Beim Autokauf etwas schief gegangen

Hallo, angenommen Herr x ist auf der Suche nach einem Gebrauchtwagen. Bei einem Namenhaften deutschen Hersteller und großem Autohaus/Kette wird er fündig.
Nach erfolgter Probefahrt wird mit dem Autoverkäufer über den Ankauf des Altfahrzeuges von Herrn x gesprochen und verhandelt. Alle Angaben werden aus dem Kopf ohne Fahrzeugschein gemacht mit dem Hinweis, das sich Herr x nicht ganz sicher sei. Der Autoverkäufer macht daraufhin ein Angebot von 5000€ vorbehaltlich, mit dem Verweis das er das Auto erst technisch überprüfen lassen muss und die Papiere sehen. Am nächsten Tag sagt Herr x dem Autoverkäufer verbindlich zu, das er den Wagen von ihm kauft. Am selben Tag soll er auch mit dem Wagen vorbeikommen um ihn technisch durchsehen zu lassen und die Papiere mitbringen. Das alles macht Herr x, es werden keine Mängel festgestellt, Papiere wie Fahrzeugschein, Scheckheft etc. werden auch vorgelegt. Der Autoverkäufer des Autohauses bestätigt nochmal seine Ankaufsumme von 5000€ und es wird ein verbindlicher Kaufvertrag und Ankaufvertrag geschlossen über den Kauf des Gebrauchtwagens i.H.v. 25000€ abzüglich des Ankaufswertes von 5000€ anhand der Fahrzeugpapiere beider Autos durch den Autoverkäufer des Autohauses. 7 Tage später bringt Herr x sein Altfahrzeug, bezahlt den gebrauchten und meldet das Fahrzeug um. Am nächsten Tag wird die Übergabe des neuen Fahrzeuges im Autohaus stattfinden. Herr x fährt am nächsten Tag zum besagten Autohaus, die Übernahme wird dokumentiert, Herr x auf das Fahrzeug eingewiesen und die endgültigen Kauf und Ankaufverträge werden von dem Autoverkäufer geschrieben und Herr x vorgelegt. Herr x kontrolliert die persönlichen Daten und unterschreibt. 2 Tage danach telefoniert Herr x nochmals mit dem Autoverkäufer wegen der Garantie, da Herr x noch etwas unklar war. 22 Tage nach der Fahrzeugübergabe erhält Herr x eine e Mail des Verkäufers da er Tel. nicht erreichbar war, das der Autoverkäufer das Altfahrzeug weiterverkaufen wollte an einen Exporthändler, dem aber auffiel das das Baujahr welches im Fahrzeugschein und Brief angegeben war, nicht mit den Daten im Vertrag übereinstimmt. Herr x kontrollierte seinen Vertrag genauer und stellte fest das das Baujahr im Ankaufvertrag um genau 2 Jahre nicht übereinstimmt. Nun möchte der Verkäufer von Herr x Geld zurück, da er den Wagen zu teuer eingekauft hätte für das Baujahr, und betont in der e Mail noch einmal das Herr x ja schließlich den Vertrag unterschrieben hat. Herr x ist aber der Ansicht das er Autoverkäufer nicht im Recht ist, da er die Papiere 7 Tage vor Fahrzeugübergabe vorlegte und das Fahrzeug überprüft wurde durch die Fachwerkstatt und Sichtprüfung durch den Autoverkäufer um den Ankaufpreis zu bestätigen. Am Tag der Übergabe hatte der Autoverkäufer nochmals die Fahrzeugpapiere inkl. Fahrzeugbrief Tüv Bescheinigungen und Reparaturrechnungen vorliegen und tippte die endgültigen Verträge inkl. Fahrgestellnummer etc. aus dem Fahrzeugschein in den Vertrag, welchen Herr x letztendlich auch unterschrieb. Vielleicht war es auch nur ein Tipfehler seitens des Verkäufers, der es jetzt ausnutzen möchte.

Was meint ihr wer von den beiden im Recht ist, oder wie ist die Rechtslage in dem Fall?

Beste Antwort im Thema

Bitte klar unterscheiden zwischen ERSTZULASSUNG und BAUJAHR.

Dem EXPORTHÄNDLER interessiert ab und zu auch das BAUJAHR, wenn sich das Fahrzeug an ausländische Kunden aus bestimmten Länder gut verkaufen lässt. In einigen Ländern ist das BAUJAHR maßgeblich für die Einfuhr, Besteuerung etc.

(Tipp am Rande: oft nutzen Sie diesen "Trick" mit der zeitlichen Differenz, um Druck bei privaten Autoverkäufern auszuüben.)

In meiner Zeit im Automobilverkauf habe ich nie das Baujahr im Ankaufvertrag eingetragen.

Wenn der Autoverkäufer bei der Bewertung nicht die zeitliche Differenz zwischen Baujahr und Erstzulassung berücksichtigt hat, dann ist das sein Problem. Im Automobilhandel geht es oft um viel Geld, da muss man als Automobilberater immer sorgfältig und hellwach sein. Dem Otto-Normalo ist dieses Wissen nicht zuzumuten.

Gruß Victor

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Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese


Nach der Sachverhaltsbeschreibung hat der Autohändler ja die 5.000€ für den "alten" NACH Prüfung der Papiere bestätigt, und BEVOR er den Ankaufvertrag aufgesetzt hat. Daher ist eindeutig, dass er für das Auto, so wie es ihm vorgeführt wurde (und mit dem EZ-Jahr, das in den Papieren stand), 5.000€ bezahlen wollte. Er kann sich m.E. nicht auf einen Irrtum berufen - denn er wollte ja 5.000€ für das Auto bezahlen und ihm dürfte lediglich ein Tippfehler beim Aufsetzen des Vertrages unterlaufen sein, die Preiskalkulation hatte er bereits vorher gemacht.

Fraglich ist nur: Lässt sich dieser Umstand auch belegen? Gibt es einen Mailverkehr oder Zeugen, die das Ankaufangebot von 5.000€ (vor Aufsetzen des Vertrages) mitbekommen haben?

Auch wenn es ein Irrtum war, es tut hier nichts zur Sache. Da er ein Profi ist!

Ist wohl eine bekannte Masche. Z.B. man faxt/ mailt nach Anruf einen ausgefüllten Kaufvertrag zum Käufer und bekommt den unterschrieben zurück - später wird angemerkt, dass das Baujahr falsch ist (wurde geändert) und der Käufer wegen dem vermeintlich älteren Wagen nicht den vollen Preis bezahlen will.

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