Beschluss 23.03.2020: Wohnungseigentümer dürfen Ladestationen einbauen
So, endlich ist es soweit: Eine WEG darf den Einbau von Ladestationen nicht mehr verhindern. Das Gesetz wurd eheute geändert.
D.h. jeder Eigentümer kann sich eine Ladestation an den Stellplatz/Garage bauen. Hier der Wortlaut vom Regierungssprecher:
https://www.youtube.com/watch?...
Nachtrag: Gilt auch für Mieter:
https://www.golem.de/.../...ch-auf-private-ladestelle-2003-147442.html
Beste Antwort im Thema
Du immer mit Deinen Ängsten und Sorgen....
Aber ne Küche für 10.000€ baut sich jeder völlig selbstverständlich ein.
297 Antworten
Wie @halifax schon geschrieben hat, ist das Thema ja nicht BMW-spezifisch und gibt es hierfür auch noch ein weiteres Unterforum, in dem schon viel zu solchen Themen diskutiert wurde.
Auch der Verweis von @halifax auf das Thema "Zeithorizont" bei baulichen Veränderungen in Wohneigentum ist aus meiner Sicht völlig korrekt.
Es wäre zunächst aber noch zu klären:
Wie sind die Eigentumsverhältnisse in deinem Haus?
Also gibt es nur einen Eigentümer = Vermieter, der sich nicht mit weiteren Eigentümern absprechen muss?
Dann könnte der zeitliche Horizont zumindest deutlich kürzer sein als in einer üblichen Mehrparteien-WEG, wo regelmäßig nur einmal pro Jahr Beschlüsse gefasst werden und sich solche Modernisierungsentscheidungen häufig über 2-3 Jahre (!!) ziehen können.
Weiter halte ich die Ausführungen auf der ADAC unter "Szenario 3: Wallbox für Mieter in einer Eigentumswohnung" für lesenwert: https://www.adac.de/.../
Dein Vermieter scheint ja in seiner Antwort klarzumachen, dass an dem Thema bereits "gearbeitet" wird. Das ist immerhin schon was. Du kannst hier ja mal nachhaken, wann mit ersten Informationen/Ergebnissen zu rechnen ist.
Soweit mein Kenntnisstand ist, kann dir der Vermieter das "ob" zwar rein rechtlich nicht verbieten, aber die Frage ist ja, ob du das auch einklagen willst, wenn dein Vermieter sich gegenwärtig noch querstellt und tatsächlich an einer umfassenden Lösung arbeitet.
Zumindest bei mehreren Eigentümern haben diese ohnehin auch ein Mitspracherecht bei der Umsetzung (also das "wie"😉 und du wirst um eine Diskussion einer Lösung für alle nicht drum herum kommen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Diskussion um das Thema: Installation einer Wallbox als Mieter' überführt.]
Es ist ja keine WEG sondern scheinbar eine kommunale Wohnungsgesellschaft.
Von daher also ein Alleineigentümer und die Dinge gestalten sich wie klassisches Verhältnis Mieter/Vermieter.
Ich würde zumindest versuchen, den zeitlichen Druck bezüglich der Entscheidung zu erhöhen und klarmachen, dass es gemäß aktueller Gesetzeslage eher um das Wie und Wann, nicht aber um das Ob gehen kann.
Im Zweifel kann man irgendwann wirklich klagen, denn der Nachweis der Unzumutbarkeit ist sicher schwer zu erbringen und zudem ist es dann auch nicht erheblich, ob das gleich für alle Mieter möglich sein soll und man es so versucht, abzuweisen.
Die Politik will es nun endlich. Das sollte man nutzen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Diskussion um das Thema: Installation einer Wallbox als Mieter' überführt.]
Zitat:
@Dr.Dok schrieb am 8. Januar 2021 um 15:56:42 Uhr:
...
