Beitrags-Rechnung Kfz-Versicherung weicht 45 % vom Angebot ab

Hallo Experten,
 
habe zum 1.1.2008 nach 7 Jahren die Kfz-Versicherung gewechselt, nachdem ich mir im November ein Angebot eingeholt habe. Anfang Dezember kam dann ein Schreiben der neuen Versicherung, falls die Erstellung des Versicherungsscheines sich verzögern solle, bestehe dennoch ab Jahreswechsel Versicherungsschutz.
 
Heute ging die Beitragsrechnung mit Police ein. Der Rechnungsbetrag übersteigt um 45 % das mir zuvor zugesandte Angebot!!! 😠
Die grundlegenden Daten (SF-Klasse, km-Fahrleistung, Motorleistung, Nutzerkreis, etc.) stimmen überein. Allerdings wurde eine Erhöhung der Typklassen vorgenommen und der Typschlüssel verändert! (Das Angebot wurde aber bereits für Beiträge ab 2008 erstellt).
 
Das Fahrzeug ist chip-getuned. Dies wurde bei der Hotline aber von mir angegeben(!) und dementsprechend eine höhere PS-Leistung fürs Angebot angesetzt. Mit SF 17 stelle ich meiner Auffassung nach auch ein vertretbares Risiko für eine Versicherung dar.
 
Fühle mich dennoch betrogen. Was kann ich tun?
 
Ciao, Fan.
 
 
 
 

16 Antworten

Es wundert mich, daß bislang nur Anmerkungen zur Einstufung "Variant/Normalgolf" gemacht werden.
 
Viel bemerkenswerter finde ich den 33%-Aufschlag , den man jemandem abverlangt, der ein Auto mit über 8 Jahren und 190.000 km als Gebrauchtwagen kauft und neu auf sich anmeldet. Offenbar setzt man dies mit  einem "jungen" und "risikofreudigen" Fahranfänger(?)-Klientel gleich. 😕
Bei einem Fahranfänger mit 240 % hätte dieser Aufschlag mal eben zusätzliche(!!!) 1300,- Euro bedeutet, was bei meiner 35 % Haftpflicht bzw. 40 %-Vollkasko-Einstufung nur einen Bruchteil des Betrages bedeutet (hätte...)
 
Und bei dieser beschriebenen Einstufung handelt es sich um eine recht günstige Versicherung mit öffentlichem-Dienst-Tarif (ich bin aber KEIN Beamter)

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser



Da Angebot und Prämie abweichen hast Du vier Wochen Zeit Deine Versicherung rückwirkend zum 1.1.2008 zu kündigen.

Du solltest Dir vorher die Bestätigung einer anderen (Z.B. Deiner alten) Versicherung über eine rückwirkende Deckung zum 1.1.2008 schriftlich bestätigen lassen.

Fazit ist keinesfalls so einfach wie man sich das als Laie vorstellt.

Richtig, hier können reichlich verhängnisvolle Fehler gemacht werden.

Zu bedenken ist, dass man keinen Rechtsanspruch auf die Policierung in Höhe des einmal gemachten Angebotes eines Versicherers hat. Man kann auch davon ausgehen, dass das Angebot bezüglich der Stufungen der Regio- und Typklassen vorbehaltlich war. Wenn nicht, ist das auch nicht das Entscheidende. Hier darf man ganz schlicht Verbraucherrechte anwenden und das abweichende neue Angebot des Versicherers nicht annehmen, in dem man den Versicherungsschein nicht einlöst, d. h. den Erstbeitrag nicht entrichtet. Ein Versicherungsvertrag ist dann somit nicht zustande gekommen.

Der Versicherer muss die vom gestellten Antrag abweichende Policierung deutlich im Versicherungsschein kenntlich machen! Zu empfehlen ist, dem Versicherer Mitteilung zu machen, dass man sein neues Angebot nicht annimmt.

Da anzunehmen ist, dass der ursprünglich gewählte Nachversicherer, dessen Versicherungsvertrag zum späteren Zeitpunkt wegen der genannten Gründe auch nicht zum 01.01.08 in Kraft tritt, dieser aber zum 01.01.2008 eine gültige VBK (ugs. Doppelkarte) bei der Kfz.-Zul.-Stelle hinterlegt hat, nun selbige widerrufen wird, ist spätestens zu diesem Wirksamkeitsdatum eine neue VBK zu hinterlegen. Dem Pflichtversicherungsgesetz ist damit genüge getan, eine Rückdatierung der VBK ist deshalb nicht erforderlich und ganz besonders auch nicht für Vers.-Vermittler ratsam. Ob der Versicherer für den Zeitraum 01.01.08 zum Datum des Entzuges der VBK ein Geschäftsgebühr verlangt ist diesem frei gestellt und bleibt somit abzuwarten. Einen Rechtsanspruch darauf hat er, er hätte in jedem Fall auch bei einem versicherten Haftpflichtschaden vorleisten müssen - aber dann hätte der VN auch aus nahe liegenden Gründen den Versicherungsschein eingelöst.

Das soll hierzu erstmal genügen.

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