Beim Rückwärts einparken Unfall, wer hat Recht ? Welche Verkehrsregeln gelten?
Thema : Beim Rückwärts einparken Unfall, wer hat Recht ? Welche Verkehrsregeln gelten?
Hi, ich habe mal eine Frage.
Ich stand blinkend auf dem Fahrstreifen. Ich wollte Rückwärts einparken.
Hinter mir sah ich ein Auto kommend.
Es hielt vorher an, weil Gegenverkehr kam.
Hätte er mich überholen wollen, hätte er defintiv den Mindestabstand von 1,5 M nicht einhalten können.
Der gegenverkehr hielt ebenfalls an.
Nun gut dann dachte ich Fahr ich schonmal rückwärts ein.
plötzlich fährt der, der hinter mir war weiter während ich rückwärts einpurk und wollte mich anscheinend überholen.
Doch er trifft meinen linken hinteren Kotflügel.
Was kann ich tun?
Ich hatte einen Zeugen bei mich, er nicht .
Der Fiat (weiss) gehört mir, da wo ich stand war die Parklücke.
Der Polo ist irgendwie nach dem unfall etwas zurück gefahren. Warum auch immer
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Kannst du das nicht lesen oder nicht verstehen?
Es handelt sich hier um einen Gesetzestext, den kann kein Mensch verstehen. Oder was meinst Du, warum man vor Gericht zwingend eines Rechtsbeistands bedarf, so ein Gerichtsverfahren sich über Jahre hinzieht, und man in den unterschiedlichen Instanzen die unterschiedlichsten Urteile erhält? Sicherlich nicht, weil die Gesetze verständlich formuliert sind...😛
Zitat:
Es heißt nichts anderes du darft nur rückwärts fahren wenn du keinen anderen gefährdest.
Das heißt aber auch nicht, daß man ein rückwärts fahrendes Fahrzeug straflos anfahren darf. Man muß sich nämlich immer so verhalten, daß man andere nicht gefährdet - egal ob rückwärts oder vorwärts.
53 Antworten
Was die Verwarnung bis 35 € angeht, hast Du sicher recht.
Aber selbst wenn es teurer wird, könnte es noch ein B-Verstoß sein. Dann wäre es denkbar, dass die Probezeit trotzdem in einigen Tagen überstanden ist.
Deswegen hatte ich nachgefragt.
Zitat:
Original geschrieben von PokerJonny
Wenn ich eine Parklücke sehe setze ich den Blinker halte kurz nach der Lücke an, gucke nach vorne, ach hinten.
Falls sich ein Fahrzeug von einer der Richtungen nähert warte ich bis dieses vorbei ist, hält es an gehe ich davon aus das dieses nun so lange wartet bis ich mein Parkvorgang beendet habe, ich parke also ein.
Fährt dieses Fahrzeug was vorher angehalten hat nun plötzlich doch weiter bin ich mir keiner Schuld bewusst.
Du schaust beim Einparken dann aber schon nach hinten und bleibst ggf. stehen, wenn der Wartende aus einem dir nicht nachvollziehbaren Grund trotzdem weiter vorgefahren ist - oder?
Ich meine - sorry - aber man muss sich auch während des Rückwärtsfahrens absichern, dass da hinten alles frei ist, nicht nur vorher.
Als Rückwärtsfahrender bist du immer der Doofe.
Was meinst du, wie es den ganzen LKW Fahrern geht.
Im Gesetz steht sogar, dass ein LKW nur mit EINWEISER rückwärts fahren darf....sowas gibts auch nur in der Fahrschule. Danach bist du auf dich alleine gestellt und kannst immer beten, dass kein blöder Autofahrer dir reinfährt.
Wer dann nämlich schuld ist, sollte allen klar sein.
Finde dich damit ab. Es gibt Situationen im Leben, da verliert man immer ;-)
Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
Du schaust beim Einparken dann aber schon nach hinten und bleibst ggf. stehen, wenn der Wartende aus einem dir nicht nachvollziehbaren Grund trotzdem weiter vorgefahren ist - oder?Zitat:
Original geschrieben von PokerJonny
Wenn ich eine Parklücke sehe setze ich den Blinker halte kurz nach der Lücke an, gucke nach vorne, ach hinten.
