Benötige Info bezügl. Kleintransporter / kleinen LKW bis ca. 6,0 to Nutzlast
Hallo!
Ich habe z.Zt. einen Mercedes Sprinter mit Pritsche und Planenaufbau im Einsatz. Da der Sprinter so langsam in die Jahre gekommen ist und die Nutzlast ruhig etwas größer sein dürfte, bin ich auf der Suche nach einem etwas größeren Modell.
Nutzlast sollte dann so bis ca. 6.000kg sein - max. jedoch ein 7,5 Tonner, sodass man Ihn mit dem alten Klasse 1 Führerschein noch fahren darf!!
Was gibt es denn da für Modell am Markt? Preis sollte natürlich für einen Kleingewerbetreibenden auch bezahlbar, bzw. finanzierbar sein!!! Um gebrauchte Böcke möchte ich nämlich möglichst einen großen Bogen machen...
Ich danke euch für ernstgemeinte Ratschläge!
Beste Grüße!
22 Antworten
Den Fragebogen würde ich gerne sehen. Anbei ein link
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/schluesselzahlen.php
Wie gesagt - es geht NICHT um den C1E. Der alte 3er bringt die 18,75t durch die schlüsselzahl 79 , bei der sind Sattelzüge über 7,5t Zuggesamtgewicht ausdrücklich NICHT erlaubt. Das geht nur mit Maulkupplung/Anhänger aber nicht mit einem Auflieger. Denn der alte 3er wird durch Besitzstandswahrung zum CE/79 welcher kein Gewichtsverhältniss von Zugmaschine zu Anhänger vorgibt. Der C1E schon.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Der Sattelzug darf lt. Fragebogen, zu Klasse 3, 15t zGG haben.
22t Züge waren damals nicht möglich.
15 t Sattel, 18,7t Zug, der 22t Zug war damals noch verboten.
Sorry, aber mit deinen Tonnageangaben kann ich nicht viel anfangen. 15t - 22t😕😕😕😕
Ein 22t zug ist nach Umschreibung des alten 3ers möglich.
Mit einem Unimog zB.
Zu den 15 t steht noch was auf Seite 1
Gib mir mal einen Link wo das stehen soll. Mein Link geht ja auf den EU-Führerschein. Und da ist max. 7,5t Zuggesamtgewicht für einen Sattelzug nach altem 3er - schein möglich.
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Geh in die Fahrschule und lass Dir die Unterlagen zu Klasse 3 aushändigen.
Auszugsweises vervielfältigen des Buches ist leider verboten.
Im EU Schein steht lediglich zu 3, Kraftfahrzeuge, die nicht zu einer der anderen Klassen gehören.
Wenn Du aber Klasse 3 hast, guck ins Begleitbuch, da steht drin, wie schwer Gespanne und oder Züge sein dürfen, die mit Klasse 3 bewegt werden dürfen und wie die Lasten auf den Achsen zu verteilen sind, warum es nicht geht, mit Klasse 3 ein 22,5t Gespann zu fahren.
Obwohl es rein rechnerisch möglich wäre, wenn es nicht die 150% Regel für die eigene Bremse des Anhängers gäbe.
Sorry , Klasse 3 kann ich nicht mehr machen. Wir leben im EU Zeitalter. 😁 Entweder mache ich B(E) oder C1(E)
Ich beende das jetzt hier weil es den TE nicht weiterbringt was wir hier verzapfen.😉 Und Fahren dürfen wir nur nach aktuell geltendem Recht.
Ich auch, da für mich das alte Recht gilt, mit C1E müsste das alte Klasse 3 Recht gelten.
Sprich 7,49 t zGG vorn, mit bis zu 11,235 t zGG des 1 achsigen Anhängers mit eigener Druckluftbremse am Haken, sofern nicht die max. Anhängelast des Zugfahrzeugs überschritten wird, oder mit 7,49t auf der Achse des Aufliegers.
Dazu kann die Fahrschule näheres sagen, ob sich daran was geändert hat.
Habe früher auch mal 7,5 to mit 10to Sattelachse gefahren , ist nach der Führerscheinreform aber nicht mehr möglich.
Ausnahme Sonderregelung für Leute die sowas lange Beruflich gefahren haben auf Antrag.
Minisattel ist eine gute Idee bevor man ans überladen denkt! Fahren ohne Führerschein kommt dann noch hinzu. Die gibt es auch Gebraucht, den darf dann der Nachwuchs mit BE auch fahren. Erweitert den Personenkreis.