Beleuchtungsanhänger zulassen
Hallo zusammen,
unsere freiwilige Feuerwehr hat einen gebrauchten Beleuchtungsanhänger (Motor mit Lichtmast) ohne Papiere gekauft.
TÜV hat eine Abnahme gemacht und den Fahrzeugbrief ausgestellt.
Nun will ihn die Zulassungsstelle nicht anmelden, da ein "EU 2-Papier" fehlt.
Wisst ihr, um was es geht?
Was kann man machen?
Ich selbst bin nicht direkt involviert, aber möchte nebenbei auch recherchieren. Daher frage ich hier.
Ich dachte jedenfalls immer, eine Abnahme, bie fehlenden Papieren, reicht völlig aus...?
Danke und schöne Grüße
Hannes
Beste Antwort im Thema
Ich bin gestern ein gutes Stück weitergekommen.
Habe bei der Zulassungsstelle, beim Hersteller und beim KBA angerufen.
Man ist bei der Zulassungsstelle zu dem Schluss gekommen, dass unsere Gemeinde selbst eine eidesstattliche Erklärung abgeben muss, dass der Anhänger ohne Papiere gekauft wurde und diese bereits verschollen waren (der ehem. Beistzer, eine Baufirma, ist ja nicht mehr existent - dieser müsste eigentlich die eidesstattliche Erklärung unterschreiben). Ausserdem schickt das KBA den Datensatz, der zur Fahrgestellnummer existiert, an die Zulassungsstelle.
Die COC-Papiere sind hinfällig, da nach §21 eine Vollabnahme gemacht wurde.
Der missverständliche Begriff EU2 taucht anscheinend in einer Norm auf, die für den Anhängerbau in Deutschland entscheidend ist.
Jetzt hoffen wir, dass der Anhänger bald zugeslassen wird und damit in den Feuerwehrdienst geht.
Ich gebe Rückmeldung!
43 Antworten
Irgendwie bleiben jetzt aber immer noch (fast) alle im Thread gestellten Fragen offen 🙁
OK, der TÜV hat offensichtlich ein §21-Gutachten erstellt, aber was für eine Fahrzeugart steht da drin und welche Art der "Zulassung" wurde gewählt? (und hat die Zulassungsstelle eine HU-Plakette geklebt?)
Korrekt. Es wurde ein Gutachten erstellt.
Es handelt sich um einen Anhänger. Dieser wurde so auch als dieser zugelassen. Dass ein Aggregat verbaut ist, macht offenbar keinen Unterschied.
Das war ja das Kuriose.
Klaro, HU-Plakette ist drauf 🙂
Funkrufkennziffer ist die 63/1, also Schlauchwagen mit Truppbesatzung. (Ja, irreführende Bezeichnung, aber da gehts um die Truppbesatzung, die das Gerät bedient)
Ein kleiner Teil der Feuerwehr wird auf den Anhänger geschult und bekommt beim Funkmelder eine extra Schleife.
Und was hat ein EU2-Papier mit einer FIN zu tun? Aber da es eh nur Infos aus zweiter Hand sind...
Zitat:
@DJ_Grony schrieb am 17. Dezember 2016 um 10:58:45 Uhr:
Es handelt sich um einen Anhänger. Dieser wurde so auch als dieser zugelassen.
Das wussten wir schon vorher. Nur als welche Art Anhänger ist doch entscheidend.
Zitat:
@DJ_Grony schrieb am 17. Dezember 2016 um 10:58:45 Uhr:
Dass ein Aggregat verbaut ist, macht offenbar keinen Unterschied.
Das war ja das Kuriose.
Natürlich macht es einen Unterschied. Gerade das Aggregat, also DAS bestimmende Bauteil, sowie der Verwendungszweck machen doch erst die Besonderheit dieser Art Anhänger aus.
Zitat:
@DJ_Grony schrieb am 17. Dezember 2016 um 10:58:45 Uhr:
Funkrufkennziffer ist die 63/1, also Schlauchwagen mit Truppbesatzung. (Ja, irreführende Bezeichnung, aber da gehts um die Truppbesatzung, die das Gerät bedient)
Das ist absoluter Quark. Fahrzeuge erhalten einen Funkrufnamen, aber keine Anhänger. Das hat auch nix mit dem Personal zu tun. Was ihr intern entscheidet, mit welchem Fahrzeug der Anhänger gezogen werden soll, ist kein Kriterium.
Zitat:
@DJ_Grony schrieb am 17. Dezember 2016 um 10:58:45 Uhr:
Ein kleiner Teil der Feuerwehr wird auf den Anhänger geschult und bekommt beim Funkmelder eine extra Schleife.
