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Beschleunigung

Themenstarteram 30. Januar 2003 um 9:19

Hi Leute!

In wie weit ist es möglich, mit einem alten Subaru Kombi mit 3 Personen eine Strecke von 200 metern in 14 Sekunden zurückzulegen (beginnend mit 0 km/h - also Beschleunigen)??? Wie leicht müsste das Auto sein, wieviel PS müsste es haben usw.?!

Ich brauch keine exakte Rechnung (wäre natürlich besser), nur ungefähre Angaben über die Möglichkeit!!!

THX

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20 Antworten

Hi furious,

wenn Du gar nicht an der Sache beteiligt warst, dann brauchst Du Dir ja auch keine Sorgen machen. Allerdings wird es einen aus Deiner Familie wohl treffen, wenn es sich um euer Auto gehandelt hat und es sich so zugespielt hat. Nemen wir mal an, Deine Mutter hätte im Auto gesessen. Dann müsste sie sich doch auch an diese Situation erinnern, es sei denn sie fährt immer so und es wäre nichts besonderes, was ich aber definitiv nicht glaube!

Was mich stutzig macht ist die Tatsache, dass die Klägerin Dich und nicht den Halter des Fahrzeuges angezeigt hat. Wieso hatte sie dann soviel Zeit Dich "zu erkennen"? Wenn sich vor Gericht herausstellt, dass Du nicht im Fahrzeug warst (was Deine Mutter ja wohl auch bezeugen wird), dann wird Dein Anwalt mit sicherheit diesen Fehler der Anklägering auch ihr zum Verhängnis bzgl. der roten Ampel machen.

Allerdings ist da noch der Polizist, der als Zeuge auftaucht, der wird die Sache mit der roten Ampel wieder verschärfen. Ich gehe mal davo aus, dass der Polizist nur als Zeuge wegen dieser Sache auftaucht.

So wie es aussieht wird Deine Mutter wohl "bluten" müssen (wenn es so war!) und Du wirst dann Deinen Führerschein wiederbekommen. Interessant ist dann nur die Frage, was die Klägerin bzgl. der falschen Personenangabe erwartet. Da wird Dir aber wohl nur Dein Anwalt weiterhelfen können.

Gruß, Das Radlager

@furious

Ich muss meinen Vorrednern beipflichten - Dir fehlt eine klare Strategie. Wenn Du leugnest, an diesem Tag gefahren zu sein, dann solltest Du nicht noch an irgendwelchen Details der angeblichen Tat herumrechnen. Aussagen wie "ich war es nicht, und ausserdem kann sie mich gar nicht gesehen haben!" sind wenig glaubhaft.

Was soll die Geschichte mit dem Kassenzettel? Hast Du etwas eingekauft? Oder hat Deine Mutter etwas eingekauft? Erkläre doch mal kurz, worauf das hinauslaufen soll.

Übrigens solltest Du auf keinen Fall das Wort "vergeuden" verwenden. Das klingt, als seiest Du der schnellste Fahrer der Welt und wolltest auf keinen Fall Zeit verlieren. Kommt nicht so gut, weisst Du... :-)

Kann es sein, dass die "Geschädigte" den Staatsanwalt kennt? Das alles sieht mir immer noch sehr "gemauschelt" aus.

Pass übrigens auf mit meiner Rechnung, da sind ein paar ANNAHMEN drin (Reibung, Beschleunigungsverhalten etc.), die Du nur mit etwas physikalischem Sachverstand rechtfertigen kannst. Also lieber nochmal ein paar "Fachleute" zu Hilfe holen.

Übrigens: Wenn die ganze Anzeige tatsächlich erstunken und erlogen ist, dann ist es auf jeden Fall eine ziemlich gute Story.

Uli

Du schreibst ja lustige Sachen und kannst dich auch sehr gut in die Situation versetzen, in der du ja nicht gewesen bist...

Aber mal so ein kleiner Hinweis: Vollbremsung heißt nicht bremsen bis zum Stand. Dann rechne dir das ganze mal mit 50km/h restgeschwindigkeit aus und schon .... .. ..... ..... ...... ......... (mußte ich selber zensieren :P)

Grüße Stefan

am 5. Februar 2003 um 1:23

hmmm

 

Ich finde nach dem durchlesen der beiträge die idee der rechnung nicht wirklich gut.

was aber schon nicht ganz schlecht währe ist eine getrennte beurteilung der beiden "straftaten" das eine ist die bremserei... und dann die ampel...

