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Beschluss 23.03.2020: Wohnungseigentümer dürfen Ladestationen einbauen

Themenstarteram 23. März 2020 um 18:30

So, endlich ist es soweit: Eine WEG darf den Einbau von Ladestationen nicht mehr verhindern. Das Gesetz wurd eheute geändert.

D.h. jeder Eigentümer kann sich eine Ladestation an den Stellplatz/Garage bauen. Hier der Wortlaut vom Regierungssprecher:

https://www.youtube.com/watch?v=1pv_QsiW0ak&feature=youtu.be&t=1011

Nachtrag: Gilt auch für Mieter:

https://www.golem.de/.../...ch-auf-private-ladestelle-2003-147442.html

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 24. März 2020 um 7:09

Du immer mit Deinen Ängsten und Sorgen....

Aber ne Küche für 10.000€ baut sich jeder völlig selbstverständlich ein.

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Themenstarteram 25. März 2020 um 11:51

Zitat:

@Xentres schrieb am 25. März 2020 um 12:42:05 Uhr:

@TFSI_Q5

Kann mir nicht vorstellen, dass hier eine Videokonferenz rechtlich möglich ist, denn das müsste entweder in der WEG-Ordnung/Teilungserklärung vorgesehen sein oder per Beschluss vorher bestimmt werden.

Du vielleicht nicht, der Gesetzgeber kann sich das vorstellen und hat das Gesetz dazu gestern ebenso in Auftrag gegeben:

Zitat:

In der nun beschlossenen Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hat die Regierung zudem weitere Beschlüsse gefasst, die die Digitalisierung betreffen.

So können Eigentümerversammlungen nun auch digital abgehalten werden. Wörtlich heißt es: „Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass Wohnungseigentümer an der Versammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.“

Auch die Zustimmung muss künftig nicht mehr schriftlich auf Papier erfolgen, sondern auch „in Textform“ per E-Mail oder Messenger – also theoretisch auch über einen Dienst wie WhatsApp.

@holgor2000

 

Sehr gut. Danke für den Hinweis auf diese Neuerungen.

 

Allerdings muss das ja immer noch vorher beschlossen werden, also eine Versammlung abgehalten werden, was in den heutigen Zeiten nicht möglich ist.

Themenstarteram 25. März 2020 um 12:25

Gestern wars im Kabinett. Jetzt muss nur noch der Bundestag zustimmen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Könnte mir vorstellen, dass dies im Zuge der Corona Hilfen im Eilverfahren passiert.

@holgor2000

 

Ich meinte mit "beschlossen", dass es zuvor einen ordentlichen Beschluss der Eigentümer braucht, dass eine Videokonferenz möglich ist ("Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass...").

 

Diesen Beschluss muss man aber vorher im Rahmen einer Versammlung abhalten.

 

Bei kleinen WEG ist das vielleicht möglich, indem alle dem Verwalter eine Vollmacht geben und der dann mit sich selbst quasi die Versammlung abhält? Wäre jedenfalls eine kreative Herangehensweise. Danach kann man dann per Videokonferenz weitermachen.

 

Bei großen WEG wird die Sache sowieso schwieriger.

 

Möchte aber das Thema hier nicht weiter weg vom Beschluss zu den Ladestationen ins OT lenken.

Als Wohnungsverwalter kann ich nru sagen, wir machen das aktuell so. Versammlungen nur über Vollmachten ohne anwesende Eigentümer.

Läuft super. Keiner beschwert sich alle sind glücklich über diese von uns vorgeschlagene Lösung, um zumindest steuerlich und mietrechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Die versammelten Miteigentumsanteile sind tendenziell eher höher als sonst.

Die Knackpunkte werden alle auf die nächste ETV verschoben, wann immer die auch sein wird.

Und zur Ladestation: wir werden unsere Gemeinschaften dahin bringen (wollen), dass die Gemeinschaft die baulichen Voraussetzungen schafft. Es ist niemanden mit geholfen, wenn hinterher jeder seine Leitungen durch den Beton der Tiefgarage und die Keller zu seinem Zähler zieht und jeder Unsummen für jedesmal unnötigen Aufwand ausgibt, wenn die Gemeinschaft die Hauptarbeiten einheitlich und gleichzeitig ausführen läßt.