Als Antwort kam zurück, dass sie prinzipiell das derzeit nicht genehmigen, da sie erst mal ein generelles Konzept (für alle Immobilien?) erstellen wollen. ...
Mag sein, dass sie das wollen, aber das Gesetz ist auf Deiner Seite. Erstelle Du Dein eigenes Konzept für Deinen Stellplatz, hole Dir ein Angebot vom Elektriker ein und lege das zur Genehmigung dem Vermieter vor. Dann muss er reagieren und darf nur ablehnen, wenn es einen triftigen Grund gibt.
Der Vermieter kann vorgeben, wie das Konzept auszusehen hat. Damit kann er den Vorschlag des Mieters ablehnen, muss gleichzeitig aber auch selbst einen Vorschlag zur Umsetzung machen, woran er nach deiner Aussage wohl schon arbeitet.
Da du derzeit nur eine Steckdose für den PHEV benötigst (klar, eine Wallbox wäre schöner und leistet noch etwas mehr!), wäre doch ein guter Kompromiss: Du lässt 11 kW-taugliche Verkabelung legen und daran eine Schuko-Steckdose montieren. Damit hast du eine Ladelösung für den PHEV und der Vermieter/die WoBau hat Zeit gewonnen, um ein ganzheitliches Konzept zu überlegen und umzusetzen.
Gleichzeitig meldest du Bedarf für eine echte Wallbox beim Vermieter an unter Verweis auf das neue WEG und setzt ihn so unter Zugzwang. Denn um das Ladekonzept für mehrere TG-Stellplätze brauchst du dir als Mieter keine Gedanken machen (im Gegensatz zu mir als Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft).
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Mal eine Frage: bei einer Mietwohnung: Welche Gründe kann ein Vermieter aufführen, dass er die Installation einer Wallbox unterbindet?
Ich hatte angefragt (große Wohnungsbaugesellschaft) und bekam die Antwort, dass sie erst mal für ihren ganzen Immobilienbestand ein Konzept erarbeiten wollen.
Nun habe ich die Befürchtung, dass sie die nächsten Monate? Jahre? Ein Konzept erstellen. Hat jemand eine Idee wie man damit umgehen soll?
Zitat:
@Dr.Dok schrieb am 18. Januar 2021 um 18:03:38 Uhr:
Mal eine Frage: bei einer Mietwohnung: Welche Gründe kann ein Vermieter aufführen, dass er die Installation einer Wallbox unterbindet?
Ich hatte angefragt (große Wohnungsbaugesellschaft) und bekam die Antwort, dass sie erst mal für ihren ganzen Immobilienbestand ein Konzept erarbeiten wollen.
Nun habe ich die Befürchtung, dass sie die nächsten Monate? Jahre? Ein Konzept erstellen. Hat jemand eine Idee wie man damit umgehen soll?
Das ist kein Ablehnungsgrund.
Ablehnungsgründe können die Sicherheit betreffen oder wenn es unzumutbar ist. Dazu zählt sicher nicht der Faktor Zeit, denn so ein Konzept hätten sie seit dem letzten November schon erstellen können.
Mein Tipp an Dich: Entwder Frist setzen oder selbst ein Konzept vorschlagen. Das müssen sie dann annehmen oder einen guten Grund vorlegen, warum es nicht machbar ist.
Lies bitte meinen Beitrag direkt über deinem.
Ablehnen kann er nicht, er kann nur Vorgaben machen, wie es auszusehen hat. Da es hierfür keine gesetzten Fristen im Gesetz gibt und Rechtsprechung hierzu noch nicht existieren dürfte, liegt es an dir, ihm eine angemessene Frist zu setzen bzw. den Dialog zu suchen.
