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Beim Überholen gestriffen, Gegner leugnet: Hilft Gutachter?

Themenstarteram 13. März 2017 um 17:38

Schönen guten Abend,

Am vergangenen Wochenende wurde ich in einen Unfall verwickelt.

Dabei befuhr ich eine relativ kurvenreiche Straße (Tempo 50 und Überholverbot), als das Auto hinter mir plötzlich zum Überholen ausschert. Es war gerade mit seiner Vorderachse auf Höhe meiner Hinterachse, als der Fahrer nach rechts auf meinen Fahrstreifen gekommen ist und mich am hinteren Kotflügel touchiert hat.

Danach hat er seinen Überholvorgang unbeeindruckt fortgesetzt und auch beendet.

Das ganze hört sich schlimmer an, als es ist. Das Schadensbild ist für diese Verhältnisse meiner Meinung nach erstaunlich gering: Das Seitenblech ist eingedellt und es sind einige wenige Kratzer an diesem und der anliegenden Heckstoßstange vorhanden.

Viel ärgerlicher ist die Tatsache, dass der Unfallgegner das ganze abstreitet und behauptet, ich sei nach links rübergewichen. Beweisen kann das natürlich niemand, da es nicht aufgenommen wurde oder Ähnliches.

Nun stelle ich mir die Frage, ob es, zwecks Klärung der Schuldfrage, möglich ist, durch einen Gutachter feststellen zu lassen, wer wem reingezogen ist. Ich kann mir das nur schwer vorstellen, da meines Erachtens nach ja auf beiden Bauteilen die gleichen Kräfte wirken müssen, unabhängig wer wem reinfährt.

Ich hoffe, es findet sich hier jemand der mir helfen kann.

Vielen Dank im Voraus und einen lieben Gruß!

Hdgfzv

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11 Antworten

Gute Fachleute - Abt. Unfallrekonstruktion - dürften das können. Ob sich das aber lohnt? Ohne RS-Versicherung würde ich so einen Rechtsstreit gar nicht erst anfangen. Zu teuer.

Ohne RS wäre vermutlich bessere Alternative die gegnerische Haftpflichtversicherung anschreiben, die den Schaden selbst begutachten lassen (halt wegen der sonst entstehenden Kosten des Gutachters) oder per Kostenvoranschlag die Schadenshöhe mitteilen und fiktiv abrechnen. Der Blechkontakt selbst scheint ja unstreitig zu sein, dazu die Stelle (wo das Überholverbot gilt). Wahrscheinlich wird die Versicherung hälftig abrechnen, da keiner seinen Vortrag richtig beweisen kann.

Ergebnis wird natürlich sein, dass der Unfallgegner genauso handelt und du im SFR neu eingestuft wirst.

Im Überholverbot hat niemand zu überholen.

Hat die Polizei den Unfall aufgenommen?

Zitat: Beweisen kann das natürlich niemand, da es nicht aufgenommen wurde oder Ähnliches.

Allein das verbotene Überholen heißt aber nicht zwingend, den Unfall verursacht zu haben.

Ich bin irritiert.

Nicht aufgenommen heißt doch wohl hoffentlich nicht, dass die Polizei den Unfall nicht aufgenommen hat, sondern dass keine Filmaufnahme existiert.

Wenn mir jemand ins Auto fährt und den Sachverhalt nicht schriftlich bestätigt, rufe ich die Polizei.

Ich persönlich würde meinen Anspruch direkt an die gegnerische Versicherung stellen und Bestätigung der eintrittspflicht verlangen. Dann geht das ganze seinen Weg und der Verursacher muss Stellung dazu nehmen.

Je nachdem was dieser angibt, wird die Versicherung zustimmen oder ablehnen.

Bei Zustimmung lässt du deinen Schaden begutachten und auszahlen bzw. reparieren.

Bei Ablehnung kannst du dir immer noch überlegen ob du weiter dagegen vorgehen willst.

