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Beim Ausparken fremdes Auto beschädigt, Zweifel an den Kosten

Themenstarteram 18. Februar 2009 um 14:39

Hallo,

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das hier das richtige Forum ist, aber ich habe keine passendere Kategorie gefunden.

Ich habe am vergangenen Wochenende ein stehendes Auto (Polo III (Typ 6N)) beim Rückwärts ausparken übersehen. Er stand links hinter mir und ich habe dann mit meinem linken Teil der hinteren Stoßstange zwei kleine Abschürfungen in die Stoßstange des Polos gemacht. Bei mir sind nur einige ganz feine Kratzer, die sich aber einfach rauspolieren lassen (Alfa Romeo 147).

Ich habe also auf die Fahrerin gewartet, welche eine junge Frau mit ca. 20 Jahren war. Ich gab ihr meine Kontaktdaten und sie sagte, dass sie in die Werkstatt fahren würde und sich anschließend melden.

Anfangs dieser Woche meldete sich dann der Vater der Fahrerin und sagte, dass er einen KVA über 800EUR habe, da ausser der beiden bekannten Lackschäden auch noch eine Delle im Auto wäre und auch im Seitenteil einige Lackschäden seien. Ausserdem würde er auf einen Leihwagen bestehen.

Er bat mir allerdings an, dass ich 700EUR zahle und man die Sache vergisst.

Meiner Meinung nach kann ich das Seitenteil aber nicht berührt haben.

Er zählte mir während des Telefonats seine kompletten Rechte auf und wollte mich wohl erst dazu drängen, sofort zu bezahlen. Auf meinen Wunsch, mir den Unfallschaden nochmal anschauen zu können, ging er nicht ein und auch sonst benahm er sich nicht gerade verhandlungswillig, er scheint seine Rechte eben sehr genau zu kennen und zu seinem finanziellen Vorteil ausnutzen zu wollen.

Das er mir allerdings nicht die Möglichkeit, den Schaden anzuschauen macht mich schon stutzig, ob die anderen angeblichen Schäden überhaupt von mir sein können.

Die einzige Möglichkeit wäre wohl ein Gutachten, dass ich aber wohl selbst zahlen müsste... Ob sich das bei den schlecht berechenbaren Erfolgschancen rechnet, ist mir eben unklar :(

Habt ihr da vielleicht Tipps für mich oder ratet ihr mir eher, einfach zu bezahlen und es gut sein zu lassen...

Ich hoffe mir kann jemand helfen, falls ja, schonmal vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Moin,

wickel das Ganze über Deine Versicherung ab und gut ist....

Der Geschädigte hat den Anspruch darauf seinen, durch Dich verursachten Schaden behoben zu bekommen.... Und er muss sich da auf keine Handeleien mir Dir einlassen. Wenn Du Zweifel daran hast das es rechtens ist was er fordert dann lass die komplette Geschichte durch deine Haftpflciht abwickeln... die werden nur das bezahlen wss Sie auch zahlen müssen....

Das er das ganze zu seinem finaziellen Vorteil ausnutzen will solltest Du ganz schnell wieder vergessen.... Er hat das Recht darauf das der Schaden behoben wird... Und das er nicht schlechter gestellt wird als vor dem Schaden...

Gruss

Marcus

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Moin,

wickel das Ganze über Deine Versicherung ab und gut ist....

Der Geschädigte hat den Anspruch darauf seinen, durch Dich verursachten Schaden behoben zu bekommen.... Und er muss sich da auf keine Handeleien mir Dir einlassen. Wenn Du Zweifel daran hast das es rechtens ist was er fordert dann lass die komplette Geschichte durch deine Haftpflciht abwickeln... die werden nur das bezahlen wss Sie auch zahlen müssen....

Das er das ganze zu seinem finaziellen Vorteil ausnutzen will solltest Du ganz schnell wieder vergessen.... Er hat das Recht darauf das der Schaden behoben wird... Und das er nicht schlechter gestellt wird als vor dem Schaden...

Gruss

Marcus

die frage ist nur, ob sie nicht bei 700eur deutlich billiger wegkommt als mit der prämienerhoehung(en).

das kannst du aber bei deiner versicherung erfragen.

bedenke auch meldefristen, sofern du im zweifelsfall den schaden evtl doch ueber deine VS regulieren lassen moechtest.

(du kannst auch einen regulierten schaden zurueckkaufen ! )

auf jeden fall aber ein unterzeichnetes wasserdichtes ! schriftstueck und quittung.

viel erfolg!

