Bescheinigung Pflichtversicherungsgesetz § 5 verloren

grande malheur de kack

Hallo zusammen….

Ich habe Ende Mai 2023 meinen KFZ Vertrag bei meinem Versicherer gekündigt, wegen Fahrzeugverkauf.
Ich habe mir eine Bescheinigung (s. Betreff) ausstellen lassen, weil ich erstmal kein Folgefahrzeug hatte und auch nicht abzusehen war wann ich wieder eins haben werde. Jetzt ging das doch schneller als gedacht, nächste Woche bekomme ich ein neues Auto. Versichern will ich es beim gleichen Versicherer wo ich auch das Vorfahrzeug versichert hatte. Der will jetzt die damals ausgestellte Bescheinigung um die SF Jahre anzurechnen. Problem ist, dass ich die Bescheinigung nicht mehr habe - Mail aus Versehen gelöscht. Jetzt soll ich von vorne anfangen, quasi als Fahranfänger, nach 22 Jahren Führerschein, ohne Anrechnung jeglicher SF Jahre.

Ich zitiere:

„ Mit Ausstellen der Bescheinigung nach $5 des Pflichtversicherungsgesetzes befinden sich die schadenfreien Jahre nicht mehr in Ihrem Vertrag. Dies ist analog einer Bestätigung an eine andere Versicherung zu sehen. Daher fordern wir die Bescheinigung an, um eine Anrechnung vornehmen zu können. Duplikate dieser Bescheinigungen können nicht erstellt werden.“

Ich bin natürlich selbst schuld, keine Frage.
Aber kann das echt sein? Ich verliere einen Zettel und alle SF Jahre sind für immer weg?

Viele Grüße :-(

66 Antworten

Sorry. Wollte Dir nicht zu Nahe treten, aber gut.
Dann viel Glück beim Versuch mit dem Ombudsmann.

Die E-Mail stammte doch von der HUK24 und sie wissen sogar noch, dass sie dir die Mail am 02.06.2023 gesendet haben.

Der Absender müsste die E-Mail mit Anhang doch nach 4 1/2 Monaten noch unter "gesendete Nachrichten" haben. Ich denke, dass bei Versicherungen die gesendeten Nachrichten aus Rechtsgründen sicher länger gespeichert werden.

Vielleicht kannst Du ja auf diesem Wege noch drankommen, wenn Du erfährst, wer die Mail an Dich geschrieben hat.

Ja das hatte ich natürlich auch gefragt aber sie können oder wollen/dürfen keine Duplikate ausstellen. Hintergrund ist wohl dass man diese Bescheinigung einmalig ist. Was bei einem pdf als Mailanhang natürlich irgendwie das Ziel verfehlt.

Ich würde mit dieser Begründung nochmal mit denen schreiben. Das sollten sie doch einsehen

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Zitat:

@Pauliese schrieb am 25. Oktober 2023 um 21:38:25 Uhr:


Ja, welche Versicherung… und warum sprichst Du im letzten Satz von einem Zettel? Anfangs sagtest Du es war eine Mail?!
Edit: HUK 24? Komisch, bei denen bin ich auch schon länger, hatte geglaubt die wären nicht so….Merkwürdig.

War seit ca. 2010 bis vor einigen Monaten zufrieden. Aktuell nur Probleme dort, in dieser Woche hat man einen Betrag abgebucht, welcher sich mir nicht erschließt bei der HUK24 weiss jedoch trotz screenshot auch niemand etwas angeblich.
Werde dort alle Verträge kündigen.

Zitat:

@Huckleberryger schrieb am 26. Oktober 2023 um 12:40:37 Uhr:


Nein, kann man nicht wiederherstellen. Einmal aus dem Papierkorb gelöscht bedeutet weg für immer.

Ja und die Bescheinigung hab ich natürlich mit Absicht gelöscht um dann hier im Forum nach einem Ausweg zu suchen. Hab gerade Urlaub.

Kommt auf die Einstellung beim Provider an. Ich konnte früher die Mails in Outlook löschen, waren aber noch beim Server von t-online gespeichert, bis ich sie dort gesondert gelöscht habe, der Speicher dort voll war oder die voreingestellte Aufbewahrungszeit abgelaufen war.

Abgesehen davon, was nutzt der HUK24 der Ausdruck der Mail? Tippe mal darauf, dass du das Schreiben auch im Original erhalten hast.

Das hat man nun von seinen scheiß Online-24-Blabla Versicherungen.

Bei meiner Vertreterin, die mich seit Jahren perfekt betreut, wäre sowas undenkbar. EIN Anruf (gerne auch Samstag Abend oder Sonntags), und alles wäre geklärt.

Irgendwo müssen die günstigeren Beiträge ja herkommen... Sicherlich nicht, weil bei der "24" weniger Unfälle gebaut werden. ;-)

Seit mehr als 40 Jahren bei der HUK bzw. HUK24 versichert, mehr als 40 Jahre viel Geld gespart und erstmals in 2022 Probleme bei der Kaskoregulierung. Wenn ich hingegen Schriftverkehr mit meiner privaten Krankenvers. habe und lese "es betreut sie...", dann wird mir klar, warum die Prämien so exorbitant sind.

Ich sehe hier etwas: die Versicherung verlangt das Original, was sie jedoch (nicht als Original) per Email versendet hat. Somit ist es dem VS niemals zugegangen.

Oder auch nicht. Wie oben schon geschrieben, dürften diese Bescheinigungen durchaus auf dem Postweg versandt werden. Und bei der Bedeutung dieses Schreibens vermutlich auch per Einschreiben.

Da der TE bereits für ein Duplikat die Versicherung angeschrieben hat, braucht er nicht mehr zu argumentieren, dass er den Schriebs nicht erhalten hat.

Ein paar scheinen hier zu schreiben, ohne vorher alles gelesen zu haben. Vor allem haben sie nicht alles vom TE gelesen. Er schrieb ja, dass er auf die Schriftform ausdrücklich verzichtete und Mailweg akzeptierte.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 26. Oktober 2023 um 20:24:08 Uhr:


Oder auch nicht. Wie oben schon geschrieben, dürften diese Bescheinigungen durchaus auf dem Postweg versandt werden. Und bei der Bedeutung dieses Schreibens vermutlich auch per Einschreiben.

So würde icb das auch sehen... Genau genommen hat der TE ein Duplikat erhalten was er niemals hätte erhalten dürfen, da die Versicherungen auch nur schreiben per Brief akzeptieren!

Zitat:

@freespace49 schrieb am 26. Oktober 2023 um 21:10:33 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 26. Oktober 2023 um 20:24:08 Uhr:


Oder auch nicht. Wie oben schon geschrieben, dürften diese Bescheinigungen durchaus auf dem Postweg versandt werden. Und bei der Bedeutung dieses Schreibens vermutlich auch per Einschreiben.

So würde ich das auch sehen... Genau genommen hat der TE ein Duplikat erhalten was er niemals hätte erhalten dürfen, da die Versicherungen auch nur schreiben per Brief akzeptieren!

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