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Beim Rückwärts- aus der Einfahrt fahren, Auto berührt....

Themenstarteram 5. Februar 2012 um 9:14

Hallo an die Experten hier,

ich bräuchte malk ein wenig unterstützung, ich bin gestern rückwärts aus meiner ca. 30 Grad steilen Einfahrt/Ausfahrt gaaanz vorsichtig raus gefahren, durch die Sonne im Rücken und blicke in die beiden Seitenspiegel, habe ich das Parkende Fahrzeug hinter mir nicht gesehen, gut da ich echt langsam war, habe ich nur nen Kratzer in der Stoßstang, aber der andere Wagen hat ne schöne Macke am hinteren Radlauf.

Jetzt die Frage... kann der Parkende auch eine Teilschuld haben,da er genau gegeüber meiner Ein-Ausfahrt geparkt hat?

Oder klebt das jetzt alles an meiner Backe?

Wäre für jeden Tipp dankbar....

 

Schönes WE noch

Kai

 

Beste Antwort im Thema
am 5. Februar 2012 um 10:24

Allein die Frage zu stellen :mad:

Ein parkendes Auto nimmt nicht aktiv am Verkehr teil.

Ist ergo auch nicht Schuld am Zusammenstoß.

Da würde auch Park,- oder Halteverbot nichts dran ändern.

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Zitat:

Original geschrieben von youngtimer ost

@Cokefreak

..da geht es um einen Unfall durch das geparkte Auto und nicht mit dem geparkten Auto!

@Kai88

..Paragr.12.3.3 sagt nur etwas übers parken und nicht übers dagegen fahren aus!

Das kann doch nicht euer Ernst sein, soetwas zu hinterfragen.

"Ich bin gegen ein parkendes Auto gefahren. Ist der andere Schuld?"

Ich dreh durch Leute:mad:

Zumindest nicht in solch eindeutigen Fällen. Das Fahrzeug war gut einzusehen (stand nicht hinter einer Kuppe o.ä.) und bei der "gefahrenen" Schrittgeschwindigkeit ist der Fall mehr als klar. Oder kommt demnächst "Hilfe, mein Privatparkplatz war zugeparkt, hab den anderen weggeschoben, warum reguliert meine Versicherung den Fehler des anderen?"

Themenstarteram 5. Februar 2012 um 16:46

Man merkt wieder das Sonntag ist.

Kommt laßt gut sein, der Beitrag kann geschlossen werden.

 

 

 

Was hat es denn mit Sonntag zu tun, wenn du nicht rückwärts fahren kannst :confused:

am 5. Februar 2012 um 17:03

er meint wohl das heute alle zeit haben und sonen quarck rein schreiben :D

So abwegig wie manche jetzt tun, ist die Frage nicht gewesen.

Natürlich kann denjenigen, der sein Fahrzeug verbotswidrig und/oder behindern parkt ein Mitverschulden treffen. Er würde dann seinen Schaden eben nur anteilig ersetzt bekommen.

 

Es kommt aber auf den konkreten Einzelfall an. Hier scheint der Geschädigte ja zulässig geparkt zu haben. Dann haftet er auch nicht mit.

 

 

Und mit den erklärenden Worten von Hafi schließe ich auf Wunsch des TE hier ab :)

So manchmal würde es echt reichen wenn einfach die Fragen zuerst mal beantwortet würden bevor ein TE sich wegen ganz anderen Dingen rechtfertigen soll.

Grüße

Steini

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