ForumFahrzeugtechnik
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Beiblatt Zulassungsbescheinigung

Beiblatt Zulassungsbescheinigung

Themenstarteram 20. Februar 2015 um 22:35

Vermute mal, dass ich ein Auto gekauft habe, das Tiefergelegt ist und ich hab es vorher nicht gemerkt. Ist mir auch nicht aufgefallen. Der Verkäufer war mit mir bei der Zulassungsstelle und als ich das Auto schon angemeldet hatte war da plötzlich ein Beiblatt bei der Zulassungsbescheinigung dabei.

Es gab auch keinen TÜV Bericht. Der Verkäufer meinte auch, dass man den nicht braucht und es auch ausreichend ist, wenn es im alten Fahrzeugschein steht. Hab das nicht geglaubt und er hat dann vorgeschlagen, dass wir dann zusammen zur Zulassungsstelle gehen und es anmelden. Das hat dann geklappt. Danach gabs Geld gegen Papiere und Schlüssel.

Dort steht auch eine Nr. Kann man damit herrausfinden was da genau verbaut worden ist?

Sieht irgendwie nach Fahrwerksfeder aus.

Auf der Ersten Seite Stehen zuerst ganz viele Reifen und Felgengrößen.

Dann Kommen paar Sachen womit ich nicht viel anfangen kann.

ET 55MM*FZ W W.MIT ZZBL GEM.ECE-R48-01 AUSGERUESTET*M. FAHRWERKSFEDER N, HERBST. : H&S, KENNZ. V. : 29879VA, H.: 29879HA, FAR-BEIBLATT-

Auf dem Beiblatt steht dann:

BE:ROT, DABEI*ZU 20:-30MM* (LT.DEKRA, UB.-NR. :00069475667 V8 VOM 14.03.02)

Was genau bedeutet das?

18 Antworten

Fahrwerksfedern -30mm tiefer, die Nummern stehen jeweils auf den Federwindungen. Das ET55 steht noch für die zugehörigen Reifen- und Felgengrößen, die damit gefahren werden dürfen. Das Letzte müsste die Nummer der Unbedenklichkeitsbescheinigung sein. Die Ämter kürzen Bezeichnungen teilweise mehr als kryptisch ab. :rolleyes:

mfg

... und wenn du das Blatt der Zulassungsstelle gegeben hättest, wären die Daten in der Zulassungsbescheinigung eingetragen worden und du könntest den Wisch zu deinen Unterlagen abheften.

am 21. Februar 2015 um 7:34

Dein Problem ist, dass Du nicht wirklich in der Lage bist, die Übereinstimmung des Beiblattes mit dem Ist-Zustand des Fahrzeuges zu prüfen?! Die Zulassungsstelle legt sich ja nicht untere Auto und prüft. Bei einer "Allgemeinen Verkehrskontrolle" sollte es auch keine Probleme geben, da die Streifenhörnchen das auch kaum deuten können. Musst halt nur das Beiblatt mitführen.

Kritisch kõnnte es bei der HU werden. Die TÜVtler können das nicht nur lesen, manch einer läuft hier auch zur Höchstform auf.

Wenn Du unsicher, bist versuche mal einen TÜVtler zu fragen. Mein freier Prüfer macht sowas , für Stammkunden, für umme (wenn er Leerlauf hat).

Themenstarteram 21. Februar 2015 um 10:42

Der Wagen sieht überhaupt nicht Tiefergelegt aus. Das ist auch genug Platz für die Räder. Ohne das Beib?att hätte ich es auch nicht gemerkt.

Ich Frage mich aber wieso man auf die Idee kommt einen Wagen Tiefer zu legen.

Zitat:

@Krokodil26 schrieb am 21. Februar 2015 um 11:42:15 Uhr:

 

Ich Frage mich aber wieso man auf die Idee kommt einen Wagen Tiefer zu legen.

"Sportlicheres" Aussehen?!

"Bessere" Kurvenlage?!

"Cooleres" Image des Fahrers!?

