ForumReifen & Felgen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. Bereifung Zulassungsbescheinigung Gebrauchtwagen mit ungeeigneten Reifen, BETRUG?

Bereifung Zulassungsbescheinigung Gebrauchtwagen mit ungeeigneten Reifen, BETRUG?

Hallo Zusammen,

vor über 2 Jahren einen Gebrauchtwagen gekauft. Ganzjahresreifen sind abgefahren, ich plane neue aufzuziehen. Heute fällt mir auf:

In der Zulassungsbescheinigung unter Bereifung

15.1. 215/65 R17 99V

15.2. 215/65 R17 99V

Die Reifen die montiert sind und mit denen ich den Wagen gekauft habe sind aber viermal

235/55 R18

Ich kenne mich mit Autos nicht aus, daher meine Fragen:

1. Darf ich mit diesen Reifen fahren?

2. Durfte mir der Verkäufer ein Fahrzeug mit ungeeigneten Rädern verkaufen? War das Betrug?

 

Viele Grüße & Danke für eure Hilfe

Largo

Ähnliche Themen
22 Antworten

Hier kann wieder mal nur mit vielen Vermutungen geantwortet werden. Ich vermute, daß das Auto mit Zubehörfelgen ausgestattet wurde und das es hierfür ggf. eine ABE und/oder ein entsprechendes TÜV Gutachten gibt.

Wer soll Dir denn hier ohne Informationen was für ein Auto Du hast und was für Felgen (Hersteller?) verbaut sind vernünftig antworten können?

Naja, verkaufen darf Dir der Verkäufer alles, ohne zu wissen was damals besprochen wurde und was im Kaufvertrag steht, können wir hier auch nur in der Glaskugel lesen.

Dir fällt das 2 Jahre später auf? Auch interessant. War der TÜV damals frisch oder hast Du diesen auch bereits um Monate überschritten?

Guck ins COC welches Du hoffentlich beim Kauf des Wagens abgeheftet hast. Unter Nr 52 stehen alle Größen,die laut typgenehmigung gefahren werden dürfen.

In der ZB1 steht nur eine mögliche Größe.

Also erst erkundigen und dann von Betrug sprechen, die Überprüfung der Reifengröße hättest auch schon beim Kauf vor zwei Jahren machen können. Du solltest einen Mod bitten den Titel anzupassen.

Genaue Infos über das Auto wären hier auch hilfreich. Über die Schlüsselnummern zu 2.1 + 2.2 kann der Fachmann schon mal gucken ob die 235er gefahren werden dürfen

Die erste Frage kann doch ganz klar mit "nein" beantwortet werden - die Reifen sind schließlich abgefahren.

Die zweite Frage kannst du nur selbst beantworten, wie, hat windelexpress bereits geschrieben.

windelexpress:

"Guck ins COC welches Du hoffentlich beim Kauf des Wagens abgeheftet hast. Unter Nr 52 stehen alle Größen,die laut typgenehmigung gefahren werden dürfen.

In der ZB1 steht nur eine mögliche Größe."

Danke, dachte in der ZB1 wäre verbindlich.

Hab COC vor mir, 235/55 R18 100V ist aufgeführt.

 

Danke an alle!

Img

In der ZB1 wird nur der Reifen eingetragen, den das Fahrzeug bei Auslieferung hat.

Schau vorsichtshalber noch nach, ob die Felgen auch die richtigen Maße haben.

Aber Hauptsache erstmal das Wort "Betrug" ins Spiel gebracht.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. November 2022 um 21:51:42 Uhr:

In der ZB1 wird nur der Reifen eingetragen, den das Fahrzeug bei Auslieferung hat.

Das ist so nicht richtig.

Mein jetztiges Fahrzeug wurde mit den werkseitigen Reifen der Größe 205/45 R17 mit den passenden Felgen ausgeliefert.

In der ZUB I stehen allerdings die werkseitig freigegebenen 185/60 R15.

Hallo

Die Sache ist doch ganz einfach. Gehen wir davon aus daß du einen Golf 6 hast, die Motorleistung spielt keine Rolle. Auf dem 6er dürfen max. 225 Schuppen drauf. Den 6er gibt ist ja in mehreren Ausstattung wobei Highline die höchste ist und da wird er mit 225 von Werk aus schon damit ausgeliefert. Wenn du 235 drauf hast müssen sie entweder eingetragen sein oder du brauchst eine ABE. Solltest du beides nicht haben, dann solltest du vorher zum TÜV fahren ob du sie eingetragen bekommst bevor du dir neue Schluppen kaufst.

Du hast schon gesehen..dass der TE sein COC gefunden hat und seine montierte Reifengröße dort auch aufgeführt ist?

…und dort ist vermerkt, dass er keinen Golf 6 fährt.

Zitat:

@Largo schrieb am 18. November 2022 um 21:19:57 Uhr:

 

Hallo Zusammen,

vor über 2 Jahren einen Gebrauchtwagen gekauft. Ganzjahresreifen sind abgefahren, ich plane neue aufzuziehen. Heute fällt mir auf:

In der Zulassungsbescheinigung unter Bereifung

15.1. 215/65 R17 99V

15.2. 215/65 R17 99V

Die Reifen die montiert sind und mit denen ich den Wagen gekauft habe sind aber viermal

235/55 R18

Seitdem es nicht mehr Fahrzeugschein, sondern Zulassungsbescheinigung Teil I heißt, steht nur noch 1 von mehreren möglichen Reifendimensionen drin. Bei mir z.B. die kleinste. Führt öfter zu Irritationen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. November 2022 um 21:51:42 Uhr:

In der ZB1 wird nur der Reifen eingetragen, den das Fahrzeug bei Auslieferung hat.

Nein, es steht die Basisbereifung ab Werk drinne.

Dann hat VW sich bei meinem Touareg wohl vertan, eingetragen sind 21", und das ist nicht die Basisbereifung. Könnte es sein, dass heute wegen der WLTP-Werte die Bereifung eingetragen wird, mit der das Fahrzeug das Werk verlassen hat?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. Bereifung Zulassungsbescheinigung Gebrauchtwagen mit ungeeigneten Reifen, BETRUG?