Bescheinigung Pflichtversicherungsgesetz § 5 verloren

grande malheur de kack

Hallo zusammen….

Ich habe Ende Mai 2023 meinen KFZ Vertrag bei meinem Versicherer gekündigt, wegen Fahrzeugverkauf.
Ich habe mir eine Bescheinigung (s. Betreff) ausstellen lassen, weil ich erstmal kein Folgefahrzeug hatte und auch nicht abzusehen war wann ich wieder eins haben werde. Jetzt ging das doch schneller als gedacht, nächste Woche bekomme ich ein neues Auto. Versichern will ich es beim gleichen Versicherer wo ich auch das Vorfahrzeug versichert hatte. Der will jetzt die damals ausgestellte Bescheinigung um die SF Jahre anzurechnen. Problem ist, dass ich die Bescheinigung nicht mehr habe - Mail aus Versehen gelöscht. Jetzt soll ich von vorne anfangen, quasi als Fahranfänger, nach 22 Jahren Führerschein, ohne Anrechnung jeglicher SF Jahre.

Ich zitiere:

„ Mit Ausstellen der Bescheinigung nach $5 des Pflichtversicherungsgesetzes befinden sich die schadenfreien Jahre nicht mehr in Ihrem Vertrag. Dies ist analog einer Bestätigung an eine andere Versicherung zu sehen. Daher fordern wir die Bescheinigung an, um eine Anrechnung vornehmen zu können. Duplikate dieser Bescheinigungen können nicht erstellt werden.“

Ich bin natürlich selbst schuld, keine Frage.
Aber kann das echt sein? Ich verliere einen Zettel und alle SF Jahre sind für immer weg?

Viele Grüße :-(

66 Antworten

Zitat:

@lejockel schrieb am 25. Oktober 2023 um 22:21:39 Uhr:


Grundsätzlich handelt die HUK hier korrekt.

Die sagen halt, dass sie rein formell keinen Zugriff mehr auf die SF Jahre haben. Die sind auf die Bescheinigung übertragen wurden.

„Mit Ausstellen der Bescheinigung nach $5 des Pflichtversicherungsgesetzes befinden sich die schadenfreien Jahre nicht mehr in Ihrem Vertrag. Dies ist analog einer Bestätigung an eine andere Versicherung zu sehen.“

Auf Bitte mir die Bescheinigung erneut auszustellen:

„Duplikate dieser Bescheinigungen können nicht erstellt werden.“

Sie würden mich aber in einen viel älteren Vertrag einstufen mit schlechterer SF Klasse, für diesen Vertrag hatte ich mir damals nicht diese Bescheinigung geben lassen. Das ist echt ein Ding, noch nie vorher sowas gehört.

Dann frag sie doch mal, ob sie dir das Original zusenden können, da du es noch nie erhalten hast...

Zitat:

@freespace49 schrieb am 25. Oktober 2023 um 22:29:34 Uhr:


Dann frag sie doch mal, ob sie dir das Original zusenden können, da du es noch nie erhalten hast...

Ich den persönlichen Einstellungen habe ich akzeptiert mir alle Unterlagen auf elektronischem Wege zukommen zu lassen und explizit auf den Postweg verzichtet.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 25. Oktober 2023 um 21:34:30 Uhr:


Ein eindeutiges gefühltes Nein. Das muss natürlich auch bei der Versicherung noch immer wo gespeichert sein, würde ich sagen. Ist ja noch nichtmal 6 Monate her.
Am besten denen nochmals richtig auf den Zeiger gehen, ansonsten den Ombudsmann für Probleme mit Versicherung einschalten .Der regelt das schon.
Hast Du noch die jährlichen Rechnungen von der Versicherung? Da steht ja auch jedes Jahr die alte und dann neue SF Klasse drauf.

Das mit dem Ombudsmann werde ich wohl mal versuchen und gebe hier dann eine Rückmeldung.

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Da wäre ich an den Augenbrauen eines Richters interessiert, wenn der darüber befinden muss, ob die HUK sich selbst nicht glauben darf! 🙂

Hast du denn in deinem Huk-Postfach keinen "alten" Versicherungsschein, der deine SF ausweist?

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 25. Oktober 2023 um 23:16:18 Uhr:


Hast du denn in deinem Huk-Postfach keinen "alten" Versicherungsschein, der deine SF ausweist?

Doch habe ich. Die sagen aber dass diese SF Jahre nicht mehr vorliegen. Hätte ich die Bescheinigung nie angefordert wäre jetzt alles gut

Sowohl auf Seiten der HUK 24 als auch beim TE lässt sich die hohe SF-Klasse zum Zeitpunkt Mai 2023 nachweisen. Nur hilft das nicht, wenn er sie damals mittels der Bescheinigung eben aus dem Vertrag "rausgenommen" hat.
Denn er könnte ja mittels der Bescheinigung einen Vertrag mit der guten SF-Klasse bei einem anderen Versicherer abgeschlossen haben und jetzt versuchen, diese Klasse bei der HUK 24 in einem weiteren Vertrag zu "duplizieren".

