Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Hallo,
ich habe Führerscheinklasse C und mache nach dem 10.09.2009 Klasse E muss ich die Grundqualifikation 140 Stunden machen?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
ich hab da mal aktuelles neues Regelwerk als Bild unten angehängt. Evtl. ist da menchem bei seinen Fragen zum Thema geholfen. Wer es direkt zu Ausdrucken haben möchte, soll mir eine PN mit Email-Adresse schicken, dann kann ich es rübersenden.
MFG Thomas
18 Antworten
@ Dinknring
Man mach den Ce melde dein Gewerbe an und kauf dir ein 18t Kipper Am besten eine Sk oder einen alten MAN da machst du nichst falsch, deinen Tandem behällst du einfach, den kannst du ja auch an deinen Kipper dann anhängen
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
FALSCH!!!!!!!! Egal ob angestellt oder selbstständig, die Qualifikation braucht jeder, der Gewerblich Güter Transportiert, auch für Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten. Das Material zur Baustelle fahren ist Gewerblich .Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Tausend mal beantwortet.SuFu hilft.
Nochmal:Jeder der ab 10.9.09 Gewerbsmäßig Güter befördern möchte und die FE neu erwirbt muß die Quali haben.
Da du Monteur bist und dei Material zur Baustelle bringst,fällst du nicht darunter.
Da du jetzt mit dem FS beginnst,braucht dich das eh nicht zu jucken, da du sicher hoch motiviert bist und zu dem in einer guten Fahrschule bist,wirst du doch locker bis zum Stichtag fertig.
Was soll die Frage😁arf ich mir privat einen LKW kaufen und damit rumfahren?
Seht euch meinen Post an, den ich weiter oben eingefügt habe unter dem Kapitel "Betroffener Personenkreis".@ Dirknring
Hierzu sei dir zu raten, mach den Schein vor dem 10.09.09, dann hast du noch 5 Jahre Galgenfrist.
Und noch ein Tipp zu deiner Holzfahrerei. Die Menge, die du angibst, nimmt dir ja auch keiner Privat an. Ich gehe mal davon aus, das du es Ofenfertig hackst und verkaufst.( Ich brauch auch Holz!!!😁) Hast du es als Nebengewerbe angemeldet? Dann fährt du ja auch Gewerblich.
Und, wenn du einen großen LKW als KIpper kaufst, ist das ja ne tolle Sache, ABER mit Kurzzeit-Kennzeichen darfst du KEINE Anhänger ziehen und KEINE Güter transportieren. Bei uns fallen da regelmäßig diese "Halbwilden" Schrotthändler mit auf die Nase.
Melde den LKW auf Saison an für 2 Monate, wie du es vom Zeitraum her brauchts. Dann werden die Jährlichen Kosten nur für diesen Zeitraum fällig.
MFG Thomas
Hi Thomas ,
laut unserem Disponent der sich angeblich bei der BAG erkundigt hat würden wir diesen Qualifikationsnachweis nicht brauchen da wir nur gelegentlich Stahlteile transportieren die wir auch selbst verbauen. Somit würden wir keine Güter für andere Transportieren sondern nur "Material" das wir selbst benötigen.
Werden wir wohl sehen wenn wir das erste mal angehalten werden ;-)--> Die Firma zahlt eventuelle Bussgelder
Zum Thema Holz .
Die Holzmengen werden rein privat abgegeben. Daher ist keine Qualifikation notwendig.
Mir ist bewusst das ich mit einem Kurzzeitkennzeichen nur Probe - Test und Überführungsfahrten machen darf.
Sobald der LKW geladen ist und ich würde angehalten mache ich halt ne Testfahrt im beladenen Zustand. Sollte dies auf der Rückfahrt geschehen , also unbeladen , würde es eine testfahrt im leeren Zustand sein .