Harry

Hallo,

melde den Schaden deiner Versicherung wenn du nicht mit dem Vater einig wirst. Du kannst dann immernoch den Schaden zurückkaufen.

Norbert

Themenstarteram 18. Februar 2009 um 16:28

Danke schonmal für eure Antworten.

Das er das Recht hat, dass der Schaden behoben wird ist mir klar... Wenn das alles rechtens ist bin ich auch der letzte, der da nicht bezahlen will oder ähnliches.

Aber dass er verhintert, dass ich den Schaden anschauen kann finde ich schon seltsam.

Mit der Versicherung haben ich schon gesprochen: Ich hätte innerhalb der nächsten 3 Jahre ca. 760EUR Mehrkosten und innerhalb von 5 Jahren ca. 920...

Wenn ich es über die Versicherung abwickel, prüft die einen Fall bei einer solch verhältnismäßig geringen Summe überhaupt? Und muss ich diese "Schadensermittlungskosten" auch übernehmen, wenn ich den Schaden im Nachhinein zurückkaufe?

Mit freundlichen Grüßen,

Benni

du kannst der VS deine bedenken mitteilen.

sofern es ihr unstimmig erscheint, wehrt die VS auch unberechtigte forderungen gegen dich ab.

Harry

am 18. Februar 2009 um 16:48

Zitat:

Original geschrieben von giftzwerg89

Wenn ich es über die Versicherung abwickel, prüft die einen Fall bei einer solch verhältnismäßig geringen Summe überhaupt? Und muss ich diese "Schadensermittlungskosten" auch übernehmen, wenn ich den Schaden im Nachhinein zurückkaufe?

 

Mit freundlichen Grüßen,

Benni

Wenn du deiner Versicherung die Bedenken mitteilst, wird sie die Schadenhöhe prüfen lassen und nein, die Kosten für die Schadenermittlung werden beim Rückkauf nicht berücksichtigt.

am 18. Februar 2009 um 17:10

Meld es der Versicherung und lass dass von der Überprüfen. Hört sich schon etwas Merkwürdig an. Und wenn der dann noch fiktiv abrechnen will, würde von seinem KVA noch die MWSt abgezogen werden. Dann lieber über die Versicherung regulieren lassen und zurückkaufen.

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

Und wenn der dann noch fiktiv abrechnen will, würde von seinem KVA noch die MWSt abgezogen werden. Dann lieber über die Versicherung regulieren lassen und zurückkaufen.

genau, denn bei 800 Euro sind schon gut 150 Euro allein MWSt, die du nicht zahlen müsstest.

am 19. Februar 2009 um 12:22

Zitat:

Original geschrieben von querys

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

Und wenn der dann noch fiktiv abrechnen will, würde von seinem KVA noch die MWSt abgezogen werden. Dann lieber über die Versicherung regulieren lassen und zurückkaufen.

genau, denn bei 800 Euro sind schon gut 150 Euro allein MWSt, die du nicht zahlen müsstest.

bei nem schaden von 800 euro ist das angebot es für 700 euro ohne versicherung zu machen echt der größte blödsinn. ich hätte den am telefon ausgelacht und gesagt, dass dir die 100 euro mehr für ne ordentliche überprüfung allemal recht sind.

zur schadensbegutachtung: ich würde DICH auch nicht ans auto lassen. wenn deine versicherung ankommt, ist es was anderes, aber dich nicht

Themenstarteram 19. Februar 2009 um 15:31

Zitat:

Original geschrieben von la merde

bei nem schaden von 800 euro ist das angebot es für 700 euro ohne versicherung zu machen echt der größte blödsinn. ich hätte den am telefon ausgelacht und gesagt, dass dir die 100 euro mehr für ne ordentliche überprüfung allemal recht sind.

Er begründet das damit, dass er ja dann auch auf den ihm zustehenden Mietwagen verzichten würde...

Zitat:

Original geschrieben von la merde

zur schadensbegutachtung: ich würde DICH auch nicht ans auto lassen. wenn deine versicherung ankommt, ist es was anderes, aber dich nicht

Also wenn mir jemand ins Auto fährt, hätte ich keine Probleme damit, wenn der Verursacher sich anschauen will, was er angerichtet hat.. Bezahlt werden muss es ja eh... Und zum Anschauen muss man das Auto ja nicht anfassen ;)

Zitat:

Original geschrieben von querys

genau, denn bei 800 Euro sind schon gut 150 Euro allein MWSt, die du nicht zahlen müsstest.