"der Hustensaft wird automatisch beim Transport geschüttelt!"

lauter so Sachen........

jup

Ohne TÜV Bericht gab es die Umschreibung? Seit wann das denn?

am 21. Februar 2015 um 11:28

Das mit dem TÜV stimmt schon. Wenn das Fahrzeug eine noch gültige HU hat, dann reicht der Schein. Da wird die HU ja auch eingetragen.

Warum man ein Auto tieferlegt? Sieht meistens besser aus, das Fahrverhalten wird sportlicher und so weiter ...

Zitat:

@Krokodil26 schrieb am 20. Februar 2015 um 23:35:43 Uhr:

Auf der Ersten Seite Stehen zuerst ganz viele Reifen und Felgengrößen.

Dann Kommen paar Sachen womit ich nicht viel anfangen kann.

ET 55MM*FZ W W.MIT ZZBL GEM.ECE-R48-01 AUSGERUESTET*M. FAHRWERKSFEDER N, HERBST. : H&S, KENNZ. V. : 29879VA, H.: 29879HA, FAR-BEIBLATT-

Auf dem Beiblatt steht dann:

BE:ROT, DABEI*ZU 20:-30MM* (LT.DEKRA, UB.-NR. :00069475667 V8 VOM 14.03.02)

Was genau bedeutet das

ET 55mm gehört noch zu den Rädern : Einpresstiefe 55 mm.

*FZ W W.MIT ZZBL GEM.ECE-R48-01 AUSGERUESTET*

Fahrzeug wahlweise (WW) mit zusätzlicher zentraler Bremsleuchte (ZZBL) gemäß ECE-Regelungsummer für lichttechnische Einrichtungen (ECE-R48-01) ausgerüstet

*M. FAHRWERKSFEDER N, HERBST. : H&S, KENNZ. V. : 29879VA, H.: 29879HA, FAR ----- (-Beiblatt- = es gibt noch eine Seite) ---- BE ROT, DABEI*ZU 20:-30MM* (LT.DEKRA, UB.-NR. :00069475667 V8 VOM 14.03.02)

Mit Fahrwerksfedern, Hersteller H&S (kenne ich nicht, da steht doch bestimmt H&R, oder?), Kennzeichnung Vorne: (Nummer, welche auf der Feder steht), Hinten (Nummer, welche auf der Feder steht), Farbe Rot, dabei zu 20 (Räder): -30 mm (so viel sind die Federn tiefer), laut Dekra ...... (Nummer und Datum der Einbauabnahme).

am 21. Februar 2015 um 11:41

Zitat:

@Krokodil26 schrieb am 21. Februar 2015 um 11:42:15 Uhr:

 

...?..Ich Frage mich aber wieso man auf die Idee kommt einen Wagen Tiefer zu legen.

Ist in etwa wie die Frage, warum leckt der Hund sich die Eier?????

Antwort: weil er es kann....

Nach allem was Du so schreibst, habe ich da so einen Anfangsverdacht: Das Fahrwerk wurde verändert. Zum Verkauf an Dich aber zurückgebaut auf Original. Hintergrund: Kumpel Mehmet wollte die Tieferlegung, aber nicht das ganze Auto?

Man hat nun das Auto zurückgebaut, dies aber nicht ausgetragen.

Bei der Zulassung hat man Dir folglich das hinterlegte Beiblatt/Gutachten ausgedruckt. (damit hat der Verkäufer nun nicht gerechnet ?!

Wenn (!) dem so ist wäre es kein Problem, Du musst halt das Beiblatt mitführen und auf verlangen vorzeigen. Der Hinweis "wurde in den Orginal-Zustand versetzt sollte dann ausreichen.

Erste Prüfung wäre dann die Farbe des Fahrwerks. Originale sind allgemein schwarz, Nachrüstteile in den Farben der Hersteller....

Also, mal Aufklärung vom Verkäufer verlangen.....

am 21. Februar 2015 um 12:12

Ich würde einfach mal eben unter's Auto schauen. Die Hinterachs-Federn sieht man gut, wenn man von hinten unter die Schürze schaut.

Die eingetragenen Federn sind Rot, originale Schwarz. Sieht man doch sofort ob das Fahrwerk wirklich drin ist oder ob es zurückgebaut wurde.

Wenn sie drin sind ist gut, eingetragen ist es ja.