Das ich keinen Anhänger ziehen darf wenn das Zugfahrzeug Kurzzeit hat ist mir bekannt , habe daher den 7,5 tonner auch angemeldet. Bei uns in der Gegend wird man normalerweise nicht mit einem Kurzzeitkennzeichen angehalten da die Polizei im Endeffekt nichts gegen einen in der Hand hat . Solange das Fahrzeug einen verkehrssicheren Eindruck macht und alle anderen Punkte beachtet werden ( z.b. kein Anhänger ziehen , Ladung ordnungsgemäß , Beleuchtung intakt , Reifen intakt etc ) habe ich bisher nie Probleme gehabt.
Das Problem das ich sehe sind die Kosten die ich habe wenn ich den LKW zulassen werde. Selbst für 2 Monate im Jahr habe ich mehr Steuer und Versicherung zu zahlen als 2 Monate mit 8 Kurzzeitkennzeichen kosten würden. Desweiteren benötige ich keinen Tüv beim LKW. ( Was nicht heißen soll das rollender Schrott bewegt wird )
Die netten Herren haben mich mit einem reinrassigen Rennwagen (Tourenwagen) angehalten . Rennfahrwerk , Stehimbiss als Heckflügel usw. . Die Herren hatten keine Handhabe gegen mich da sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befand. die Beleuchtung ging und die Reifen hatte ich vorher gegen geschnittene Slicks bzw semi´s ausgetauscht. Nachdem sie dann die Reflektoren , die ich per Magnet am Heck befestigt hatte , entdeckt haben mussten sie mich zähneknirschend weiterfahren lassen.Sie hätten eigentlich nur über den Lautstärkepegel das Fahrzeug stilllegen können.
In meinen Augen ist eine Kurzzeitnummer ein absoluter Freifahrtsschein , die Polizisten sind eigentlich überfordert zu beurteilen was verkehrssicher ist und was nicht . Und bisher hat sich keiner ein Ei ins Nest gelegt und ein Wagen beschlagnahmt um per Gutachter prüfen zu lassen ob das Fahrzeug wirklich verkehrssicher ist .
Wie dem auch sei , ich denke man sollte es nicht übertreiben was Kurzzeit und co angeht und dann passt das schon
Gruß Dirk
Zitat:
Original geschrieben von tandem11
@ DinknringMan mach den Ce melde dein Gewerbe an und kauf dir ein 18t Kipper Am besten eine Sk oder einen alten MAN da machst du nichst falsch, deinen Tandem behällst du einfach, den kannst du ja auch an deinen Kipper dann anhängen
Wie bereits geschrieben sind die jährlichen Unterhaltskosten einfach zu hoch. Es würde ja noch günstiger sein einen großen LKW anzumieten für den zeitraum in dem er benötigt wird
hi,
vielleicht wurde diese Frage ( in ähnlicher Form ) gestellt,aber
meine fragen an die Experten im MT Forum :
Ich habe oktober 2008 ein Modul bezüglich eco Training
absolviert.Wir haben unsere eigenes Schulungsseminar.
Der Seminarleiter hatte während der Schulung auch netterweise
erläutert,das wenn man die gesamte Module ( Personenverkehr )
ablegt so ist auch automatisch die Lkw-Erlaubnis mit drin .
so weit so gut.
das hier habe ich neulich gelesen :
(Frage 16: Muss ein Fahrer, der sowohl die Fahrerlaubnis Klasse C als auch die der Klasse D besitzt, zweimal 35 Stunden Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren absolvieren?
Nein, eine Weiterbildung von 35 Stunden reicht aus. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Fachbereiche !ABWECHSELND geschult! werden. )
Was heisst hier denn jetzt abwechselnd ???
mal Güterverkehr und das andere mal Personverkehrmodul ?
meine 2. Frage : wie lange ist ein absolviertes modul gültig ?
( wenn ich wie oben beschreiben 10/2008 ein Modul
absolviert habe,wann würde es verfallen )
Gruss