich dieses Gerät noch gar nicht, aber mit dem Tacho bin ich um ca. 80.000 weit drüben, als der Versicherer bekannt ist. Ich bin bei AXA seit mehreren Jahren und stets habe ich 5.000km pro Jahr angegeben. Da es bei meinem Fahrzeug deutlich billiger als bei anderen Versicherern ist, habe ich die Versicherung nicht gewechselt.
Bei AXA heißt es so, dass die den Versicherungsnehmer sanktioniert, wenn er bei dem überschrittenem km-Stand Unfall verursacht.
http://www.t-online.de/.../...-unrichtigen-angaben-passieren-kann.htmlUnd wenn wir den Tachotester außer Blinkwinkel lassen, frage ich, ob die Versicherung irgendwie doch noch herausfinden könnte, dass ich geschummelt habe.
Könnte dies z.B. dadurch passieren, wenn nach einem unverschuldeten Unfall das Gegengutachten mein Fahrzeug inspiziert und den Tacho-Stand abliest?
Könnte dies ebenso zustande kommen, wenn nach der Veräußerung des Fahrzeugs der Nächstbesitzer zufällig bei derselben Versicherung den PKW versichert und dabei den deutlich abweichenderen km-Stand angibt?
Hi,
Du weißt schon, das dies Versicherungsbetrug ist!
Es gibt noch andere Möglichkeiten, damit dies raus kommt.
Passiert Dir ein Unfall wird deine Versicherung die Zahlung verweigert und Zahlungen von Dir zurück holen.
MfG
Super-TEC
Zitat:
Original geschrieben von carbonmtb
Nun besitze ich dieses Gerät noch gar nicht, aber mit dem Tacho bin ich um ca. 80.000 weit drüben, als der Versicherer bekannt ist. Ich bin bei AXA seit mehreren Jahren und stets habe ich 5.000km pro Jahr angegeben.
Nach einem Unfall: Die Haftpflicht zahlt trotzdem, es werden aber die Differenzbeträge zu dem was Du hättest zahlen müssen nachgefordert, manchmal gibt es eine vorher vereinbarte Vertragsstrafe und bei hohem Schaden wird oft auch ein Strafantrag gestellt; wenn ein Betrug bewiesen wird muss der Schaden dann teilweise doch noch gezahlt werden.
Weiterhin haben eigentlich alle bei Abschluss der Versicherung mitunterschrieben, dass ihre Daten in Auskunfteien der Versicherungswirtschaft gespeichert werden.
Höchstwahrscheinlich kündigt die Versicherung den Vertrag und vermerkt es, danach wird es dann schwer, zumindest unglaublich teuer, bei einer anderen Versicherung einen Vertrag zu bekommen.
M.E. ist es nicht sehr klug solche Geständnisse hier ins Forum zu setzen. Zufällig habe ich auf der Arbeit Kollegen die "AXA Versicherung AG" als Kunde betreuen, aber Du meinst bestimmt eine andere "AXA" ...
Mein Tipp: geh zu denen in die Geschäftsstelle und mach eine Vertragsumgestaltung weil Du jetzt mehr fährst und vermutest, dass Du vielleicht einen besseren Tarif bekommst, oder frag nach einer Insassenhaftpflicht etc... und gib ab sofort alles korrekt an. Wenn es bisher keinen Schaden gab ist ab dann alles in Ordnung.