Falls sich ein Fahrzeug von einer der Richtungen nähert warte ich bis dieses vorbei ist, hält es an gehe ich davon aus das dieses nun so lange wartet bis ich mein Parkvorgang beendet habe, ich parke also ein.
Fährt dieses Fahrzeug was vorher angehalten hat nun plötzlich doch weiter bin ich mir keiner Schuld bewusst.Ich meine - sorry - aber man muss sich auch während des Rückwärtsfahrens absichern, dass da hinten alles frei ist, nicht nur vorher.
Sicher, sobald ich erkenne das durch mein Anhalten ein Unfall vermieden werden kann tu ich das auch, vollkommen egal wer in dem Moment Vorrang hat.
In diesem Fall standen hal 2 Autos eines vor dem TE und eines hinter ihm. Man versucht also niemanden an seiner (weiter)fahrt zu behindern aber man kann nunmal nicht überall seine Augen haben.
Man hätte zwar auch stur stehen bleiben können und warten können bis die 2 Fahrer an ihm vorbei fahren aber wenn ich der Auffassung bin die bleiben stehen um mir das einparken zu ermöglichen, fahre ich los.
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Zitat:
Original geschrieben von o2canDoBerlin
beide seiten blieben stehen. ich ging wirklich davon aus das die mich einparken lassen wollen.
Tja, das ist der Mist. Er ging wohl davon aus, dass Du ihn vorbeifahren lässt. IMMER von maximaler Unklarheit ausgehen.
Ich hab mal minutenlang das Spiel "durchgezogen": Ich wollte in einer Einbahnstrasse rückwärts einparken, hatte lange vorher entsprechend geblinkt, aber der nachfolgende Wagen fuhr - für meinen Geschmack - zu dicht auf (ich musste schliesslich an der Lücke vorbeifahren). Sie hatte wohl nicht kapiert, dass ich Einparken wollte und hupte wild, als ich den Rückwartsgang einlegte. Da standen wir dann 😁. Ich hatte Zeit... .
Amen
Mißachtung der Vorfahrt? Was hat diese Geschichte auch nur andeutungsweise mit Vorfahrt zu tun. Unglaublich was sich einige hier so einfallen lassen bzw. deren Gefühl ihnen sagt.Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
Mein Gefühl und der Bußgeldkatalog sagen mir, dass man dich wohl wegen Mißachtung der Vorfahrt zu 3 Punkten und 115 Euro verdonnern könnte.Mit einem Rechtsanwalt und deinem Zeugen könnte es evtl. auf eine 50:50-Teilschuld hinaus laufen. Da es eher nach einem Bagatellschaden aussieht und Du bisher keine Verstöße während der Probezeit hattest, sollte das eigentlich ohne Folgen bleiben.
So schnell kann's halt gehen...
Wie war denn eigentlich die Meinung der aufnehmenden Beamten?
Sorry, aber wenn man dann so gar keine Ahnung hat, sollte man einfach nicht antworten.
Es handelt sich hier ganz klar um einen Fehler beim Rückwärtsfahren.
Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere A - 2 100,00
Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
§ 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
In wie weit der andere Beteiligte später zivilrechtlich ( Teilschuld ) zu belangen ist, weil er angeblich losfuhr als der TE bereits in der Bewegung war und ihn dann "rammte", entscheiden andere. Verkehrsrechtlich liegt hier die Schuld beim TE und dementsprechend werden die Beamten auch gehandelt haben. Sprich - Unfallanzeige, in der der Sachverhalt schriftlich niedergelegt wird.
Und diese Anzeige, sollte der folgende Bussgeldbescheid dann rechtskräftig werden, kann sehr wohl Probleme in Bezug auf die Probezeit verursachen, da es sich hier um einen A-Verstoß handelt.
Zitat:
Original geschrieben von PokerJonny
Also der TE meinte ja das er erst zurücksetzte als alle Fahrzeuge standen und das er erst DANN zum einparken ansetzte bzw rückwerts gefahren sei.Ich kanns gut nachvollziehen, wohne selber in einer dicht bewohnten Gegend mit engen Strassen mit 2 Fahrtrichtungen und auf beiden Seiten Parkmöglichkeiten.
