Berechtigung Personenbezogener Behindertenparkplatz
Ich habe da mal eine Frage als Nichtbehinderter.
Bei uns im Haus gibt es ein Geschäft, welches jetzt einen neuen Inhaber hat. Dieser ist behindert und auch im Besitz dieses Blauen EU Parkausweises. Vor dem Haus wurde jetzt für ihn ein Behindertenparkplatz eingerichtet, der nur für ihn ist, also der mit der Nummer.
Nun passiert folgendes:
1. Die Ehefrau kommt morgens und öffnet das Geschäft. Der Mann, also der Behinderte, ist nicht dabei. Sie parkt aber auf dem Behindertenparkplatz und legt auch den Ausweis hinter die Windschutzscheibe.
2. Sind noch genügend Parkplätze frei, parkt sie auf einem normalen Parkplatz. Um 9 Uhr kommt die Tochter, die dann den Behindertenparkplatz belegt und den Ausweis vom Vater in Auto legt.
Sehe ich das richtig, dass diese Benutzung der Behindertenparkplätze nicht zulässig ist?
Nächster Punkt. Ich weiß aus sicherer Quelle, dass der Mann zwar behindert ist und den Parkausweis hat. Er selbst fährt aber, obwohl im Besitz der Fahrerlaubnis, schon seit vielen Jahren kein Auto mehr. Er ist immer nur Beifahrer. Ist dann die Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes überhaupt rechtens?
Danke im Voraus für Eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Kurz und knapp:
Ist der Ausweisinhaber dabei ist es in Ordnung.
Fahren die Frauen alleine, ist die Nutzung des Ausweises widerrechtlich und kann geandet werden.
In Wiederholungsfällen sogar entzogen werden.
Auch die Nutzung von Sonderparkflächen ist in diesen Fällen nicht gestattet.
116 Antworten
@Cyberthing
Das Ordnungsamt ist nicht die richtige Adresse zur Erlangung eines Parkplatzes mit
Nummer vor der Haustür. Das muß bei Euch über das Versorgungsamt laufen. Erst
wenn von Dort die Anordnung dazu vorliegt, kommt die Straßenverkehrsbehörde
zur Ausführung ins Spiel. (War der falsche Ansprechpartner.) Versucht es mal...........
Gruß aus B...........
@Raver2014 Danke für den Tipp, dann werde ich es mal beim Versorgungsamt versuchen 😁 Vielleicht haben wir dort mehr Glück und bekommen eine verbindliche Aussage über die Voraussetzungen die erfüllt sein müssen.
BTW, dieses habe ich gefunden, Landeshaupstadt Düsseldorf, hier ist keine Rede von Führerschein, lediglich, dass der Antragsteller einen Wagen besitzen muss.
Ich werde meinen Erfolg beim Versorgungsamt hier posten.
Frohe Ostern
Edu
@Za4aCosmo
Danke für deine Antwort. Es geht allerdings NICHT um öffentliche SB-Parkplätze oder EU-Parkausweise (wie ich in meinem Post bereits schrieb), sondern um personenbezogene Parkplätze vor dem eigenen Haus.
Ach dir frohe Ostern
Edu
Parkplatz vor dem Haus gibt es nur, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, das Fahrzeug in der Nähe ab zustellen. Sei es ein Stellplatz im Haus oder Garage. Und ob in der Strasse auch der Platz vorhanden ist. Denn der Platz ist ca. 6m lang.
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Ich denke mal, Einer der Beiden ist mit AG berechtigt, einen Stellplatz
vor, bzw. in der Nähe der Haustür zugeteilt zu bekommen. Dieser
Berechtigte braucht keinen Führerschein, es reicht,wenn wenigstens
Ein Familienmitglied im Besitz der Klasse B ist. Das KFZ wird auf den
Behinderten zugelassen. Schreib`mal, ob`s geklappt hat.
Nein! Das Fahrzeug muss m.E. nicht auf den Behinderten zugelassen sein! Der Ausweis ist ja auch nicht an das Fahrzeug gebunden! Falls ich da falsch liege, hätte ich gerne eine Quelle.
Ich habe seit 2006 Firmenwagen, die alle auf meinen Arbeitgeber zugelassen sind - das ist den Ämtern nach meiner Erfahrung völlig schnuppe, so lange ich den Parkplatz grundsätzlich als Berechtigter nutze. Macht ja irgendwie auch keinen Sinn, dass ein Behinderter, der regelmäßig ein auf einen Dritten zugelassenes Auto nutzt, dies nicht auf einem persönlichen Parkplatz abstellen darf. Die Beschwerden bleiben die gleichen, deren Bewältigung mit dem Parkplatz erleichtert werden sollen...
@Za4aCosmo
Da magst Du durchaus Recht haben, denn es gibt ja zu dem zugeteilten Parkplatz,
der nummeriert ist, eine schriftliche Parkerlaubnis, mit eben dieser Nummer.
Diese Parkerlaubnis ist nicht KFZ gebunden. Somit kann dort jedes KFZ parken,das
diese Parkerlaubnis sichtbar ausgelegt hat.
Damit hast Du vollkommen recht. (Hier bei uns hat allerdings jeder Berechtigte nur
Ein Auto, so das sich dieser Fehler einschlich.........Danke für Deine Berichtigung.
Kein Problem - wollte auch nicht den Schlaumeier rauskehren :-)
Euch übrigens allen: Ein Frohes Osterfest ohne Falschparker...
@Za4aCosmo
Ich bin auch kein Schlaumeier, meist kann ich auch nur Erlebtes oder Erfahrenes
weitergeben, darum bin Ich auch für die Berichtigung dankbar.
Auch Euch frohe Ostern.........
So, es sieht tatsächlich so aus, dass kein rechtlicher Anspruch auf einen personenbezogenen Parkplatz vor der Tür besteht. Hier hat die entsprechende Person beim Ordnungsamt einen gewissen Spielraum und entscheidet von Fall zu Fall. Man ist also auf die Willkür eines Beamten bzw. einer Beamtin angewiesen. Wir werden auf jeden Fall den (formlosen) Antrag stellen. Auf eine (verwaltungsrechtliche) Klage bei einem Negativbescheid werden wir allerdings verzichten.
@ Cyberthing
Wie wäre es einfach mal mit dem Sachbearbeiter persönich über die Problematik zu sprechen?
Es gibt einen Ermessenspielraum das hat mit Willür (ohne sachlichen Grund) schon mal gar nichts zu tun.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 4. April 2016 um 11:45:54 Uhr:
Wie wäre es einfach mal mit dem Sachbearbeiter persönich über die Problematik zu sprechen?
Habe ich damals so gemacht, nachdem der schriftliche Antrag abgelehnt wurde mit der Begründung, es sei genug freie Parkfläche in der Straße vorhanden... Vernünftig mit dem Sachbearbeiter geredet, begründet, warum ich an dieser Stelle einen Platz benötige und innerhalb weniger Tage rückte das Tiefbauamt an, malte die Markierung und stellte das Schild auf