Ist aus einsatztaktischer Sicht auch eher unsinnig.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 17. Dezember 2016 um 11:11:43 Uhr:
Zitat:
@DJ_Grony schrieb am 17. Dezember 2016 um 10:58:45 Uhr:
Es handelt sich um einen Anhänger. Dieser wurde so auch als dieser zugelassen.
Das wussten wir schon vorher. Nur als welche Art Anhänger ist doch entscheidend.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 17. Dezember 2016 um 11:11:43 Uhr:
Zitat:
@DJ_Grony schrieb am 17. Dezember 2016 um 10:58:45 Uhr:
Dass ein Aggregat verbaut ist, macht offenbar keinen Unterschied.
Das war ja das Kuriose.
Natürlich macht es einen Unterschied. Gerade das Aggregat, also DAS bestimmende Bauteil, sowie der Verwendungszweck machen doch erst die Besonderheit dieser Art Anhänger aus.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 17. Dezember 2016 um 11:11:43 Uhr:
Zitat:
@DJ_Grony schrieb am 17. Dezember 2016 um 10:58:45 Uhr:
Funkrufkennziffer ist die 63/1, also Schlauchwagen mit Truppbesatzung. (Ja, irreführende Bezeichnung, aber da gehts um die Truppbesatzung, die das Gerät bedient)
Das ist absoluter Quark. Fahrzeuge erhalten einen Funkrufnamen, aber keine Anhänger. Das hat auch nix mit dem Personal zu tun. Was ihr intern entscheidet, mit welchem Fahrzeug der Anhänger gezogen werden soll, ist kein Kriterium.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 17. Dezember 2016 um 11:11:43 Uhr:
Zitat:
@DJ_Grony schrieb am 17. Dezember 2016 um 10:58:45 Uhr:
Ein kleiner Teil der Feuerwehr wird auf den Anhänger geschult und bekommt beim Funkmelder eine extra Schleife.
Ist aus einsatztaktischer Sicht auch eher unsinnig.
Na selbstverständlich haben auch Anhänger Rufnamen. Und der hat 63/1.
Kommt eben auf die Art an.
Es kann z.B. sein, dass wir landkreisweit alarmiert werden, um mit dem Beleuchtungsanhänger eine andere Feuerwehr zu unterstützen. Und da wird nicht das Zugfahrzeug alarmiert/angefordert, sondern der Anhänger. Immer ein Trupp unserer Feuerwehr muss mit dabeisein. Daher die 63/1.
Was einsatztaktisch unsinnig ist und was nicht, solltest du nicht bewerten. Ich denke, da sind die Kreisbrandmeister durchaus in der Lage dazu, dies eher einzuschätzen.
Zzm Thema Anhänger: Ich kenne eine Feuerwehr eines kleinen Dorfes, die hat auch nur einen Anhänger. Der wird im Einsatzfall mit einem privaten Traktor gezogen. (Das Dorf ist sehr sehr klein). Da hat auch der Anhänger einen Rufnamen.
Das mit dem EU2-Papier hatte ich bereits einmal erwähnt, ist offenslichtlich eine Norm im Anhängerbau. Durch die Abnahme nach §21 aber unwichtig.
Anhänger haben keine Funkrufnamen, da gibt's nichts zu diskutieren. Ein Anhänger hat auch nicht den Funkrufnamen des Zugfahrzeugs. http://...innenministerium.bayern.de/.../..._funkrufnamen_20141106.pdf
Und es ist einsatztaktisch eben nicht sinnvoll, an einem einfachen Gerät wie einem LiMa-Anhänger nicht alle Leute auszubilden. Da geht es nicht um Einsätze außerhalb seines eigenen Zuständigkeitsbereiches, sondern die eigenen. Und irgendwelche KBx legen auch nicht fest, wer an was ausgebildet wird innerhalb einer Wehr, das ist die Entscheidung der Wehrführung.
Zitat:
@DJ_Grony schrieb am 17. Dezember 2016 um 11:48:32 Uhr:
Das mit dem EU2-Papier hatte ich bereits einmal erwähnt, ist offenslichtlich eine Norm im Anhängerbau. Durch die Abnahme nach §21 aber unwichtig.
Und das rauszufinden hat nun ein Jahr gedauert? Sehr merkwürdig. Und spricht nicht gerade für die Beteiligten, insbesondere auf Feuerwehrseite...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 17. Dezember 2016 um 12:30:46 Uhr:
Anhänger haben keine Funkrufnamen, da gibt's nichts zu diskutieren. Ein Anhänger hat auch nicht den Funkrufnamen des Zugfahrzeugs. http://...innenministerium.bayern.de/.../..._funkrufnamen_20141106.pdfUnd es ist einsatztaktisch eben nicht sinnvoll, an einem einfachen Gerät wie einem LiMa-Anhänger nicht alle Leute auszubilden. Da geht es nicht um Einsätze außerhalb seines eigenen Zuständigkeitsbereiches, sondern die eigenen. Und irgendwelche KBx legen auch nicht fest, wer an was ausgebildet wird innerhalb einer Wehr, das ist die Entscheidung der Wehrführung.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 17. Dezember 2016 um 12:30:46 Uhr:
Zitat:
@DJ_Grony schrieb am 17. Dezember 2016 um 11:48:32 Uhr:
Das mit dem EU2-Papier hatte ich bereits einmal erwähnt, ist offenslichtlich eine Norm im Anhängerbau. Durch die Abnahme nach §21 aber unwichtig.