Klartext... du wirst es sicherlich nicht zugeben ;-) aber du bist wie ein henker durch die gegend gebrummt und die trulla hat sich angeXXXXX gefühlt...

erstens sind geschwindigkeiten relativ... und auch wenn man dir z.b. vorwirft das du zu schnell warst ist (gibt ausnahmen) ein geeichtes geschwindigkeitsmessgerät von nöten um dich zu belangen... also lass lieber eigene kmh angaben.

War es sonnig?? Regnerisch? oder oder oder ... eine Rote Ampel kann aus der Ferne (die perspektive der klägerin) auch mal falsch gedeutet werden...

liegt die straße innerhalb einer ortschaft?? wenn ja da gibbet doch kein rechtfahrgebot... d.h. überholen kannst du wie du willst ... inner ortschaft (oder habe ich das verpasst)

So und wenn ich nun aus der perspektive deiner beschreibungen etwas basteln sollte ... dann:

Du bist die rechte spur gefahren (und nicht gewechselt) und warst beim ausrollen des wagens... der LKW vor dir hat aufeinmal gebremst und um zu vermeiden das du auffährst hast du die spur gewechselt... (war ja noch platz ) .....

vieleicht kannst du regen oder so wenn er da war als zusatzargument nutzen.... wenn die klägerin nun lichthupe oder hupe oder wer weiss was gamacht hat in ampelnähe hast du dich erschreckt ...

auch könnte man böswillig annehmen das sie gas gegeben hat um dir den spurwechsel zu verhindern...

wie gesagt ist nur eine idee und ich war nicht da und kenne die genauen fakten nicht...aber vieleicht kannst du ja einen ansatz finden

Themenstarteram 12. Februar 2003 um 13:25

Letzte Antworten...

 

@edgar:

dieses Alibi hat sich sozusagen erst nach dem Entzug rausgestellt. Wie gesagt betraf es mich vor 4 Monaten noch nicht so arg, dass ich mich drum kümmerte. Aber als ich dann von 23 Tagen meinen Schein abbekam, fing ich an mit meinen Eltern ernsthaft darüber zu reden, woraufhin sich mein Alibi rausgestellt hat.

@Radlager:

Die Klägerin hat ja im Endefekt den Halter angezeigt. Als die Polizei dann zum Halter heimging (mein Vater (ich wohne immernoch bei meinen Eltern)), war keiner ausser mein Bruder anwesend. Später, als meine Mutter bei der Polizei anrief, hieß es "mein Sohn ist MOMENTAN mit diesem Auto unterwegs" - somit fiel dann die Anzeige/der Verdacht auf mich.

Der Polizist ist Zeuge der Aussage; nichts weiter. Es war kein Blitzer an der Ampel, kein Messgerät an der Strasse und kein Polizist in der Nähe. Bisher weiß ich nur von der Frau und ihren zwei Söhnen. Wobei nur die Frau als Zeuge aufgeführt wird. Der LKW wird nur als Bestandteil der Aussage erwähnt - ob er als Zeuge da ist weiß ich nicht (hoffe ich auch nicht, da dies wieder alles schwieriger MACHEN KÖNNTE).

@Beethoven:

Ich habe's mittlerweile eingesehen, dass es tatsächlich nicht empfehlenswert ist, an etwas rumzumachen, wenn's einen (laut Aussage) sowieso nicht betrifft... die Rechnung werde ich meinem Anwalt zwar vorlegen, aber erst "einsetzten lassen", wenn's meiner Mutter an den Kragen gehen sollte.

Der Kassenzettel stammt aus einem Einkauf MEINER MUTTER; ausgestellt ca. 1 Std nach Tatzeit: also zeitlich vollkommen übereinstimmend (aber Staatsanwalt wird höchtswahrscheinlich trotzdem davon ausgehen, dass ich die Sache gekauft habe (4 Eimer Farbe); jedoch frage ich mich, was Staatsanwalt sagen wird, wenn meine Mutter bereit ist unter EID auszusagen, dass sie

1. Die Farbe eingekauft hat (und ihr ein Herr beim einladen geholfen hat)

2. Sie niemals den Sportwagen meines Vaters fahren würde (da sie nicht an die Pedale rankommt ;-), und ihr die Leistung zu hoch ist ;-))

3. und das mein Vater sie zum einkaufen geschickt hat...

