Beifahrerairbag - gibt es echt keine deaktivierungsmöglichkeit?

Sammel 850, S70, V70/XC70 I, C70 I

moin,

ich glaube ich habe das schonmal gefragt, aber ich habe ja die hoffnung das es vielleicht doch ne möglichkeit gibt, oder irgendwer hier den deaktiviert hat und es auch eingetragen bekommen hat beim tüv.

mein problem ist halt der airbag, ich würde den gern aus oder am besten ganz weghaben, aber von volvo-seite aus heißt es das geht nur, wenn ich das gesamte amaturenbrett, das airbagsteuergerät und den anschnallgurt vom beifahrer ausschalten würde. aber das wäre ja ein riesen aufwand, mal davon abgesehen, müßte ich ja erstmal das ganze material irgendwo her kriegen.

die beim tüv sagen, wenn volvo kein ok gibt, können sie mir einen deaktivierten airbag auch nicht eintragen. hier im forum? hatte ich mal gelesen, das es technisch schon möglich wäre den airbag zu deaktiveren, also daran scheitert es wohl nicht, scheinbar scheitert es nur an der erlaubnis diese auch zu tun.

*grmpf* mit bald 4 kinder brauche ich aber keinen beifahrairbag, mit aktivem airbag kann ja kein kindersitzpflichtes kind dort sitzen und meine brauchen leider alle noch einen sitz. und so eine zusätzliche rückbank habe ich bisher auch noch nicht gefunden, zumindest nicht für unter 450€. mal davon ab, das ich dann immer den kofferraum blockiert habe, selbst wenn nur ich mit den kindern fahre. aber ich kann den kinderwagen ja auch schlecht auf den beifahrersitz quetschen.

Beste Antwort im Thema

Hi,

VW-Busse sind lahme, schwere & saufende Energievernichter der 2.8 Tonnen Transporterklasse mit einem VIEL zu hohem Schwerpunkt, und absoluten Mondpreisen - sowohl neu als auch gebraucht. Sorry, aber lieber ein Kid ordentlich auf den Vordersitz geschnallt, als sich so einen Handwerker- Riesensarg im Dauerbetrieb anzuschaffen.

Ansonsten, nicht zu ernst gemeinter Tip um die Volvo & VW Bus Radikalfans zu ärgern:

Kauf dir lieber einen Citroen Xantia Kombi, Bj. 98 - 2001.

Der ist sehr sicher (hat mehr Airbags als jeder 850 jemals hatte und WEIT bessere Strassenlage / Bremsen als Normalo-850/V70 Sauger), ist groß, sehr günstig auch in gutem Zustand mit relativ wenig km zu haben (wenn man etwas sucht). Qualitativ sehr gut, komfortabler als jeder Volvo, verbraucht weniger und ganz wichtig:

Der Hersteller erlaubt dir offiziell den Beifahrerairbag SELBST "on the fly" mit dem Zündschlüssel zu deaktivieren, um auch VORNE Kindersitze anzubringen. Denn die Franzosen zeugen im Gegensatz zu den Germanen eben noch viele Kinder, da wird eben jeder verfügbare Platz genutzt (die meisten kleinen Franzosenkinder haben es überlebt 😉) 😁

Ich glaube alle PSA Autos (Peugeot-Citroen) haben diese Funktion - zumindest die inzw. 6-12 Jahre alten, die ich kenne (inklusive Kleinwagen à la 206).

PS / Nachtrag: Fällt flach, da kein 7-Sitzer. Da gab es mal tolle 7-8 Sitzer Kombis mit Sitzen in Fahrtrichtung (z.B. Renault 21 Nevada Familiale, Peugeot 504/505 Familiale, Citroen CX Kombi Familiale) , die selbst die sonst so Kinderreichen Franzosen abgeschafft haben.

Denen werden jetzt Minivans aufgezwungen (à la Cit. Grand Picasso, Renault Grand Scénic & Grand Espace mit jeweils verlängertem Radstand - alles häßliche Beulen...) 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von Holger-TDI


Wenn Volvo für einen deaktivierten Airbag kein OK gibt und Du es somit auch nicht eingetragen bekommst, sollte ja wohl die Betriebserlaubnis für den Wagen erlöschen. Falls ich mich irre, bitte klärt mich auf.
Im Falle eines Unfalles, wo dann der Beifahrer aufgrund des fehlenden Airbags Schaden nimmt, sollte sich ja wohl auch Haftpflichtversicherung quer stellen, was für dich fatale finanzielle Folgen haben wird. Wenn dann ganz schlimm kommt, wird dich der Geschädigte auch noch zivilrechtlich verklagen, was man ihm nicht verdenken könnte.

