Berechnung der Kilometerpauschale
Guten Morgen zusammen,
ich bin zwar Gas-Fahrer, aber auch wir haben mit steigenden Spritkosten mehr- oder weniger zu kämpfen. Ersatzteilpreise bleiben zum Glück eher konstant, aber sämtliche andere kosten steigen stetig.
Ich habe versucht, mich zu belesen, wie die Kilometerpauschale berechnet wird, aber konnte nichts konkretes dazu finden, ausser, dass Sie eigentlich vom Gesetzgeber eher abgeschafft, denn erhöht werden soll (immerhin wurde sie in den letzten Jahren um 4 ct/km gesenkt)
Ich würde mich eher dafür aussprechen, dass die Kilometerpauschale bei der aktuellen Mobilitätskostenentwicklung angepasst werden müsste... und zwar NACH OBEN!
Kann hier jmd konkrete Aussagen dazu machen, wie die Höhe der Pauschale bestimmt wird?
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Pauschale gilt wieder ab dem ersten Kilometer und sie liegt bei 30 Cent pro Kilometer.
Danke für die Info. So hatte ich es eigentlich auch im Kopf gehabt. In dem Artikel stand was von 21. Kilometer, daher die Verwirrung.
P.S.: Ich glaub der eine Cent macht den Kohl bei meiner jährlichen Fahrleistung auch nicht wirklich fett 😉
Zitat:
Original geschrieben von jeti16V
Guten Morgen zusammen,ich bin zwar Gas-Fahrer, aber auch wir haben mit steigenden Spritkosten mehr- oder weniger zu kämpfen. Ersatzteilpreise bleiben zum Glück eher konstant, aber sämtliche andere kosten steigen stetig.
Ich habe versucht, mich zu belesen, wie die Kilometerpauschale berechnet wird, aber konnte nichts konkretes dazu finden, ausser, dass Sie eigentlich vom Gesetzgeber eher abgeschafft, denn erhöht werden soll (immerhin wurde sie in den letzten Jahren um 4 ct/km gesenkt)
Ich würde mich eher dafür aussprechen, dass die Kilometerpauschale bei der aktuellen Mobilitätskostenentwicklung angepasst werden müsste... und zwar NACH OBEN!
Kann hier jmd konkrete Aussagen dazu machen, wie die Höhe der Pauschale bestimmt wird?
Die Entfernungspauschale (die Pendlerpauschale gibt es nicht mehr) richtet sich nicht nach dem Markt. Es ist eine Art der Steuersubvention. Diese ist seit 1920 gesetzlich verankert. Es wird grundsätzlich der Weg zur Arbeit gefördert. Unabhängig von dem gewählten Verkehrsmittel.