Wenn ich eine Parklücke sehe setze ich den Blinker halte kurz nach der Lücke an, gucke nach vorne, ach hinten.
Falls sich ein Fahrzeug von einer der Richtungen nähert warte ich bis dieses vorbei ist, hält es an gehe ich davon aus das dieses nun so lange wartet bis ich mein Parkvorgang beendet habe, ich parke also ein.
Fährt dieses Fahrzeug was vorher angehalten hat nun plötzlich doch weiter bin ich mir keiner Schuld bewusst.So mach ich das auch falls vor mir einer einparken möchte, entweder ich warte oder ich fahre vorbei. Ich bleibe aber nicht erst stehen, lass ihn zu 50% einparken und versuch mich dann doch dran vorbei zu quetschen.
Genauso mache ich es auch.
Das ist einfach eine Unart von den Leuten. Mittlerweile bleibe ich so lange stehen, bis die vorbeigefahren sind. Das sitze ich richtiggehend aus. Auch wenn man mich einparken lassen würde.
Hatte sowas nämlich vor anderthalb Wochen, da hätte mir ein Passi den Frontbügel am Terracan bald abgeräumt, obwohl ich in einer Sekunde weg gewesen wäre, also in der Querparklücke.
Manche Leute sind so behämmert... das glaubt keine Sau.
Da wartet man schon bis Sanktnimmerleinstag, fährt rückwärts ein und ist fast fertig (ich war ja schon fast im Winkel der Parklücke und so ein großes Auto parkt rel. langsam, also muss er mich vorher hinreichend lange gesehen haben), und dann kommt so ein Depp mit "ätsch, rückwärts gefahren".
Da würde ich mit allem gegen angehen. Dann muss man ja gleich blinkend stehenbleiben und das stundenlang aussitzen. Denn sobald ich anfahre, wird die Gelegenheit genutzt, mir irgendwie dumm ins Auto zu fahren.
Dann würde ich, schief und krumm wie ich dann stehe, sofort stehenbleiben müssen und mich keinen Meter bewegen. Denn sobald ich rolle, habe ich Schuld. LOL
Nee Leute, das kanns doch auch nicht sein.
cheerio
Ich möcht's noch mal deutlich machen:
Es ist nebensächlich, ob der andere VT (der Vorbeifahrer) ggf. einen Fehler gemacht hat. Eine Überlegung wie "wenn der andere nicht xyz, dann wäre nichts passiert" ist völlig sekundär. Es zählt zuallererst der Regelverstoß des TE beim Rückwärtsfahren. Denn der Vorbeifahrer kann genauso sagen "wenn der andere nicht xyz, dann wäre nichts passiert".
Sage ich aus eigener Erfahrung mit einer zwar anderen Unfallkonstellation, aber genau derselben Argumentationskette: Wenn A einen Fehler macht, der zu einem Unfall führt, und B hätte diesen Fehler ausbügeln können, wenn er nicht auch einen gemacht hätte, bekommt A trotzdem die Schuld. Ich war damals A und bin sogar vor Gericht gegangen, ist schon bißchen her, 1996. Ergebnis: 100 % Schuld für mich. (Pech gehabt, RA doof, Richter doof, ach nee, ich will mich nicht selbst belügen. War mein erster und letzter Verkehrsunfall, an dem ich schuld war. Ich hab' draus gelernt.)
Also heißt das:
Blinker rechts, Motor aus, aussteigen, Kaffee trinken gehen und irgendwann ist dann keiner mehr dahinter, hoffentlich. Und dann darf man rückwärts da rein.
Na mal sehen, ich hab ja eigentlich eine frische Stoßstange bezahlt bekommen, aber wir haben da so eine Straße, da will immer einer rückwärts einparken, ist ein Ärztehaus und sehr hektische Ecke dort.
Da fahr ich also dann hin, lass den einparken und wenn er denkt, er kann loslegen, fahr ich dann schönes Ballett an die Ecke, er zahlt ja. Super Sache, dass man da nicht vorher drauf gekommen ist.
Und meine Anwältin ist ziemlich gut.
(Natürlich mache ich das letztendlich nicht, ich wollte mein Unverständnis überspitzt ausdrücken)
cheerio