Wahrscheinlich wird aus diesem Grund die Bescheinigung nicht erneut ausgestellt, obwohl der Empfänger einer elektronisch verschickten Bescheinigung selbst beliebig viele Duplikate erzeugen könnte (aber wohl nicht nutzen dürfte).

Zitat:

@motor_talking schrieb am 25. Oktober 2023 um 23:26:53 Uhr:


Sowohl auf Seiten der HUK 24 als auch beim TE lässt sich die hohe SF-Klasse zum Zeitpunkt Mai 2023 nachweisen. Nur hilft das nicht, wenn er sie damals mittels der Bescheinigung eben aus dem Vertrag "rausgenommen" hat.
Denn er könnte ja mittels der Bescheinigung einen Vertrag mit der guten SF-Klasse bei einem anderen Versicherer abgeschlossen haben und jetzt versuchen, diese Klasse bei der HUK 24 in einem weiteren Vertrag zu "duplizieren".

Wahrscheinlich wird aus diesem Grund die Bescheinigung nicht erneut ausgestellt, obwohl der Empfänger einer elektronisch verschickten Bescheinigung selbst beliebig viele Duplikate erzeugen könnte (aber wohl nicht nutzen dürfte).

So ist es wohl leider. Ein Auszug aus einem anderen Forum:

„ Um eine vollständige Bescheinigung nach §5 PflVG zu erhalten, muss der Vertrag also beendet sein. Bei Ausstellung dieser Bescheinigung wird bei dem Vorversicherer ein fiktiver Anschlussversicherer hinterlegt, damit der SFR nicht doppelt bestätigt wird.“

Und noch ein anderes Forum:

„Der Schadensfreiheitsrabatt bleibt ab dem Tag der Abmeldung in der Regel 7 Jahre bestehen (Im Regelfall), außer man schreibt seine Versicherung an, das man eine "Bescheinigung nach Paragraph 5 PflVG" möchte. Dann erhält man ein Schreiben auf dem die SF Klasse vermerkt ist. Dieses Schreiben ist ein Leben lang gültig. Es ist aber zu beachten, dass mit dem Tag der Ausstellung des Schreibens, die SF Klasse nicht mehr bei der Versicherung hinterlegt bleibt, sondern ausschließlich auf dem Schreiben. Sollte dieses Schreiben also verloren gehen, gibt es keinen Ersatz mehr und die SF Klasse ist für immer verloren.“

Und auch noch was hier im Forum gefunden:

„ Man kann sich eine sog. §5-Bescheinigung ausstellen lassen (s.o.), das meinte die Mitarbeiterin wahrscheinlich.

Vereinfacht gesagt hat man dann seinen SFR in Papierform. Den kann man später anerkennen lassen (Frist je nach Versicherer).

aber Vorsicht: der SFR existiert dann nur noch auf diesem einen Blatt Papier!
Eine spätere Anfrage bei der ausstellenden Versicherung wird abgelehnt
Diese erstellt auch keine zweite Ausfertigung. Es gibt keine Kopie.
Zur Anerkennung verlangen Versicherer das Original (Postversand).
Bedeutet also: Zettel weg, SFR weg!“

Sehr ernüchternd…
Trotzdem nie jemals sowas zuvor gehört. Man lernt nicht aus. Falls es zu dem Problem tatsächlich keine Lösung gibt dann dient es hier wenigstens ein paar Leuten als Warnung.

Welchen Beweis des Zugangs hat die Versicherung? War da ein Anhang dran? Kann die Versicherung den Zugang des Anhangs beweisen?

Also, mir fielen da schon noch ein paar mehr Fragen ein....

Das ist wie wenn man sich aus dem Geldautomat eine Bescheinigung über seinen Kontostand zur Übertragung in den Geldbeutel holt (sogenannter Geldschein).
Dann ist das Geld auch nicht mehr auf dem Konto. Und wenn man den dann wegwirft, bekommt man von der Bank auch keinen Ersatz. Zumindest kenne ich keine Bank, die das anders macht.

Steht denn auf diesem Zettel auch drauf, was passiert, wenn dieser verloren geht?

Welchen Zettel meinst Du, Schwarzer Bandit, jetzt?
Den von FocusMK2 von der Bank?

@TE: Das gibts ja gar nicht…ungassbar! 🙁
Aber nochmal: Kannst Du wirklich die Email nicht irgendwie wieder herstellen? Über den Service des Email Account Betreibers (falls es sowas gibt) ähnlich wie man bis zu 10 Jahre alte Kontoauszüge früher gegen Gebühr von der Bank bekommen hat?
Oder eine Sicherungskopie des Endgeräts von damls im Mai 23.

Trotzdem bleibt die blöde Frage nicht aus:
Warum löscht man so eine Bescheinigung, wenn man die doch ausdrücklich angefordert hat, um später mal zu einer anderen Versicherung zu wechseln?
Du konntest doch nicht davon ausgehen, dass Du niemals wieder im Leben ein Auto versichern willst..?

Nein, kann man nicht wiederherstellen. Einmal aus dem Papierkorb gelöscht bedeutet weg für immer.

Ja und die Bescheinigung hab ich natürlich mit Absicht gelöscht um dann hier im Forum nach einem Ausweg zu suchen. Hab gerade Urlaub.

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