Bei Basteleinen am Airbagsystem hört der Spaß auf.

du hast mein ursprungsposting entweder nicht richtig gelesen oder es falsch verstanden, ich habe doch gefragt ob es jemand geschafft hat einen deaktivierten airbag vom tüv eingetragen zu bekommen, es also ganz offiziell zu machen! ich will den nicht unter der hand ausbauen, das es technisch möglich wäre habe ich hier ja schon gelesen, ich will es wenn dann auch richtig offiziell haben. ich werde morgen mal mit den hier verlinkten unterlagen zu volvo gehen und gucken was die dazu sagen.

was den beifahrer angeht und das risiko das der wegen des fehlenden airbags schaden nimmt. das besteht bei uns ja nicht, da würde dann ja kein erwachsener mehr sitzen und kinder darf man da ja eh nur ohne airbag transportieren.

Zitat:

Original geschrieben von mennzer


Hallo Elistra,

bei ebay-Kleinanzeigen steht eine 3 Sitzbank drin.

Anzeigen-Nr; 38770899 Tel des Anbieters 0621 - 473003 ( Mannheim ) die Anzeige ist vom 25.09.11 vom Bild her alles vollständig.😁

Schau doch mal rein😰

Gruß der mennzer🙂

huhu,

danke ich werde da mal nachfragen.

Ich hatte auch schon darüber nachgedacht, den Airbag aus gleichem Grunde stillzulegen. Laut Auskunft meines Freundlichen ist das überhaupt nicht möglich bzw. vorgesehen. So gesehen finde ich die Auskunft, die Du erhalten hast schon bemerkenswert.

Mir stehen nur die Haare zu Berge, wenn ich Anleitungen oder Diskussionen zum deaktivieren des Airbags lese.

Also nochmal um es klar zu stellen:

es gibt ein von VOLVO abgesegnetes Verfahren um den Airbag stillzulegen.

In der Anleitung steht als erstes "für bestimmte Märkte" also könnte sein dass es in Deutschland nicht geht aber immerhin hat Volvo das vorgesehen.

Ich hatte keinen angestiftet es selbst zu machen nur das man sieht das keine grosse Aktion ist, und wenn der Händler anfängt zu jammert "das ist ja doch so umständlich..." kann man doch noch mit argumentieren.

Es ist ja selbstverständlich dass es RIESEN ÄRGER mit sich bringt wenn jemand das selbst erledigt und dann bei einem Unfall jemand zu schaden kommt.

Irgendwo in VADIS hatte ich auch gelesen dass der Widerstand der dem Steuergerät vorgaukelt ein Airbag zu sein nicht an die Endkunden einzeln zu verkaufen ist. Also Volvo will schon mal gar nicht das die Leute das in eigener Regie durchführen...

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Zitat:

Original geschrieben von Holger-TDI


Ich hatte auch schon darüber nachgedacht, den Airbag aus gleichem Grunde stillzulegen. Laut Auskunft meines Freundlichen ist das überhaupt nicht möglich bzw. vorgesehen. So gesehen finde ich die Auskunft, die Du erhalten hast schon bemerkenswert.

Mir stehen nur die Haare zu Berge, wenn ich Anleitungen oder Diskussionen zum deaktivieren des Airbags lese.

die möglichkeit alles umzubauen und aus dem 850 mit beifahrerairbag einen 850 ohne beifahrerairbag (den gab es ja auch zu kaufen) zu machen, darauf brachte mich der telefonische kundendienst. aber der aufwand ist ja schon ziemlich groß, mal davon ab, das man auch erstmal die passenden teile dafür finden muss.

ich werde nun aber wie gesagt erstmal gucken was der händler hier vor ort zu diesen englischen unterlagen sagt. ich meine wenn sie diese dort genannten teile bestellen können, müßte der umbau doch auch so möglich sein. ist dann halt immer noch die frage was der umbau dann kostet und ob sich das überhaupt lohnt. lustig finde ich ja, das der dort in der anleitung abgebildete aufkleber auch einen deutschsprachigen hinweis enthält. wenn das für D gar nicht vorgesehen ist, warum gibt es den dann? oder macht es so einen großen unterschied ob man in D lebt oder z.b. in Ö oder der deutschsprachigen schweiz?

