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Beschiss oder einfach genial? Die Händlerschild-Taktik

Themenstarteram 23. September 2013 um 13:36

Hello

Ich habe beobachtet, dass ein gutbetuchter Unternehmer einer Nachbargemeinde öfters mit teuren Autos rumfährt. Das spezielle: Er hat einen Autohandel nebenbei, den er aber nicht selber betreibt, sondern der ihm einfach gehört. Er selbst arbeitet 100% als Geschäftsführer eines grossen Industrieunternehmens. Weil er ein Händlerschild hat (in der Schweiz heisst das Garagennummer oder auch U-Nummer), braucht er bspw. den teuren Ferrari nicht zu versichern, und er braucht nicht einmal die eigenen Autos, die er zuhause hat, einzulösen, weil er auch diese mit der Garagennummer fahren kann.

Hat jemand von euch Erfahrung damit? Ist das nicht etwas daneben?

Welche Vorteile hat der Mann? Spart er nicht zusätzlich Geld so?

Danke, wenn ihr mir da etwas weiterhelfen könnt. Möchte der Sache jenachdem noch genauer nachgehen. Obwohl das ja legal ist, was er macht. Ich finds aber trotzdem seltsam. Und ihr?

Gruss, Patrick

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von interssanterweise

Hello

Ich habe beobachtet, ...

Sehr fein gemacht!

Zitat:

Original geschrieben von interssanterweise

Ist das nicht etwas daneben?

Ist das bespitzeln von Nachbarn nicht eher etwas daneben?

Zitat:

Original geschrieben von interssanterweise

Welche Vorteile hat der Mann? Spart er nicht zusätzlich Geld so?

Davon ist auszugehen. Ansonsten würde er die Autos vermutlich ganz normal zulassen.

Zitat:

Original geschrieben von interssanterweise

Möchte der Sache jenachdem noch genauer nachgehen. Obwohl das ja legal ist, was er macht.

Warum willst Du dem nachgehen, wenn es legal ist?

Was erwartest Du dir davon?

Zitat:

Original geschrieben von interssanterweise

Ich finds aber trotzdem seltsam. Und ihr?

Nee, seltsam finde ich höchstens die Tatsache, dass so etwas in der Schweiz legal ist.

Dass er diese Möglichkeiten ausnutzt, ist sein gutes Recht.

Fahren kann er doch ohnehin jeweils nur mit einem Auto gleichzeitig.

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am 13. Januar 2018 um 13:53

Zitat:

@RenevomCHLaendli schrieb am 13. Januar 2018 um 14:43:07 Uhr:

Mensch habt ihr Probleme

Ich selber führe in der Schweiz eine Autogarage. Die U-Nummer bekommen nur jene, welche die vom Strassenverkehrsamt nötigen Betriebseinrichtungen haben wie: Fahrzeuglift, Reifenmontier- und Auswuchtmaschine, Schweissanlage, Presse, Unterstellböcke, Werkstattwagen, Arbeitstisch, Batterieladegerät, Abgastester, Waschraum mit Spaltanlage, usw. Im weiteren den Abschluss als Automobilfachmann oder angelernter Mitarbeiter, welcher mind. 5 Jahre in diesem Metier gearbeitet hat. Anschliessend muss 1 Jahr lang dem Amt belegt werden, dass man den Betrieb gewerblich und nicht nur als Hobby betreibt und die ausgeführten arbeiten über ein Jahr dem Amt vorlegt. Dieses entscheidet dann, ob man die U-Nummer weiter behalten kann. Im weiteren zahlt man für diese Nummer Strassenverkehrsabgaben und zwar die höchste Stufe ca. Chf 1000.- Jahr, dazu die Versicherung je nach Verwendung. Wenn ich die Fahrzeuge die damit bewege lediglich Werte von Chf 20‘000.- haben, dann kostet die Versicherung ca. Chf 1000.- Jahr. Bei einem Wert von Chf 150‘000.- kostet diese jährlich Chf 2‘000.-. Als Besitzer darf ich und meine Familienangehörigen die U-Nummer für jegliche fahrten nutzen. Angestelte mit Bewilligung des Chef und Kaufintressenten nur fütr Probefahrten. An Freunde und Bekannte dürfen diese nicht einfach so zur Verwendung gegeben werden. Wenn Bussen ins Haus flattern oder gar Unfälle geschehen haftet bekantlich der Nr, Besitzer und wenn ich diese nicht aus guten Grund weitergegeben habe, droht mir sehr schnell der Entzug der U-Nummer. Alles klar nun für die Neider und Besitzlosen oder die ganz Korrekten?

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