und dann mein Vater bereit wäre unter EID auszusagen, dass er

1. Sie zum einkaufen geschickt hat (ihr ausserdem nahe legte, dass sie den E36er compact nehmen soll, da die Eimer nicht in den m-coupé passen würden, und ihn verschmutzen würden)

2. mich mit seinem Auto nach Stuttgart (entgegengesetzte Richtung) schickte (ursprünglich) für einen Kostenvoranschlag (welchen ich verdammt nochmal doch nicht holen musste :-(((((((

Dann frage ich mich weiters, was Staatsanwalt sagen wird, wenn ich ihm nahelege, dass Sascha B. (der Sohn der Dame, welcher 20 jahre ist, und mit im Auto saß)

1. damals vor ca. 1 Jahr bei meinem Vater Lokalverbot hatte

2. mich persönlich (auch vom reden) kannte - somit auch wusste, mit was für Autos ich unterwegs war (also auch einwandfrei behaupten kann, mich in diesem Wagen gesehen zu haben ;-)

3. zwei Falschaussagen mahte (von denen ich mittlerweile bescheid weiß):

- zertrümmerte sich mit einem Ziegelstein die eigene Nase, und zeigte einen anderen wegen Körperverletzung an. Dies flog auf, als sich zwei unbeteiligte Zeugen meldeten, welche ihn sahen, wie er seine Nase kaputt haute.

- ein Mädchen (von welcher er was wollte) wegen Diebstahls anzeigte weil sie nichts von ihm wollte.

4. kann ich Quellen bringen, die dies bestätigen

@M3,2 Compact:

Teils, teils: es ist das Ende einer Schnellstrasse.... welche in einer Ortschaft endet. Es war hell und nicht regnerisch.

 

An alle:

ich war gestern bei der Jugendgerichtshilfe. Ich habe mich gegeben, wie ich nun mal bin. Meine Freundin war auch dabei. Als sie dann meinte, dass eigentlich nur Familienmitglieder mitkommen dürfte, habe ich einfach ganz frech gesagt "sie gehört ja schon fast zur Familie". Sie durfte drinnen bleiben. Sie fragte mich...

...Familienlage, Schule, Freizeit, Taschengeld (ich sagte ich bekomme WOchenends für`s helfen im Laden 10-20 Euro), inhaltiliche Dinge zum Fall und was auf mich zukomme.

Sie sagte, dass für dies das Mindestmaß bei 8 Monaten liegt, ich nicht vorbestraft sei danach (erst ab 90 Tagessätzen) jedoch schlimmer bestraft werden würde, wenn nochmal sowas passiert. Als sie dann sagte, dass die 60 Tagessätze sich in dem Bereich belaufen würden, wieviel ich an Taschengeld bekäme, meinte ich Spaßeshalber, dass sie den Verdienst vom Wochenende wegstreichen solle ;-) die Dame war voll in Ordnung (war auch nicht älter als 25 - 28 Jahre!!!). Das Gespräch wurde diesmal hauptsächlich von mir geführt: sie fragte was, und ich antwortete auch schon fortführend. Sie war positiv beeindruckt und fragte mich (trotz dessen, dass sie meinte, dass sie unparteiisch seien) was mir lieber wäre/was sie durchsetzen sollte:

Erwachsenengesetz (Geldbuße) oder Jugendgesetzt (Geldstrafe). Es gäbe von der Härte keinen Unterschied, nur dass bei Geldstrafe Arbeitsstunden anfallen und bei Geldbuße ein normales Bußgeld. Sie meinte ob es mir lieber sei, es sozusagen bei meinen Eltern abzuarbeiten (weil sie ja auch auf mich angewiesen seien)....

Im Großen und Ganzen war die Dame voll in Ordnung! Ausserdem kannte sie unseren neuen Laden und unbekannt kam sie (bzw. ich Ihr) auch nicht vor ;-)) war voll cool!

Ausserdem hat mich gestern mein Anwalt angerufen und meinte, dass er leider immnoch nichts bekommen habe, es sich jedoch immernoch in der "normalen" Bearbeitungszeit befände (insg. 17 Tage bisher (mit Wochenende)), und er in den nächsten 2 bis 3 Tagen mal mahen würde...

naja.... sollte sich nun alle Erkenntnisse bestätigen, und die bisherigen Zeugen usw. gleich bleiben (also kein LKW Fahrer auftauchen etc), gehe ich davon aus, dass ich meinen Lappen in einigen Wochen wiedersehen werde.... ich bete dafür denn ich halte's langsam nicht mehr aus Jungs!!!

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