Belgischer Anhänger
Hallo,
In Belgien gelten ander Bestimmungen für Anhäner als in Deutschland. Anhänger bis 750Kg Gesamtgewicht brauchen keine Zulassung, keinen TÜV und können mit dem Kennzeichen des Zugfahzeuges versehen in Verkehr gebracht werden.
Nun zu meinen Fragen:
Darf ich mit so einem Gespann, Belgisches Auto und Anhänger, in Deutschland fahren?
Kann ich so einen Anhänger an einem deutschen Auto benutzen?
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. (Anwalt oder Verkehrsrechtler)
Grüße Ollie
Beste Antwort im Thema
Du darfst selbstverständlich auch als Deutscher ein belgisches Auto mit belgischem Anhänger fahren. Beispielsweise, wenn du das Fahrzeug geliehen hast weil deines keine AHK hat und du aber einen Anhänger brauchst.
Dauerhaft darfst du es hingegen nicht nutzen.
Auch darfst du einen belgischen Anhänger mit deinem deutschen Auto ziehen. Der Anhänger ist über das Zugfahrzeug versichert.
Ausnahme: Die Mitnahme des Anhängers an fremden Fahrzeugen ist ausdrücklich verboten.
24 Antworten
Zitat:
@querys schrieb am 13. April 2015 um 13:03:14 Uhr:
@Dramakinig:sorry das ist falsch!
Grüne Kennzeichen = zulassungfrei
Dann solltest Du vielleicht nicht mich, sondern den Gesetzgeber auf einen Fehler hinweisen:
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__9.htmlZitat:
(2) Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist abweichend von § 10 Absatz 1 ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zuzuteilen (grünes Kennzeichen);
Zitat:
(8) Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.
Auch mal nachgesehen, welche Anhänger das sind und ob da der klassische Lastenanhänger mit bei ist?
Klick mal -> http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html
Zitat:
Grundsätzlich gilt hier aber nicht uneingeschränkt deutsches Recht, weil es sich um einen belgischen Anhänger handelt, der im Rahmen des belgischen Rechts genutzt werden darf.
Dafür hast Du sicherlich auch eine Rechtsgrundlage, nach der ausländische Verordnungen in D gelten, obwohl diese Verordnungen vollständig dem GG widersprechen.
Zitat:
@querys schrieb am 13. April 2015 um 13:03:14 Uhr:
@Dramakinig:sorry das ist falsch!
Grüne Kennzeichen = zulassungfrei
Feste mit dem Kopf auf den Tisch knallen.
Die meisten zugelassenen grünen Kennzeichen gibt es wohl sicher im Bereich lof (land- u. forstwirtschaftliche Fahrzeuge). Weiter gibt es diese an selbstfahrenden Arbeitsmaschinen wie Autokran, Betonpumpe....., also Fahrzeuge, die nicht zum Gütertransport verwendet werden.
Dann gibt es noch die gewerblich zugelassenen Anhänger, wo weniger Zugfahrzeuge als Anhänger zur Verfügung stehen, sodass nicht alle gleichzeitig genutzt werden können. Die überzähligen Anhänger können dann grün erhalten.
Folgekennzeichen gibt es meines Wissens nach, nur an Fahrzeugen, wo der lof Hintergrund vorhanden ist und zudem nur bis 25 km/h zulässig, in Verbindung mit dem 25 km/h Schild. Hier muss das Folgekennzeichen auch nicht dessen am Zugfahrzeug gleich sein, sondern zu einem zu dem lof- Betrieb gehörenden Fz.
Gruß
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 13. April 2015 um 19:01:59 Uhr:
Die meisten zugelassenen grünen Kennzeichen gibt es wohl sicher im Bereich lof ...
Eine recht große Gruppe sind auch noch die Anhänger für Sportgeräte, wie Pferdeanhänger, Bootsanhänger, ...
Wobei man hier als Fahrzeughalter wählen kann, ob man steuerbefreit und grün, oder steuerpflichtig und schwarz haben möchte.
Zitat:
Folgekennzeichen gibt es meines Wissens nach, nur an Fahrzeugen, wo der lof Hintergrund vorhanden ist und zudem nur bis 25 km/h zulässig, ...
Richtig,
früher gehörten allerdings auch genau diese Sportgeräteanhänger in die Gruppe der zulassungsfreien Anhänger mit Folgekennzeichens des Zugfahrzeugs.
Und es gab damit in einigen Ländern regelmäßig die Anhaltekelle, weil man mit einem großen Anhänger und ungestempeltem Nummernschild daran einen Klärungsbedarf bei der Polizei ausgelöst hatte.
Für diese Situationen gab es dann auch die "Zulassung ohne Kennzeichen", also einen Zulassungsschein für diesen Anhänger. Nur ohne Kennzeichenzuteilung mit Folgekennzeichen.