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 26. März 2020 um 15:25:58 Uhr:

 

 

 

Und zur Ladestation: wir werden unsere Gemeinschaften dahin bringen (wollen), dass die Gemeinschaft die baulichen Voraussetzungen schafft. Es ist niemanden mit geholfen, wenn hinterher jeder seine Leitungen durch den Beton der Tiefgarage und die Keller zu seinem Zähler zieht und jeder Unsummen für jedesmal unnötigen Aufwand ausgibt, wenn die Gemeinschaft die Hauptarbeiten einheitlich und gleichzeitig ausführen läßt.

Wäre natürlich am sinnvollsten und kostenmäßig am günstigsten, wenn man einheitliche Vorbereitungen trifft...

Leider ist das Zeitalter noch nicht so weit, das sich alle (vermutlich die meisten) dazu breit schlagen lassen...

Wird noch einige Zeit brauchen, bis dahin haben dann en paar vereinzelte schon gelegt, die neuartige Situation in paar Jahren wird dann erschwert...

 

Nehmen wir mal an in einer TG mit 20 Stellplätzen, davon haben 3-4 schon ihren eigenen Ladeanschluss..

In ~6 Jahren kommt man auf die Idee, zwecks höhere Nachfrage, so etwas einheitliches zu installieren...

Hätten dann die bisher verlegten Anschlüße so zu sagen "Bestandschutz" und das neue System muss angepasst und "drum rum gelegt" werden, oder werden mit Sicherheit die vorhanden Anschlüsse rausgerissen und neu gemacht...?

Praxis: Bei uns ist der Bestand in der Regel eine Ringleitung, von der jeder über einen Zwischenzähler Strom für den Staubsauger oder sonstwas abzweigen kann. Da kann genau eine 3,6kW-Wallbox dran installiert werden, danach fliegen die Sicherungen.

Also muss es einen neuen Zählerschrank an oder in der TG geben, zu dem jeder Stellplatz eine eigene Leitung legen kann und einen eigenen Zähler bekommt. Die Leitung dahin muss entsprechend dimensioniert sein und entweder direkt von oder sogar parallel zum Hausanschluss gelegt werden.

Die Gemeinschaft bezahlt die Installation des Zählerschranks samt der Anschlussarbeiten. Welche Anschlusswerte dann realisiert werden können, wird man dann sehen, aber nachdem ich nun 1 Jahr vollelektrisch unterwegs bin, sind 3,6kW meiner Ansicht nach völlig ausreichend.

Das ist mein Ziel. Mal gucken, ob die mir alle folgen. Zumindest sind meine Aussagen glaubwürdiger, wenn vorm Büro der i3s lädt...

Themenstarteram 5. April 2020 um 11:05

Update:

Am Freitag wurde entschieden, dass zumindest der eine Ausschuss des Bundesrates nicht tagt, sondern im schriftlichen Verfahren (=Umlaufverfahren) entscheidet wegen Corona. D.h., es könnte jetzt in der Tat schnell gehen.

@holgor2000

Die Aussage

"So, endlich ist es soweit: Eine WEG darf den Einbau von Ladestationen nicht mehr verhindern. Das Gesetz wurd eheute geändert."

ist dennoch weiterhin nicht korrekt. Es wurde beschlossen, die Gesetzesänderung einzubringen. Ich drücke mal die Daumen, dass es vor meiner nächsten Eigentümerversammlung geschieht.

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 26. März 2020 um 16:43:38 Uhr:

Praxis: Bei uns ist der Bestand in der Regel eine Ringleitung, von der jeder über einen Zwischenzähler Strom für den Staubsauger oder sonstwas abzweigen kann. Da kann genau eine 3,6kW-Wallbox dran installiert werden, danach fliegen die Sicherungen.