 

Da keimt so langsam der Gedanke hoch, sich doch so eine verschixxene Dashcam zuzulegen.

Themenstarteram 13. März 2017 um 22:01

Zitat:

@Oetteken schrieb am 13. März 2017 um 20:05:54 Uhr:

Im Überholverbot hat niemand zu überholen.

Hat die Polizei den Unfall aufgenommen?

Vielen Dank für deine Antwort!

Die Polizei hat den Unfall und dementsprechend auch beide Aussagen für das Protokoll aufgenommen.

Das ganze geht jetzt erstmal seinen Weg, das bedeutet, wir bekommen beide nochmal Post und dann wird im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden.

Ich sehe das genau wie du. Das Problem ist, dass man nicht allein durch die Tatsache, dass der Unfallgegner im Überholverbot überholt hat, die Schuldfrage klären kann. Juristisch gesehen unterscheidet man hier zwischen Straf- und Zivilrecht. Hinzu kommt, dass der Unfall sich ja wahrscheinlich genau so zugetragen hätte, wäre dort kein Überholverbot. Wobei man natürlich auch sagen muss, dass auf einer kurvigen und nicht einsehbaren Straße nicht umsonst das Überholen verboten ist: Die Verkehrslage war in dem Sinne unklar, trotzdem hat die Person überholt, ohne sich sicher zu sein, den Überholvorgang ohne Beschädigung/Gefährdung beenden zu können. Daraus wiederum könnte man vielleicht fahrlässiges Handeln ableiten.

Ich hoffe natürlich, dass das alles in die Urteilsfindung mit einfließt, in dem Sinne, dass man die Glaubwürdigkeit des Unfallgegners infrage stellt.

 

Ich glaube dein Vorredner meint, dass keine VideoAUFNAHMEN vorliegen.

Würde jemand von der Polizei verwarnt?

Wer steht in der Unfallmitteilung an erster Stelle und gibt es in der Unfallmitteilung evtl. einen Vermerk zur Einschätzung der Polizei zur Schuldfrage?

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Themenstarteram 13. März 2017 um 22:47

Zitat:

@Oetteken schrieb am 13. März 2017 um 23:45:03 Uhr:

Würde jemand von der Polizei verwarnt?

Wer steht in der Unfallmitteilung an erster Stelle und gibt es in der Unfallmitteilung evtl. einen Vermerk zur Einschätzung der Polizei zur Schuldfrage?

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Nein, von der Polizei wurde niemand verwarnt. Eine Unfallmitteilung habe ich nicht. Ist diese für mich einsehbar? Rechtsschutzversicherung ist vorhanden.

Ich weiß nicht wo du wohnst und kann daher dazu nur sagen, dass die Polizei in NRW eine Unfallmitteilung an Ort und Stelle ausfertigt und je ein Exemplar den Unfallbeteiligten aushändigt.

Wenn du eine Rechtsschutzvesicherung hast, dann solltest du überlegen , ob es nicht doch sinnvoller ist, einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht zu konsultieren. Der hat auch Akteneinsicht.

Für mich ist nicht voraussehbar, ob und welche Forderungen von der Gegenseite gestellt werden.

Es geht also nicht nur um deinen eigenen Schaden, sondern auch um deine schadenfreien Jahre in der KH und ggf. auch in der VK plus SB.

Ich würde jegliche Korrespondenz mit der Gegenseite über einen RA führen lassen.

Der wird dir auch sagen, welche sonstigen Maßnahmen erfolgen sollten, also ob ein eigenes Gutachten erstellt werden sollte usw..

Bei einem unfall in hamburg ohne personenschaden ist die polizei nur zum austausch der personen Daten und sicherung zuständig. Kleiner bericht wird mit aktenzeichen auch angelegt , kann 1 tag später angefordert werden. Da wird einem nichts ausgehändigt.

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