Teile sollen um die 20euro kosten (alles zusammen) +/- was der Händler aufschlägt...

Zitat:

oder macht es so einen großen unterschied ob man in D lebt oder z.b. in Ö oder der deutschsprachigen schweiz?

Natürlich macht es das. Jedes Land hat seine eigenen Gesetze. Fummeleien am Airbag können beim österreichischen Staatsanwalt ein Achselzucken hervorrufen, beim Deutschen dagegen kann dich die volle Härte des Gesetztes treffen. Außerdem kann die Haftungsfrage in jedem Land anders geregelt sein. Dazu kommt noch, wie sich Änderungen am Kfz auf die Betriebserlaubnis auswirken. Auch das ist länderabhängig.

Zitat:

Original geschrieben von Holger-TDI



Zitat:

oder macht es so einen großen unterschied ob man in D lebt oder z.b. in Ö oder der deutschsprachigen schweiz?

Natürlich macht es das. Jedes Land hat seine eigenen Gesetze. Fummeleien am Airbag können beim österreichischen Staatsanwalt ein Achselzucken hervorrufen, beim Deutschen dagegen kann dich die volle Härte des Gesetztes treffen. Außerdem kann die Haftungsfrage in jedem Land anders geregelt sein. Dazu kommt noch, wie sich Änderungen am Kfz auf die Betriebserlaubnis auswirken. Auch das ist länderabhängig.

dann gucken wir mal ob mir der händler dann erzählt, das das nur für Ö oder CH erlaubt ist.

Ein Bekannter hatte vor ner Weile einen schweizer 850 T5 bei sich stehen. Innen beigefarbene Vollederausstattung OHNE Sitzheizung, aber mit Seitenairbags, aber der Wagen hatte keinen Beifahrerairbag.
In anderen Ländern ließen sich die abenteuerlichsten Kombinationen bestellen.

In Deutschland gilt der Prämisse:

Das was am Auto ab Werk dran war, muß auch funktionieren um die §29 Prüfung zu bestehen ("TÜV"😉. Ich denke, in der Schweiz (MfK) wird dies sogar noch strenger ausgelegt als bei den Teutonen, die bereits die überbürokratisiertesten Korintenkacker der Welt darstellen.

In anderen EU Ländern sieht man das nicht so eng - auch wenn dort schon fast überall eine Technische Kontrolle eingeführt wurde (meist auf Druck der Deutschen TÜV-Lobby: Die machen das ganz große Geschäft, inzw. sogar in der Türkei und nicht-EU Osteuropa!...).

Andere Hersteller, andere Sitten.

Bei den Franzosen bekommst du sogar in jedem PSA Kleinwagen den per Zündschlüssel deaktivierbaren Beifahrer Airbag für die Anbringung von Babyschalen- und Kindersitzen vorne. Das ganze auch noch schön beschriftet.

Das haben auch viele andere Hersteller (viele Deutscher Hersteller und auch die Japaner, wie Volkswagen, Mitsubishi, Audi, Skoda, BMW/Mini, Fiat Gruppe, sogar GM-Tochter Opel, etc).

Volvo traut dem Konsument hingegen gar nichts zu, und schickt einem in die Werkstatt zur Deaktivierung (was dann eher permanent ist, ist wohl nur um die Leute zu Zwingen einem Zettel zu Unterschreiben, der vom Volvo Anwalt verfasst wurde...), bzw. verbietet es gleich ganz.

Die haben die unsägliche US-Mentalität der Risikoauschlüsse und Rechtlich bindende Klauseln adoptiert - bei Volvo regiert eben die Rechtsabteilung, und nicht die Kundenpraktikabilität wie bei PSA. Ich habe da noch mehr Beispiele (ultranerviger C70 Gurtanlegewarner nach US-Vorbild, nicht flachlegbare Vordersitze im C70, nicht verstellbare Riesenkopfstützen, Handbuch durchsetzt mit Rechtsbelehrungen nach US-Vorbild, etc...)