(Wie im ADAC-Link genannt, was die Belgier derzeit noch haben, hatten wir vor einiger Zeit in D genauso)
Ein Ding, was nur die Nachteile zusammengefasst hat:
Kosten hatte man nicht mehr eingespart, weil die "Zulassung ohne Kennzeichen" das Selbe gekostet hatte, wie mit Kennzeichenzuteilung, man aber in den entsprechenden Ländern immer noch angehalten und kontrolliert wurde, weil man an einem großen Anhänger ein ungestempeltes Kennzeichen dran hatte.
Wenige Monate nach Einführung dieser Möglichkeit hatte sich das als Totgeburt herausgestellt und praktisch niemand hatte mehr diese Variante genutzt.
Entweder brauchte man nicht in Länder fahren, in denen Folgekennzeichen an Transport-Anhängern "unmöglich" erschienen, dann konnte man mit Folgekennzeichen und ohne Zulassungsschein fahren,
oder man hat auf die Zulassungsfreiheit gepfiffen und den Sportanhänger "normal" mit Kennzeichenzuteilung zugelassen und jeder im Verein konnte überall "ungestört" mit dem Teil herumfahren.
Ohne dass man das Kennzeichen jedes mal tauschen musste, und man konnte auch die Vereinsmitglieder "integrieren", die zufällig immer zum richtigen Zeitpunkt ihr Folgekennzeichen nicht finden konnten.
Zitat:
@querys schrieb am 13. April 2015 um 09:38:25 Uhr:
Wenn man einen belgischen Anhänger in Deutschland hat, ist dort selbstverständlich das belgische Kennzeichen vom ursprünglichen Auto dran.
Genauso verhält es sich mit niederländischen 750kg Anhängern.
Der Anhänger ist zulassungsfrei im Ausland, das heißt aber nicht, dass man ihn in Deutschland nicht benutzen darf.In Deutschland sind sämtliche Anhänger, wenn sie in Benutzung sind, über das Zugfahrzeug versichert.
Die Haftpflichtversicherung des Anhängers greift nur, wenn er abgestellt ist (z.B. wenn er vom Wind weggeweht wird).
Das mit der Ausnahme bezieht sich auf die Formalitäten in Belgien. Es kann sein, dass dort ausdrücklich Verboten ist, den Anhänger an ein anderes Fahrzeug zu hängen, als an das dessen Wiederholungskennzeichen der Anhänger trägt. Das lässt sich aber mit dem Besitzer des Anhängers klären.
In Deutschland bekommen die Anhänger nur ein eigenes Kennzeichen, weil sie nicht steuerfrei sind - Im Gegensatz zu Belgien oder den Niederlande - und eine Zulassung brauchen.
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In Deutschland bekommen die Anhänger nur ein eigenes Kennzeichen, weil sie nicht steuerfrei sind - Im Gegensatz zu Belgien oder den Niederlande - und eine Zulassung brauchen.
Stimmt nicht ganz . Denn auch in Belgien zahlen wir Steuern für jeden Anhänger.
Bis ZGHG von 0- 500 KG 34€ Und der Anhänger darf nur Mit dem Kennzeichen gezogen werden mit dem es versteuert ist. Dieses Steuer Zertifikat muss Stehts Beim Fahrzeug und Anhänger Mitgeführt werden.
Anhänger mit 501 KG - 2000 KG ZGHG Kosten steuerlich 84€ Steuern.
Wobei bis 750 KG ZGHG mit dem Kennzeichen Vom Fahrzeug bestückt ist . IDEM Anhänger 0-500 KG
Ab 751 KG ZGHG Bekommt der Anhänger ein eigenes Kennzeichen und ist auch separat versteuert.
Somit wenn die versicherung es erlaubt auch im Ausland mit Fremden Fahrzeug Zulässig.
Und alle Anhänger die ein eigenes Kennzeichen bekommen Müssen auch eine Tüv Abnahme Bekommen, und das jedes Jahr.
LG
DER BELGIER
Wenn Zulassungsfrei braucht der immernoch eine Betriebserlaubnis -änlich COC-Papier-- und als 25 km mit Schwarzem Kennzeichen z.B. hinter einem Schlepper einen TÜV Stempel aber kein Zulassungsstempel.
Das ist schon alles nicht so einfach. LKW mit Anhänger und grünem Kennzeichen zahlen durchaus auch einen Aufschlag bei der Zugmaschine, Oder der Anhänger ist nicht für dauerhaften Tranport gedacht sonder steht mehr auf Baustellen oder ä.
25 km/h und Nachfolgekennzeichen ist nur für den Land oder Forstwirtschaftlichen Betrieb möglich, ergo grünes Kennzeichen
HU Pflicht besteht für die nicht.
Windelexpress -- Schwarzem Kennzeichen z.B. hinter einem Schlepper --
DA Steht nix von grün und LOF Fahrzeugen dabei --
§ 3 , 9 und 10 fzv
@Bitboy
@windelexpress
Und dafür habt ihr jetzt 6 Jahre gebraucht um diese Antwort zu finden.
Schön, schön, schön.