Und das rauszufinden hat nun ein Jahr gedauert? Sehr merkwürdig. Und spricht nicht gerade für die Beteiligten, insbesondere auf Feuerwehrseite...
du musst besser lesen!
das mit dem EU2 habe ich bereits damals bei Thread-Beginn geschrieben.
Komisch, dass wir den Rufnamen haben. Aus welchem Bundesland kommst du?
Dass ein Anhänger den Rufnamen des Zugfahrzeugs hat, habe ich nicht behauptet.
Bist du Komandant? Es werden hauptsächlich Personen ausgebildet, die einen Elektroberuf oder einen verwandten Beruf erlernt haben. Die Anzahl der Personen ist ausserdem so hoch, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass mindestens ein Trupp zur Bedienung vorhanden ist. Ein weiteres Kriterium ist die Führersxheinklasse der Kameraden.
Wer keinen BE hat, darf nicht damit fahren. Also bringt das auch nix.
Was haben meine Aussagen damit zu tun, welche Funktion ich bekleiden könnte? Und wo ich herkomme, ist auch irrelevant. Es zählt nur das Wissen und dass Anhänger keinen Funkrufnamen haben, das weiß ich und das sieht das für Bayern zuständige Innenministerium gemäß meinem Link ja offensichtlich genauso. Um einen Funkrufnamen zu bekommen, müsste ein Fahrzeug erstmal ein Funkgerät haben, was ich bei einem Lichtanhänger deutlich bezweifle. Euer Anhänger hat keinen Funkrufnamen!
http://www.ff-schwaig.de/rufnamen.php
wie hier zu sehen, gibts ja auch Tragkraftspritzenanhänger. Und diese haben auch einen Rufnamen.
In unserem Fall hat der Anhänger eben die 63/1, da er zur Gruppe Rüst- und Gerätewagen gehört.
http://www.feuerwehr-herzogenaurach.de/index.php/fahrzeuge/anhaenger
Hier der Link zu einem Lichtmastanhänger. Ebenfalls mit Rufname....
Habe in deinem Link nichts Negatives bzgl Anhängern gefunden.
Aber warum hat er dann einen Rufnamen?? Meinst, wir sind auf der Brennsuppe dahergeschwommen?
Ein Anhänger gehört nicht zu einer Gruppe von Wagen. Wagen sind selbstfahrende Fahrzeuge und eben NICHT gezogene Anhänger.
Dem Link nach müsste man auch einen Lastbehälter anfunken können. Kann man nicht, Anhänger haben keinen Funkrufnamen. Lies die Richtlinie des Innenministeriums durch, dort tauchen KEINE Anhänger auf.
Zitat:
@DJ_Grony schrieb am 17. Dezember 2016 um 15:42:25 Uhr:
Aber warum hat er dann einen Rufnamen?? Meinst, wir sind auf der Brennsuppe dahergeschwommen?
Er hat keinen Funkrufnamen, aber da wiederhole ich mich. Auf was ihr so schwimmt, vermag man nur in Ansätzen zu beurteilen, wenn man ein Jahr zur Zulassung eines einfachen Standardanhängers benötigt...
Und was ist mit TSA? Es gibt Anhänger mit Funkgeräten.
TSA haben Rufname 45.
Es gibt die Sondergruppe Licht und da gehört so ein Beleuchtungsanhänger dazu.
Dein Ton ist unfassbar.
Ich beende die Diskussion. Wie kann man als Moderator nur so arrogant antworten?
Schönes Wochenende noch!
TSA haben als einzige Anhänger die 45, weil in Bayern als Grundversorgung eingeordnet, sonst KEINE Anhänger.
Ihr habt sowas: http://bos-fahrzeuge.info/.../Florian_Hof_01FwA-LiGi_aD OHNE Funkrufnamen.
Ein echter 63/1 ist kein Anhänger und sieht z. B. so aus http://bos-fahrzeuge.info/.../Florian_Schwarzenfeld_6301
Unfassbar, wie beratungsresistent manche Leute sind...und dann ihr eigenes Unwissen mit einer vermeintlichen Arroganz anderer vertuschen wollen...