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Bei V70 II erfolgreich auf Xenon umgerüstet - aber welche PIN-Belegung nun?! Fehlermeldung Abblendli

Volvo V70 2 (S)
Themenstarteram 22. Juni 2022 um 19:30

Hallo Community!

 

Ich habe vor ein paar Wochen erfolgreich meine Halogenscheinwerfer auf Xenonscheinwerfer umgerüstet. Geniale Lichtausbeute! Nun fahre ich aber schon länger mit dieser lästigen Fehlermeldung rum die da wie heißt: „Funktion Abblendlicht überprüfen“ - oder so ähnlich.

 

Ich hatte gehört, dass es hier lediglich eine andere PIN-Belegung braucht. Ich habe leider per SuFu nichts darüber gefunden… Jetzt steht aber schon kommenden Montag die TÜV-Überprüfung meines alten Herren an. Bis dahin sollte ich das Problem behoben haben.

 

Kann mir bitte jemand von euch weiterhelfen bzw. ein Bild von der neuen Belegung schicken?

 

Danke sehr!

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18 Antworten

Wie hast Du das mit der automatischen Leuchtweitenregulierung gelöst?!

Themenstarteram 23. Juni 2022 um 7:36

Gar nicht, ich stelle die Leuchtweite wie gehabt manuell über das Stellrad im Cockpit ein. Funktioniert tadellos.

Dann ist deine Überschrift „erfolgreich umgerüstet“ - sagen wir - sehr ambitioniert. Ohne automatische Leuchtweitenregulierung blenden die Xenons gefährlich in den Gegenverkehr, davon merkt natürlich der Fahrer nichts, sondern „freut sich“ über die gute Sicht … :rolleyes:

Und die Scheinwerferreinigungsanlage (Wischer bzw. Sprühanlage) - funktioniert sie?

Mir scheint, dass die Fehlermeldung wohl das geringste Problem ist (wird übrigens vom CEM erzeugt). Selbst wenn einfaches Umpinnen die Fehlermeldung beseitigen würde - am Grundproblem ändert es nichts: Ohne aLWR (und SRA) ist die Betriebserlaubnis deines Volvo erloschen.

…..damit dürfte der nächste Termin beim Tüv spannend werden….

Gruß der sachsenelch

Wieder einmal Pfusch mit Nerv-Potential für alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Sorry,wenn ich so pampig reagiere,aber das hat nichts mit "erfolgreich auf Xenon umgerüstet" zu tun,maximal mit Scheinwerfertausch inkl. Anpassung des Kabelbaumes.

Meines Wissens nach ist es NICHT möglich,komplett legal umzurüsten,auch wenn man die Hardware vollständig einbaut.

Volvo lässt es wohl nicht zu,das die Werksspezifikation geändert wird.

Themenstarteram 23. Juni 2022 um 11:06

Gehört angeblich nur umgepinnt

Du verstehst es nicht,oder?

Eine ALWR ist Pflicht bei solchen Umbauten.

am 23. Juni 2022 um 11:37

Nein, er versteht es nicht.

Seit dem unsere braven P26 altersbedingt relativ günstig zu erwerben sind, mehren sich die Bastelbuden mit mehr oder weniger fragwürdigen "Optimierungen" und die Treads dazu. Proportional steigt auch die Anzahl der Fragesteller, die fundierte und gut gemeinte Antworten um's Verrecken nicht akzeptieren und/oder verstehen wollen.

Ich warte auf den Tag, an dem ich den ersten Fuchsschwanz an einem P26 bestaunen darf.

"Boah, ey!"

Wenn mir im dunkeln so eine selbstumgefuckelte "Blendgranate" entgegen kommt, überkommt mich immer wieder die Lust, solche Leute auch mal etwas zu "optimieren "!

Und,wie war die TÜV-Prüfung?:rolleyes:

am 4. Juli 2022 um 6:42

Da hörma nix mehr……

sagen wir mal ...er war erfolgreich bei der TÜV Prüfung , aber ????

Vielleicht war er auch bei der DEKRA, oder der GTÜ, oder der KÜS ...

Einigen wir uns auf HU!?

Beim Hinterhof-TÜV für 50€ extra bestanden .

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