Beinahe unfall mit standstreifen überholer
Wie die Überschrift besagt gab es heute eine brenzlige Situation es gab stau und stockenden Verkehr auf der AB wegen einer baustelle die autos fuhren so um die 40-60kmh bei mir ging eine Leuchte im tacho an und ich wollte rechts ranfahren da kommt ein mercedes von hinten, ich erwähne auf dem standstreifen angeknallt und drängt macht lichthupe usw dann bin ich wieder zurück auf die reguläre rechte Spur und habe später angehalten, jetzt frage ich mich hätte es geknallt wäre ich mitschuld?
Beste Antwort im Thema
https://verkehrsrecht.gfu.com/.../
Das Landgericht Bochum wäre hingegen von einem überwiegenden Verschulden des TE ausgegangen und hätte ihm 2/3 der Kosten aufgebrummt.
36 Antworten
...oder sonst irgend etwas, was auf einen Notfall hinweist?
Und unabhängig davon, ob er berechtigt oder unberechtigt auf den Standstreifen wechseln möchte, seine besondere Sorgfaltspflicht bleibt.
Zu den Kontrolllampen sollten in der Bedienungsanleitung einige Hinweise stehen. Meistens so "gelb bei Gelegenheit" - "rot als Warnmeldung sofort".
Ja, in welcher Höhe entscheidet dann ein Gericht. Aber aufpassen ist besser als klagen - wobei Anwälte das bestimmt anders sehen.
Zitat:
@Technikeer schrieb am 2. Juli 2018 um 12:39:57 Uhr:
Also Demnächst beim wechseln auf die standspur lieber aufpassen falls es knallt hafte ich also mit.
Na ja, einfach bei jedem Spurwechsel sollte man schauen, ob da von hinten was kommt. Auch, wenn nichts kommen dürfte.
Ähnliche Themen
Zitat:
@PeterBH schrieb am 2. Juli 2018 um 12:34:24 Uhr:
...oder sonst irgend etwas, was auf einen Notfall hinweist? Und unabhängig davon, ob er berechtigt oder
auf den Standstreifen wechseln möchte, seine besondere Sorgfaltspflicht bleibt.Zitat:
unberechtigt
Zu den Kontrolllampen sollten in der Bedienungsanleitung einige Hinweise stehen. Meistens so "gelb bei Gelegenheit" - "rot als Warnmeldung sofort".
Ist aber meistens eben nicht so! Z. B. bei einem Leon 5F aktuelles Modell:
ROT = nicht angelegter Sicherheitsgurt, Parkbremse betätigt, Bremspedal treten, ...
Und ich wage zu behaupten: Bei inzwischen 20 Anzeigen und mehr im Display kennt keiner die Bedeutung von allen.
Die Sorgfaltspflicht ist unbestritten. Sie tritt aber u.U. hinter die anderen Umstände zurück.
Dazu im Urteil:
Zitat:
...dass das Halteverbot auf dem Seitenstreifen im Interesse der Verkehrssicherheit unumgänglich ist. Dies muss erst Recht für das Befahren des Seitenstreifens – wie im vorliegenden Fall – gelten. Der fließende Verkehr auf den Fahrstreifen braucht mit Verkehr auf dem Seitenstreifen nicht zu rechnen.
Den durch das Oberlandesgericht angeführten Überlegungen zur Frage der Kausalität folgt die Kammer nicht. So kann es nach Ansicht der Kammer nicht darauf ankommen, ob der verbotswidrig auf dem Seitenstreifen Haltende bei Vorliegen einer Panne bzw. eines Notfalles dort ebenfalls gehalten hätte. Vielmehr ist nach Ansicht der Kammer entscheidend, dass er sich bei regelgerechtem Verhalten dort nicht aufgehalten hätte. So hält das Oberlandesgericht in einer weiteren Entscheidung vom 12.12.2007, Az. 14 U 80/07, offenbar an seiner Ansicht auch nicht weiter fest. In diesem Fall hat es einen Verstoß gegen § 18 Abs. 8 StVO und damit ein Verschulden eines ohne ausreichenden Grund auf dem Seitenstreifen haltenden Lkw angenommen.Zitat:
und
Zitat:
Der TE hatte einen Grund, auf den Standstreifen zu fahren. Ob der ausreichend war, muss im Einzelfall entschieden werden. Und damit auch über die Quotelung, die ich nicht als solche anzweifel.
Und über dieses u.U. entscheidet dann das zuständige Gericht. Da finde ich die Lösung "aufpassen" doch besser und billiger.
Passt doch mit den Farben: Rot - du sollst den Sicherheitsgurt sofort anlegen, Parkbremse sofort lösen bzw. Bremspedal sofort betätigen.
In der BA zum Golf 7 heißt es "Warnmeldungen der Priorität 1 - Symbolfarbe rot - nicht weiterfahren usw." "Priorität 2 gelb - möglichst bald prüfen".
Wo schreibt der TE was von einer roten Warnleuchte im Tacho?
Und bei der roten Warnleuchte für den nicht angelegten Sicherheitsgurt wäre doch eine Alternative denkbar, oder? Ebenso bei den beiden Warnleuchten für die Parkbremse und das Bremspedal. Sind doch alles Warnleuchten, fast immer im Zusammenhang mit dem Anfahren. Ohne Sicherheitsgurt löst sich die automatische Parkbremse nicht. Ohne getretenes Bremspedal kriegst du bei Automatik den Wählhebel nicht bewegt.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 2. Juli 2018 um 17:57:09 Uhr:
Und über dieses u.U. entscheidet dann das zuständige Gericht. Da finde ich die Lösung "aufpassen" doch besser und billiger.
Passt doch mit den Farben: Rot - du sollst den Sicherheitsgurt sofort anlegen, Parkbremse sofort lösen bzw. Bremspedal sofort betätigen.
In der BA zum Golf 7 heißt es "Warnmeldungen der Priorität 1 - Symbolfarbe rot - nicht weiterfahren usw." "Priorität 2 gelb - möglichst bald prüfen".
Sorry, aber Du kennst Deine eigene Argumentation nicht mehr? Ich habe mich nicht zum TE geäußert.
Eigentlich aber auch egal. Es würde eine Einzelfallentscheidung geben mit der Abwägung aller Umstände. Und es dürfte zu einer Quotelung kommen, die m.E. (nur vermutet!) <50% für den TE ausgehen würde.
Lies doch mal die genauen Hinweise in der Betriebsanleitung. Ist einfacher, als wenn ich alles abschreibe. Und ob der Wechsler dann 50 - 40 oder 66 % des Schadens tragen muss, hängt zwar vom Einzelfall ab. Aber vor Gericht und auf hoher See....
Die brauche ich nicht zu lesen. Ich habe nämlich nur auf Deine Beiträge geantwortet, die in der Sache leider gar nicht passen oder sogar falsch sind.
oder von dir nur nicht verstanden werden. Aber kein Wunder, wenn man die Bedienungsanleitung nicht liest.
Was hat die Bedienungsanleitung mit dem Ausgangs-Thread zu tun? Du hast selbst rot und gelb mit den Bedeutungen behauptet. Und ich habe das mit der BA widerlegt.
Stimmt, und dabei den Rest der BA einfach unterschlagen. Lümmel aber auch. Starte den LEON mal mit aktivierter Parkbremse und fahre an, ohne den Gurt angelegt zu haben. Einfach mal testen, dann weißt du eventuell sofort, was ich meine.