Also muss es einen neuen Zählerschrank an oder in der TG geben, zu dem jeder Stellplatz eine eigene Leitung legen kann und einen eigenen Zähler bekommt. Die Leitung dahin muss entsprechend dimensioniert sein und entweder direkt von oder sogar parallel zum Hausanschluss gelegt werden.

Die Gemeinschaft bezahlt die Installation des Zählerschranks samt der Anschlussarbeiten. Welche Anschlusswerte dann realisiert werden können, wird man dann sehen, aber nachdem ich nun 1 Jahr vollelektrisch unterwegs bin, sind 3,6kW meiner Ansicht nach völlig ausreichend.

Das ist mein Ziel. Mal gucken, ob die mir alle folgen. Zumindest sind meine Aussagen glaubwürdiger, wenn vorm Büro der i3s lädt...

Schade, das klingt leider auch noch nicht nach einem ausgereiften, einfachen Konzept, welches ich unserer WEG vorschlagen könnte. DA bin ich noch auf der Suche und für Tipps von Dir dankbar.

Wir haben hier eine TG mit 13 Plätzen. Eine Person hat Bedarf angemeldet, gerne möchte die Gemeinschaft eine zukunftsfähige Lösung, würde auch etwas dafür bezahlen wollen (nicht unbegrenzt, warten wir mal ab....).

13 Zähler in der TG zu installieren würde nicht klappen. Selbst wenn, wie würde ein Lastmanagement dann laufen bei Einzelzählern? Was haben die Zähler für einen Vorteil ggü. dem Anschluss an die bestehenden Zähler der Eigentümer? Laufen die Zusatzzähler dann jeweils direkt auf die Eigentümer oder macht jemand die Abrechnung?

3,6kW halte ich für eine zukunftsfähige Lösung auch für zu dünn für einige Leute. Wenn ich die Batterie am Tag auf 20% fahre, dann könnte ich einen Tag lang nicht fahren, wenn ich sie vorher vollladen möchte. Klar, für Kurzstreckenfahrten kein Problem, aber für Vielfahrer wahrscheinlich nicht immer ausreichend.

 

 

 

@Autofahrer2015:

Wäre eine solche Hotellösung was für euch?

https://www.mobilityhouse.com/.../...lbox-be-energised-monitoring.html

Master- und Slave Konzept mit integriertem Lastmanagement. Bis zu 10 Ladestationen, bis zu 25 RFID Nutzerkarten.

@TFSI_Q5 Ich fürchte nein. Die müsste über einen separaten Zähler laufen (prinzipiell machbar) und jemand müsste die Abrechnung machen (wer? macht da hier Mobility House?). Die Verwaltung sucht nach einer einfachen Lösung, bei der sie die Arbeit weggeben kann (wahrscheinlich verständlich). Die Gemeinschaft träumt von einer Lösung, bei der man quasi das Lastmanagement irgendwo hinbaut und sich jeder bei Bedarf seine Wallbox anschließen kann und das dann irgendwie - am besten über den eigenen Zähler - abrechnet. Halt wie eine Art Verteilerdose in der TG und Steuerung im Raum mit der Elektroinstallation. Das geht aber wohl nicht.

Ich würde so ein Teil anschaffen und betrieben können, will aber auch kein Gewerbe als Stromdealer samt alle Risiken aufmachen. Nicht ganz ohne Grund vielleicht der Hinwei: "*In Deutschland nur in Verbindung mit eichrechtskonformer Ladeinfrastruktur möglich -> Kontaktieren Sie unser Salesteam für Details".

Muss man die Plattform dazu eigentlich separat einkaufen oder wie läuft das ganze mit der Abrechnung? Internet in der TG ist natürlich nicht vorhanden. DSL könnte man beschaffen, kostet dann aber auch. Mobilfunkempfang müsste man testen, ob der ausreicht.

Themenstarteram 6. April 2020 um 14:52

Zitat:

@Autofahrer2015 schrieb am 6. April 2020 um 15:37:51 Uhr:

 

Wir haben hier eine TG mit 13 Plätzen. Eine Person hat Bedarf angemeldet, gerne möchte die Gemeinschaft eine zukunftsfähige Lösung, würde auch etwas dafür bezahlen wollen (nicht unbegrenzt, warten wir mal ab....).