Und wenn nicht, dann lass es halt austragen. Wobei du das noch nichtmal müsstest. Original darf man immer fahren. ;)

Themenstarteram 21. Februar 2015 um 12:12

Hab nachgeschaut. Fahrwerksfedern sind hinten Rot. Vorne nicht erkennbar.

Und da Steht H&S. Hab da auch nochmal nachgeschaut.

Reicht der Fahrzeugschein mit dem Beiblatt alleine oder muss da noch zusätzlich irgendeine ABE oder sowas dabei sein.

am 21. Februar 2015 um 12:15

Zitat:

@Krokodil26 schrieb am 21. Februar 2015 um 13:12:42 Uhr:

Hab nachgeschaut. Fahrwerksfedern sind hinten Rot. Vorne nicht erkennbar.

Und da Steht H&S. Hab da auch nochmal nachgeschaut.

Reicht der Fahrzeugschein mit dem Beiblatt alleine oder muss da noch zusätzlich irgendeine ABE oder sowas dabei sein.

Siehst du, dann ist doch alles gut. Dann hast du die Tieferlegungsfedern eingebaut und sie sind auch eingetragen.

Wobei ich H&S noch nie gehört habe ... aber das ist ja egal. ;)

Fahrzeugschein und Beiblatt reichen aus, mehr brauchst du nicht. Die Federn sind dort ja amtlich eingetragen.

Gerade quakt jeder etwas anderes und dabei werden Begriffe durcheinander geworfen, die nicht zusammenpassen.

- Hab ich richtig verstanden, dass in deiner Zulassungsbescheinigung I nichts über die Federn steht?

- Hab ich weiterhin richtig verstanden, dass du ein Beiblatt hast, auf dem etwas von DEKRA und UB-Nr. blablabla stehen?

- Gibt es noch ein Blatt/Heftchen, auf dem die Radreifenkombis, Rote Federn und deren Nummer steht?

Von den Nummern müssten es sich um H&R Federn für einen HONDA Prelude 4 handeln. Da gibt's also schon mal den ersten Abschreibefehler, der zu Problemen bei der nächsten HU führen kann...

Themenstarteram 21. Februar 2015 um 16:30

Hab jetzt nochmal den Fahrzeugschein rausgeholt.

Da steht H&S. Hab jetzt noch ein zweites mal nachgeschaut.

Und das ist ein Honda Prelude der 5 Generation. Ein BB9. BB9 steht sogar auch noch im Fahrzeugschein bei Punkt D.2.

Da steht immer noch H&S. Soll ich ein Foto davon machen?

Ich nur den Fahrzeigbrief. Zulassungsbescheinigung Teil 2. Die ist normal. Also so wie immer und da steht nichts besonders. Da steht nur noch mal, das es ein BB9 ist.

Und dann hab ich noch den Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung Teil 1. Dort stehen bei Punkt 22 also ganz unten ganz viele Reifen und Felgengrößen.

Dann Kommt das Hier.

ET 55MM*FZ W W.MIT ZZBL GEM.ECE-R48-01 AUSGERUESTET*M. FAHRWERKSFEDER N, HERBST. : H&S, KENNZ. V. : 29879VA, H.: 29879HA, FAR-BEIBLATT-

Auf dem Beiblatt steht dann:

BE:ROT, DABEI*ZU 20:-30MM* (LT.DEKRA, UB.-NR. :00069475667 V8 VOM 14.03.02)

Mehr steht da nicht. Und ich hab auch keine zusätzlichen Papiere.

Also wie es scheint, ist das Erste ein Teilegutachten. In Verbindung mit dem Beiblatt, einer Anbaubestätigung des DEKRA, ist das Ganze gültig. Man hätte beim Halterwechsel zwar alles in die Zulassungsbestätigung eintragen lassen können, doch ist das nicht zwingend nötig.

Du solltest aber auf den beiden Schriftstücken die fett gedruckten Begriffe finden können...

Ich glaube dir gerne, dass in deinem Schreiben H&S steht, aber deswegen wird's nicht besser. Da hat wohl jemand einen Fehler beim Abschreiben gemacht und an dir bleibt nun wohl der Ärger hängen...

Deine Antwort
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Beiblatt Zulassungsbescheinigung