Muss ich die Mehrwertsteuer nicht bezahlen?

am 19. Februar 2009 um 16:07

Bei fiktiver Abrechnung wird die MWSt nur noch bei Vorlage einer entsprechenden Rechnung erstattet. Und der will ja wohl nicht reparieren, sonst würd er es ja nicht billiger bei dir versuchen, als er nachher für die Rep bezahlen muß. Außerdem :

Keine Rep = Kein Mietwagen :D

Also lass den Pe... vor die Wand laufen und melds deiner Versicherung und weise die direkt darauf hin, dass der Schadensumfang deiner Meiung nach nicht zum Unfall passt. Sollten die dann mal bitte prüfen. Und erzähl der Versicherung doch direkt von dem tollen "Angebot"..:)

Naja, der Geschädigte kann sich auch erstmal einen Anwalt und Gutachter nehmen, und dann kommt es so das der Gutachter einen Schaden von ca. 1000€ feststellen wird, ist meistens mehr da die mit einem höheren Stundensatz rechnen müssen. Wird der Wagen dann doch in der Werkstadt repariert dann kostet die Reperatur ca. 1250€, weil das Gutachten und die Werkstadtrechnung dürfen 25% abweichen ohne das dies geprüft wird. Des weiteren kommen dann für die Zeit Ersatzwagenkosten hinzu. Deswegen finde ich 700€ cash ziemlich günstig.

Falls du das von der Versicherung bezahlen lässt dann zahlt du diesen kleinen Unfall dein Leben lang, über Jahrzehnte, dies ist dann deutlich teuerer als die 700 € .

am 19. Februar 2009 um 21:04

Zitat:

Original geschrieben von AstraEddi

Naja, der Geschädigte kann sich auch erstmal einen Anwalt und Gutachter nehmen, und dann kommt es so das der Gutachter einen Schaden von ca. 1000€ feststellen wird, ist meistens mehr da die mit einem höheren Stundensatz rechnen müssen. Wird der Wagen dann doch in der Werkstadt repariert dann kostet die Reperatur ca. 1250€, weil das Gutachten und die Werkstadtrechnung dürfen 25% abweichen ohne das dies geprüft wird. Des weiteren kommen dann für die Zeit Ersatzwagenkosten hinzu. Deswegen finde ich 700€ cash ziemlich günstig.

Falls du das von der Versicherung bezahlen lässt dann zahlt du diesen kleinen Unfall dein Leben lang, über Jahrzehnte, dies ist dann deutlich teuerer als die 700 € .

Er soll den Schaden dann natürlic h von der Versicherung zurückkaufen. Und so wie es sich anhört will der Geschädigte ja wohl nicht wirklich repararieren, sondtern nur das Geld einstecken. Ist ja sein gutes Recht. Nur passt die Schadensbeschreibung vom TE nicht zu dem was nunmehr geltend gemacht wird. Da wird die Versicherung sicherlich die Sachlage prüfen. Und das dürfte dann für den TE deutlich günstiger werden. Hier zwängt es sich - zumindest nach der Schilderung - auf, dass Altschäden jetzt direkt mit abgerechnet werden sollen. Und da der Wagen ja noch nicht einmal angeschaut werden darf, sollte er lieber nicht zahlen. Wirkt alles etwas dubios wenn man mich fragt...

am 19. Februar 2009 um 21:26

Zitat:

Des weiteren kommen dann für die Zeit Ersatzwagenkosten hinzu

Dir ist aber schon klar dass 800€ Werkstattkosten ein Witz sind und der Wagen mit ziemlich großer Sicherheit nicht länger als einen Tag in der Werkstatt verbringen wird??

 

Des Weiteren hat die Stoßstange halt einen Kratzer und ne Delle (=Optischer Mangel) und keine Mängel die auch nur geringsten die Fahrtüchtigkeit oder Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs beeinträchtigen oder gefährden.

 

Sobald man nur allein eine Stoßstange austauscht bei VW kommen da schon >1000€ zusammen für Material u. Arbeit (eigene Erfahrung nach Unfall mit Lupo gemacht) - somit lassen ermittelte Reparaturkosten von 800€ fast schon auf Smart Repair schließen - 2,3 Stunden in der Werkstatt zum ausdellen, Lackschäden aufbereiten und aufpolieren inkl. Material würd ich mal sagen.

 

Und ja, für einen Unfall ist das noch relativ günstig.

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