Wenn es eine Wohnungsbaugesellschaft o.ä. als alleiniger Eigentümer und keine (zersplitterte) Eigentümergemeinschaft ist, würde ich hinsichtlich der aktuell laufenden Förderung einen Zeitraum von 3-6 Monaten für angemessen halten. Dies entspricht auch ungefähr dem Lieferzeitraum eines (E-)Autos. Bei einer Eigentümergemeinschaft hängt es davon ab, wann diese die nächste Eigentümerversammlung hat (ohne Corona wäre dies üblicherweise im zweiten Quartal, aber jetzt... wer weiß). Bis zu dieser Versammlung kann dein Vermieter ein Konzept erarbeiten und es den anderen Miteigentümern zum Beschluss vorlegen. Auch hier würde ich 6 Monate als Frist für die Vorlage eines Konzepts (!) für angemessen halten, bis dahin sollte jeder Vermieter einen Elektroinstallateur kontaktieren können. Die Umsetzung sollte hier noch einmal mit 3 Monaten einkalkuliert werden, also hätte ich mal 6-9 Monate angenommen. Eine Frist setzt den Vermieter unter Zugzwang.
Dies würde ich als realistische Einschätzung betrachten. Die Installateure sind derzeit gut gebucht, die Lager der Hersteller wohl gut geleert. Da geht nichts innerhalb von 2 Wochen.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 10. Januar 2021 um 15:21:59 Uhr:
Zitat:
@Dr.Dok schrieb am 8. Januar 2021 um 15:56:42 Uhr:
...
Als Antwort kam zurück, dass sie prinzipiell das derzeit nicht genehmigen, da sie erst mal ein generelles Konzept (für alle Immobilien?) erstellen wollen. ...
Mag sein, dass sie das wollen, aber das Gesetz ist auf Deiner Seite. Erstelle Du Dein eigenes Konzept für Deinen Stellplatz, hole Dir ein Angebot vom Elektriker ein und lege das zur Genehmigung dem Vermieter vor. Dann muss er reagieren und darf nur ablehnen, wenn es einen triftigen Grund gibt.
Das ist ja nicht so einfach. Der Elektriker muss ja auch in den Verteilerraum. Dafür benötige ich den Hausmeister. Und der muss ja auch das OK von der Hausverwaltung habe, dass er den Elektriker da rein lässt...
Zitat:
@Dr.Dok schrieb am 20. Januar 2021 um 11:16:18 Uhr:
Das ist ja nicht so einfach. Der Elektriker muss ja auch in den Verteilerraum. Dafür benötige ich den Hausmeister. Und der muss ja auch das OK von der Hausverwaltung habe, dass er den Elektriker da rein lässt...
Der Vermieter darf Dir den Zugang hierzu nicht grundsätzlich verweigern, sondern nur bei sachlichen Gründen. Den Sachgrund wird er nicht haben. Daher muss er dir den Zugang ermöglichen.
Zudem könnte der Elektriker auch eine Variante mit mehreren Optionen erstellen. Also: Wenn Schaltschrank so ausgestattet ist, dann Arbeiten und Preis A. Wenn so, dann Modell B. Quasi, best case und worst case. Damit bist Du für alles gerüstet.
Mal ganz komische Überlegung wenn die Hausverwaltung versucht den Vorgang übermäßig zu verzögern, welche Handhabe hätte man? Mir fällt adhoc die KFZ-Rechtschutzversicherung ein Greift die da?
Ich hätte jetzt eher gesagt die normale Rechtsschutzversicherung. Der Anspruch ergibt sich ja aus einem Miet- oder Eigentumsverhältnis und hat erstmal nichts mit Verkehr zu tun.
Schon klar aber der zum Beispiel Der ADAC deckt einige Randthemen ab, Zudem hat nicht jeder eine normale Rechtschutzversicherung.
Am besten mal die Fachabteilung,welche darauf spezialisiert kontaktieren, die helfen auf jeden Fall weiter!!
https://www.adac.de/.../
M.m. nach ist aber eine ordentliche Rechtschutzabsicherung unabdingbar!!!
Merke ich gerade selber in ner Verkehrsrechtlichen Geschichte...