13 Zähler in der TG zu installieren würde nicht klappen.

Warum? Im Haus hat doch sicher auch jeder seinen eigenen Zähler.

Zitat:

@Autofahrer2015 schrieb am 6. April 2020 um 15:37:51 Uhr:

Selbst wenn, wie würde ein Lastmanagement dann laufen bei Einzelzählern?

Vereinfacht gesagt: Der Einzelanschluß erhält nur so viel Leistung, wie das LM ihm gibt. Wenn zu wenig da ist, regelt es runter, damit alle was abbekommen.

Zitat:

@Autofahrer2015 schrieb am 6. April 2020 um 15:37:51 Uhr:

Was haben die Zähler für einen Vorteil ggü. dem Anschluss an die bestehenden Zähler der Eigentümer?

Man hat dann eine separate Stelle zum Ablesen.

Zitat:

@Autofahrer2015 schrieb am 6. April 2020 um 15:37:51 Uhr:

Laufen die Zusatzzähler dann jeweils direkt auf die Eigentümer oder macht jemand die Abrechnung?

Direkt auf den Eigentümer, der darauf eine Stromvertrag schalten kann.

 

@holgor2000 Ich weiss nicht, was die zusätzlichen Zähler in der TG sollen. Das war der Vorschlag von Lewellyn.

Ich weiß was ein Lastmanagement ist. Bisher ist mir aber nicht bekannt, dass dies die Last auch zwischen einzelnen Zählern verteilen kann. Meines Wissens basieren die Systems aus einem Anschluss an einen Zähler/Anschluss, der eine gewisse Last zur Verfügung stellen kann. Das Lastmanagement dahinter stellt dann sicher, dass die angeschlossenen Wallboxen insgesamt nicht mehr als diese Last "erhalten" - entweder über wer zuerst kommt malt zuerst oder die Last wird gleichmäßig verteilt oder aber die Last wird nach anderen Vorgaben intelligent verteilt.

Klar hat man eine separate Stelle zum Ablesen. Bringt das für die Lösung einen Mehrwert oder ist es rein eine Info, wie viel der einzelne Nutzer von seinem Gesamtstrom in sein Auto leitet?

Also jeder Eigentümer bekommt einen Zähler nicht als zusätzlichen Zwischenzähler, sondern als neuen, eigenen Anschluss? Ist das eine Vermutung/Idee oder schon mal irgendwo umgesetzt worden? Was hat das dann für einen Vorteil ggü. einem Anschluss an bestehende Zähler der Eigentümer, außer dass es signifikant Geld kostet? Macht das der Netzbetreiber in jedem Fall mit? Irgendwelche Erfahrungen?

@Autofahrer2015

 

Ich fürchte, deine Fragen wird man im Detail nicht ohne Kenntnisse deiner Anlage beantworten können.

 

Einige Infos zum Thema Messung des Stromverbrauchs bei Wohnanlagen findet man zum Beispiel hier:

https://www.eautolader.net/faq/stromz%C3%A4hler/

(PS: Die bieten dir natürlich zusätzlich zu den Infos auch ihre Produkte an)

 

Generell hängen viele Fragen davon ab, wie die bestehende Anlage aufgebaut ist, was man investieren will / kann / muss und welche Möglichkeiten man haben will.

 

Beispielsweise erlauben separate Zähler (zusätzlich zum Wohnungszähler) die Nutzung von Ladestrom-Tarifen.

 

Auch können dadurch Nutzer von Firmenwagen ggf. besser gegenüber ihrem Arbeitgeber abrechnen.

 

Es kann auch rein technisch/wirtschaftlich Sinn machen, separate Zähler zu verbauen (siehe den Link).

 

In alten Anlagen kann es sein, dass die alten Wohnungszähler gar nicht für die zusätzliche Last des ladenden Fahrzeugs geeignet sind (abhängig von der zugestandenen Ladeleistung).

 

Die Sache ist was für den Profi mit Kenntnis der Begebenheiten vor Ort.

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