Bei Sturm Baum aufs Auto gestürtzt - Totalschaden...
Hallo zusammen,
meiner Schwester ist auf dem parkplatz eines krankenhauses ein Baum in ihren kia gestürzt - Ursache war der Sturm.
Der Wagen ist in der Werkstatt und wird als Totalschaden vom Meister eingeschätzt. Der gutachter ist unterwegs.
Mich interessiert, wer hier haftet. Ich gehe von der TK aus (Huk24), da Sturmschaden?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Hach, immer diese Sch...egal-Einstellung 😁
Also nochmal auf Anfang:
Vieleicht findet sich ja hier ein Sachbearbeiter, der mal was dazu schreiben mag.
Mfg Zille
😁😁 man muss Arbeiten auch mal Delegieren können....😎
Gruß
Delle
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Makler Nr. 1
Nein das lag an mir. HaFi konnte den Zusammenhang nicht erkennen. Werde es bei Gelegenheit verbessern.
Das wäre mir wichtig. Ich hirne noch immer...😁
@ HaFi,
Du sollst leiden😁
Zum Glück ist bei mir die mangelnde Intelligenz mit extrem kurzer Konzentrationsspanne gepaart:
Morgen hab ich es komplett vergessen...
😁
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Zum Glück ist bei mir die mangelnde Intelligenz mit extrem kurzer Konzentrationsspanne gepaart:
Morgen hab ich es komplett vergessen...
😁
@ HaFi545,
Du bist schon cool drauf! 🙂
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Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Zum Glück ist bei mir die mangelnde Intelligenz mit extrem kurzer Konzentrationsspanne gepaart:
Morgen hab ich es komplett vergessen...
😁
you made my day 😁
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ja, das macht mir auch Sorge.
Ich werd mich in Zukunft nur noch an unseren Dellen-Kumpel halten. Der schreibt immer so schön schlicht.
😁😁😁
aber mich versteht man wenigstens........😎
Gruß
Delle
Hallo,
Versicherung zahlt weil Sturmschaden.
Aber eine andere Frage: hat man bei einem Totalschaden und Sturmschaden keinen Anspruch auf einen Mietwagen oder kostenpauschale pro Tag?
Hoffe ihr könnt nachmal was dazu sagen, die Versicherung hat dies abgelehnt weil es ein totalschaden sei!
kaskoschaden -> grundsätzlich vertragsrecht.
schau mal nach.
Zitat:
Original geschrieben von FighterOne
Aber eine andere Frage: hat man bei einem Totalschaden und Sturmschaden keinen Anspruch auf einen Mietwagen oder kostenpauschale pro Tag?
Hoffe ihr könnt nachmal was dazu sagen, die Versicherung hat dies abgelehnt weil es ein totalschaden sei!
Mit Totalschaden hat das nichts zu tun.
In aller Regel werden im Rahmen der Kaskoversicherung keine Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall erstattet.
Es soll Gesellschaften geben, die das anbieten. Ich kenne allerdings persönlich keine.
Im Reparaturfall gibt es bei vielen Gesellschaften einen kleinen Ersatzwagen, wenn man sich in eine Werkstatt vermitteln lässt.
(Im Haftpflichtfall gibt es dann oft noch etwas Nutzungsausfall oben drauf, weil man auf ein "großes" Mietfahrzeug verichtet. Muss man nur mal ansprechen.)
Gruß
Hafi
um das thema abzuschließen: versicherung zahlt per TK und einen angemessen hohen betrag!
Leihwagen scheint es bei TK totalschaden dennoch nicht zu geben
Hat ein Exkollege als ihm auf dem Firmenparkplatz eine gemeindeeigener Baum der Länge nach aufs Auto fiel gemerkt. Er hat seinen Versicherungsmakler angerufen und der hat gemeint er solle ein paar Bilder machen und ihm schicken und sagen wo das Auto zu finden sein wird wenn es ein Gutachter sehen will.Der Schaden wurde der TK gemeldet und am nächsten Tag hatte er die Zusicherung das sie den Schaden übernehmen werden und er nichts mehr damit zu tun hat,ob die das Geld bei der Gemeindeversicherung zurückholen kann einem dann egal sein. Den Scheck hatte er dann drei Tage später im Briefkasten,haben die Kiste wohl rein nach den Bildern und den Angaben beim Versicherungsabschluß geschätzt da beim Schrotti kein Gutachter war.😉 War nicht das schlechteste Geschäft für ihn,da er eh in nächster Zeit einen Anderen kaufen wollte hatte er ein paar Angebote die nur unwesentlich über der Summe der Versicherung lagen aber deutlich unter derjenigen die die Entschädigung plus Verkauf des Wracks ergaben.
Bei Sturmschaden ist es wohl immer an Stressfreiesten wenn man über die TK geht,auch wenn kein Leihwagen rausspringt aber darüber kann man zumindest dann mit einem Händler reden wenn der sich sicher sein kann ins Geschäft zu kommen.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Bei Sturmschaden ist es wohl immer an Stressfreiesten wenn man über die TK geht,auch wenn kein Leihwagen rausspringt aber darüber kann man zumindest dann mit einem Händler reden wenn der sich sicher sein kann ins Geschäft zu kommen.
wenn Sturm war und TK versichert ist, muss man sogar diesen Weg wählen aufgrund der Schadenminderungspflicht...
Und es würde sich schwierig darstellen, den Baumbesitzer haftbar zu machen, da dies ein Verschulden voraus setzen würde und wenn der Baum nicht offensichtlich kaputt oder morsch war dürfte schlicht der Anspruch fehlen. Wenn allerdings ein Verschulden nachgewiesen werden kann, wird der Sachschaden von der TK reguliert, die SB, der Leihwagen und sonstige Auslagen beim Baumbesitzer geltend gemacht, der den Schaden dann widerum an seine Haftpflicht weiter leitet....
Zitat:
offensichtlich kaputt oder morsch war
das spielt bei Sturm auch keine Rolle. Nur wenn kein Sturm und Baum war morsch.
Entweder du hast bei Sturmschaden TK, oder du hast Pech.
Zitat:
Original geschrieben von Makler Nr. 1
das spielt bei Sturm auch keine Rolle. Nur wenn kein Sturm und Baum war morsch.Zitat:
offensichtlich kaputt oder morsch war
Entweder du hast bei Sturmschaden TK, oder du hast Pech.
Und wenn es nur Windstärke 5 war und ich hab TK und VK abgeschlossen, muss ich dann die VK in Anspruch nehmen - ja, oder?
So ist es.
Hafi