Bereifung Zulassungsbescheinigung Gebrauchtwagen mit ungeeigneten Reifen, BETRUG?
Hallo Zusammen,
vor über 2 Jahren einen Gebrauchtwagen gekauft. Ganzjahresreifen sind abgefahren, ich plane neue aufzuziehen. Heute fällt mir auf:
In der Zulassungsbescheinigung unter Bereifung
15.1. 215/65 R17 99V
15.2. 215/65 R17 99V
Die Reifen die montiert sind und mit denen ich den Wagen gekauft habe sind aber viermal
235/55 R18
Ich kenne mich mit Autos nicht aus, daher meine Fragen:
1. Darf ich mit diesen Reifen fahren?
2. Durfte mir der Verkäufer ein Fahrzeug mit ungeeigneten Rädern verkaufen? War das Betrug?
Viele Grüße & Danke für eure Hilfe
Largo
22 Antworten
Richtig.
Da die montierten Reifen sich auf den CO2 WLTP Wert auswirken, stehen die Reifen unter 15.1/2 drin, die bestellt wurden.
Seit Einführung der Besteuerung nach wltp am 1.9.18 überwiegend schon. Da die Bereifung Auswirkung auf den co2 Wert hat.
Anfangs wurden die coc Dokumente erst nach Fertigstellung des Kfz gefertigt,so dass die gespeicherten ZB2 und Typdaten unvollständig beim KBA waren und händisch mit den erforderlichen wltp Daten bei der erstmaligen Zulassung ergänzt werden mussten. Darunter auch die Reifengröße.
Zuvor wurde immer eine x beliebige mögliche Reifengröße in der Typdatenbank unter 15.1/2 gespeichert.
Meine Erfahrungen der letzten vier Jahre sind überwiegend die, dass Kunden permanent Reifen gemäß ihrer Zulassungsbescheinigung bestellen und eine davon abweichende Größe montiert ist.
Ähnliche Themen
Interessant, wie montierst du dann diese Reifen? Bei meinem alten Touareg war z.B. noch die Basisbereifung 18" eingetragen, montiert waren aber 19". Wie kriegst du dann die "bestellten" 18"er auf die 19"Felgen?
@PeterBH
Genau das dürfte @Gummihoeker s Problem sein.
Ich sehe da kein System bei den eingetragenen Reifen in der ZB1. Da steht mal was größeres, mal was kleineres drin, als das, womit der Wagen ausgeliefert wurde. Es lässt auch keine Rückschlüsse zu, was man mal ab Werk bestellen konnte. Es ist einfach nur eine zugelassene Größe.
Zitat:
@Goify schrieb am 21. November 2022 um 11:02:55 Uhr:
Ich sehe da kein System bei den eingetragenen Reifen in der ZB1. Da steht mal was größeres, mal was kleineres drin, als das, womit der Wagen ausgeliefert wurde. Es lässt auch keine Rückschlüsse zu, was man mal ab Werk bestellen konnte. Es ist einfach nur eine zugelassene Größe.
Genau so kommt mir das auch vor ...
Ich hab in einem anderen Thread auch schon den Beweis geliefert, dass es nicht immer die kleinste zulässige Größe ist !
Das ist z.B. eine weit verbreitete Meinung