Zitat:

Original geschrieben von go_modem_go


In Deutschland gilt der Prämisse:

Das was am Auto ab Werk dran war, muß auch funktionieren um die §29 Prüfung zu bestehen ("TÜV"😉. Ich denke, in der Schweiz (MfK) wird dies sogar noch strenger ausgelegt als bei den Teutonen, die bereits die überbürokratisiertesten Korintenkacker der Welt darstellen.

In anderen EU Ländern sieht man das nicht so eng - auch wenn dort schon fast überall eine Technische Kontrolle eingeführt wurde (meist auf Druck der Deutschen TÜV-Lobby: Die machen das ganz große Geschäft, inzw. sogar in der Türkei und nicht-EU Osteuropa!...).

Andere Hersteller, andere Sitten.

Bei den Franzosen bekommst du sogar in jedem PSA Kleinwagen den per Zündschlüssel deaktivierbaren Beifahrer Airbag für die Anbringung von Babyschalen- und Kindersitzen vorne. Das ganze auch noch schön beschriftet.

Das haben auch viele andere Hersteller (viele Deutscher Hersteller und auch die Japaner, wie Volkswagen, Mitsubishi, Audi, Skoda, BMW/Mini, Fiat Gruppe, sogar GM-Tochter Opel, etc).

Volvo traut dem Konsument hingegen gar nichts zu, und schickt einem in die Werkstatt zur Deaktivierung (was dann eher permanent ist, ist wohl nur um die Leute zu Zwingen einem Zettel zu Unterschreiben, der vom Volvo Anwalt verfasst wurde...), bzw. verbietet es gleich ganz.

Die haben die unsägliche US-Mentalität der Risikoauschlüsse und Rechtlich bindende Klauseln adoptiert - bei Volvo regiert eben die Rechtsabteilung, und nicht die Kundenpraktikabilität wie bei PSA. Ich habe da noch mehr Beispiele (ultranerviger C70 Gurtanlegewarner nach US-Vorbild, nicht flachlegbare Vordersitze im C70, nicht verstellbare Riesenkopfstützen, Handbuch durchsetzt mit Rechtsbelehrungen nach US-Vorbild, etc...)

Nur mal so ne Frage und auch nicht bös gemeint: Warum verkaufst du die Kiste nicht, wenn dich Volvo und dein C70 so nerven?

Zitat:

Original geschrieben von astra_schlumpf



Nur mal so ne Frage und auch nicht bös gemeint: Warum verkaufst du die Kiste nicht, wenn dich Volvo und dein C70 so nerven?

Weil er auf Gas umgerüstet wurde, und brav seine letzten Sporen als Langstreckenbomber im Geschäftsbetrieb abrödeln muss.

Für die Kiste gibt es nix mehr, obwohl technisch Tip-Top durchrepariert wäre ein Verkauf derzeit wirtschaftlicher Unsinn (Raucherauto, seltene in DE unbeliebte "Gold" Farbe & Schlüsselkratzer Vandalismus Rundum, dicker 90l LPG-Röhrentank mit ewig Reichweite, der aber den Kofferraum auf ein Minimum verkleinert...).

Bei 300tkm wird er zum Restwert verkauft, bzw. verschrottet - und es kommt wieder was Praktischeres ins Haus, und garantiert kein Frontantriebsvolvo mehr. Könnte mich bei der Marke allerhöchstens noch für einen 960 / V90 3.0l Reihensechszylinder Schalter erwärmen, die sind aber inzw. zu alt und kaum mehr zu finden.

Wenn du ihn haben willst - ich bin Gesprächsbereit... 😉

Zitat:

Original geschrieben von go_modem_go


960 / V90 3.0l Reihensechszylinder Schalter

Den 3l R6 im 960II oder V90 wirst nur als Automatik bekommen. Schalter gabs meines Wissens nach nur den 960 2,5l R6.

