Beiblatt Zulassungsbescheinigung

Vermute mal, dass ich ein Auto gekauft habe, das Tiefergelegt ist und ich hab es vorher nicht gemerkt. Ist mir auch nicht aufgefallen. Der Verkäufer war mit mir bei der Zulassungsstelle und als ich das Auto schon angemeldet hatte war da plötzlich ein Beiblatt bei der Zulassungsbescheinigung dabei.

Es gab auch keinen TÜV Bericht. Der Verkäufer meinte auch, dass man den nicht braucht und es auch ausreichend ist, wenn es im alten Fahrzeugschein steht. Hab das nicht geglaubt und er hat dann vorgeschlagen, dass wir dann zusammen zur Zulassungsstelle gehen und es anmelden. Das hat dann geklappt. Danach gabs Geld gegen Papiere und Schlüssel.

Dort steht auch eine Nr. Kann man damit herrausfinden was da genau verbaut worden ist?
Sieht irgendwie nach Fahrwerksfeder aus.

Auf der Ersten Seite Stehen zuerst ganz viele Reifen und Felgengrößen.
Dann Kommen paar Sachen womit ich nicht viel anfangen kann.

ET 55MM*FZ W W.MIT ZZBL GEM.ECE-R48-01 AUSGERUESTET*M. FAHRWERKSFEDER N, HERBST. : H&S, KENNZ. V. : 29879VA, H.: 29879HA, FAR-BEIBLATT-

Auf dem Beiblatt steht dann:

BE:ROT, DABEI*ZU 20:-30MM* (LT.DEKRA, UB.-NR. :00069475667 V8 VOM 14.03.02)

Was genau bedeutet das?

18 Antworten

Da steht nirgendwo Teilegutachten oder Anbaubestätigung. Bis auf die Reifen und Felgengrößen habe ich nichts weggelassen.

Was soll ich jetzt am besten machen, damit es keine Probleme beim nächsten TÜV gibt?

Zitat:

@Krokodil26 schrißseb am 21. Februar 2015 um 17:59:50 Uhr:



Was soll ich jetzt am besten machen, damit es keine Probleme beim nächsten TÜV gibt?

..lesen...

Dann weiß ich wirklich nicht, was du da für Unterlagen hast. Wäre es möglich, dass du die Blätter mal einscannst und zeigen? Oder du packst das Zeug und gehst damit zum TÜV. Der sagt dir dann auch was das ist und was du noch brauchst...

Das mit dem H&S musst du definitiv ändern lassen, sonst ist der Ärger vorprogrammiert...

Dann hat sich der Mensch beim Eintragen vertippt, kann ja mal passieren. Das sollte man sicherheitshalber ändern lassen.

Mit den Papieren ist alles richtig, das "Beiblatt" ist die zweite Seite des Fahrzeugscheins.
Und wenn die Federn im Schein eingetragen sind, braucht er nichts weiteres mehr mitzuführen.

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