Mit dem C70 kann ich nix anfangen. Hab 3 Kindersitze auf der Rückbank und den Kofferraum in meinem 850T5 meist bis unter die Decke voll gestapelt.

mfg
Patrick

Moin,

nun habe ich es endlich geschafft mit dem ausdruck aus dem Vadis zum Volvohändler hier vor ort zu fahren. Wie nicht anders erwartet haben sie nun zugegeben, das es zwar technisch möglich ist den airbag zu deaktivieren, aber man ja keine tüveintragung bekommt und somit die betriebserlaubnis vom auto erlischt, wenn man das macht. bestellen könnten sie die in der anleitung gelisteten teile aber.

ich war dann auch nochmal beim tüv, habe dem das vorgelegt, dort sagte man mir, ja so/so ähnlich würde das bei vw auch gemacht werden, und der tüvprüfer hatte das für einen älteren passat auch schonmal eingetragen, aber es gäbe dann von seiten vw auch noch ein entsprechendes schriftstück dazu. halt das die genehmigen oder bestätigen, das der airbag so sicher deaktiviert ist. das fehlt aber ja bei volvo in D. diese englische anleitung ist ja nicht für den deutschen markt gedacht. ohne ein solches schriftstück von volvo will/kann der tüvprüfer das aber nicht eintragen. das ist doch zum heulen, technisch kein problem, teile alle bestellbar, aber schriftlich gibt es nix.

habe gerade nochmal bei der hotline von volvo angerufen und nachgefragt, da konnte man mir nun so keine antwort geben, aber man frage nach und würde sich gleich nochmal melden. nun bin ich gespannt, auch wenn ich wenig hoffnung hab. wenn es wenigstens ne genehmigung gäbe alá kindersitze der gruppe 2/3 (da fahren die ja nur noch auf so sitzkissen mit rückenlehnen und sind mit autogurt abgeschnallt) und beifahrersitz ganz nach hinten ist ok bei aktivem airbag, dann wäre mir ja schon geholfen. aber dieses komplette verbot von kindersitzen auf dem beifahrersitz bei aktivem airbag ist echt ein problem.

Zitat:

Original geschrieben von Elistra


Aber dieses komplette verbot von kindersitzen auf dem beifahrersitz bei aktivem airbag ist echt ein problem.

Tja, Volvo eben.

Das ist bei den Familienfreundlicheren Französischen und vielen anderen Herstellern überhaupt kein Problem - und das auch in älteren Autos aus den 90ern. Einfach per Zündschlüssel im Beifahrerairbag "Zündschloss" sowohl Frontairbag als auch Sitzairbag Ausschalten, und schon darf man ganz legal mit ABE den Kindersitz auch vorne montieren.

Diese Funktion habe ich in meinem alten 2000er Citroen Xantia des öfteren sogar bei Transporten genutzt, z.B. als ich einen dicken Fernseher und / oder Möbelkram beim Umzug auf den Beifahrersitz deponiert habe.

Warum Volvo und manche Deutsche Hersteller das so kompliziert und vollkommen unflexibel gestalten, ist mir ein Rätsel...

Rechtlich sichert sich PSA / Citroen mit einem Aufkleber ab (keine Kindersitze bei aktiviertem Airbags), sowie mit einem ausführlichem Kapitel in der Betriebsanleitung. Ausserdem leuchtet bei deaktiviertem Beifahrerseitenairbags eine kleine Warnlampe im Armaturenbrett, damit man die Airbags rechts vorne / Seite rechts nicht aus Versehen dauerhaft deaktiviert.

PS: Es geht nicht nur um den Beifahrer Frontairbag im Armaturenbrett, sondern evtl. auch die Seitenairbags in den Sitzen! Denn auch diese müssten eigentlich Kindersitztauglich sein bzw. deaktiviert werden... 😉

Wenn man es genau nimmt, sind eigentliche ALLE Original Airbags bei ALLEN S/V70I illegal: Denn laut Volvo Betriebsvorschrift müssten diese nach einer bestimmten Zeit geprüft und ausgetauscht werden (ich glaube 8 oder 10 Jahre, in meinem 2002er C70 laut Aufkleber im Türrahmen also noch ok, aber bei ALLEN S/V70I ist diese Airbag "Halbwertszeit" schon abgelaufen...) 😉

Es sollte jeder mit sich selbst ausmachen, wie wichtig dies einem ist. Einen anderen Wagen würde ich mir wegen dieser diversen eher rechtlichen Fragen jedenfalls nicht kaufen. 🙂

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