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Bei Sturm Baum aufs Auto gestürtzt - Totalschaden...

Themenstarteram 13. Juli 2010 um 10:40

Hallo zusammen,

meiner Schwester ist auf dem parkplatz eines krankenhauses ein Baum in ihren kia gestürzt - Ursache war der Sturm.

Der Wagen ist in der Werkstatt und wird als Totalschaden vom Meister eingeschätzt. Der gutachter ist unterwegs.

 

Mich interessiert, wer hier haftet. Ich gehe von der TK aus (Huk24), da Sturmschaden?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Hach, immer diese Sch...egal-Einstellung :D

Also nochmal auf Anfang:

Vieleicht findet sich ja hier ein Sachbearbeiter, der mal was dazu schreiben mag.

 

Mfg Zille

:D:D man muss Arbeiten auch mal Delegieren können....:cool:

 

Gruß

 

Delle

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

:D:D man muss Arbeiten auch mal Delegieren können....:cool:

Wer ist jetzt gleich nochmal der Dienstleister, der von anderen beauftragt wird?

Wer delegiert also??

:D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Wurde Windstärke 8 erreicht, wird reguliert, sonst nicht. Da gibt es auch kein "fast" Sturm oder "ein bisschen" Surm: hop oder top.

Hafi

richtig ist, dass ein bedingungsgemässer Sturm Windstärke 8 voraussetzt und der Nachweis dem Geschädigten obliegt....

Die Versicherer akzeptieren hier aber i.d.R nicht nur Ausdrucke von Online-Wetterportalen (da die wie vorher schon gepostet eh die gleiche Quelle haben), sondern auch Zeitungsberichte oder ähnlich Schadenfälle in der unmittelbaren Umgebung, da z.B. bei "Kyrill" gem. deutschem Wetterdienst bei Weitem nicht in allen vom Schaden betroffenen Gebieten WS 8 vorlag. Da hätte ich gern die Reaktion der Öffentlichkeit gesehen, wenn ein Versicherer gesagt hätte: "sorry, alle Deine Nachbarn bekommen ihre Schäden ersetzt, nur Du nicht, weil laut unseren Informationen keine WS 8 war"...

Gruss, der Delegierte:D

am 14. Juli 2010 um 11:42

Zitat:

TK haftet im regelfall erst ab windstärke 8.

Wurden noch mehrer Schäden im näheren Umkreis durch den Sturm verursacht? Dokumentieren.

Warum sollte ein Sachbearbeiter einer Gesellschaft mit Außendienst den Kunden einer Versicherung die soviel Wert darauf legt kein Fachpesonal zu besitzen Auskunft geben? Verrückte Welt! Nur mal so zum Nachdenken

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Wer ist jetzt gleich nochmal der Dienstleister, der von anderen beauftragt wird?

Wer delegiert also??

:D:D:D

ok, 1:0 für dich.........:(

 

Gruß

 

Delle :D

Muss den Schaden nicht sogar der Parkplatzbetreiber zahlen?

am 14. Juli 2010 um 15:24

Über externe Dienstleister können Daten für sämtliche Elementarschadenereignisse – sei es Sturm, Hagel oder Blitzschlag – bezogen und in einer Datenbank gespeichert werden, auf die ein Schaden-Sachbearbeiter sofort zugreifen kann.

 

Ein Serviceversicherer reguliert dann auch sofort einen gemeldeten Sturmschaden (oder lehnt ihn ab) und bemüht seinen Kunden nicht, Beweise anzuschleppen.

 

Wer solche Erfahrungen nicht macht, sollte sich überlegen, ob er seinen Versicherungsvertrag bei der richtigen Gesellschaft abgeschlossen hat.

Zitat:

Original geschrieben von querys

Muss den Schaden nicht sogar der Parkplatzbetreiber zahlen?

Diese Frage würde mich auch mal interessieren.

Was sagen die Experten dazu?

am 14. Juli 2010 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von konsulistic

Zitat:

Original geschrieben von querys

Muss den Schaden nicht sogar der Parkplatzbetreiber zahlen?

Diese Frage würde mich auch mal interessieren.

Was sagen die Experten dazu?

NEIN

am 14. Juli 2010 um 18:13

Hallo Konifere,

es gibt auch Schäden z:B: durch einen regional begrenzten Sturm de nirgends registriert ist. Dann sind aber meist auch noch andere Gebäude und Sachen in der näheren Umgebung betroffen, das reicht dann als Nachweis auch.

Zitat:

Original geschrieben von querys

Muss den Schaden nicht sogar der Parkplatzbetreiber zahlen?

Diese Frage würde mich auch mal interessieren.

Wenn Sturm gewesen, Nein. Dafür gibt es TK.

Wenn kein Sturm und Baum krank gewesen ist, der Betreiber des Parkplatzes es nicht belegen kann, dass er regelmässig im Jahr kontrollieren lässt, dann sieht die Sache anders aus.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Über externe Dienstleister können Daten für sämtliche Elementarschadenereignisse – sei es Sturm, Hagel oder Blitzschlag – bezogen und in einer Datenbank gespeichert werden, auf die ein Schaden-Sachbearbeiter sofort zugreifen kann.

Ein Serviceversicherer reguliert dann auch sofort einen gemeldeten Sturmschaden (oder lehnt ihn ab) und bemüht seinen Kunden nicht, Beweise anzuschleppen.

Wer solche Erfahrungen nicht macht, sollte sich überlegen, ob er seinen Versicherungsvertrag bei der richtigen Gesellschaft abgeschlossen hat.

Da habe ich schon die ganze Zeit drauf gewartet - ich habe noch nie gehört, dass ein Versicherer grundsätzlich von seinem Kunden verlangt, den Sturm nachzuweisen...:confused:

Zitat:

Original geschrieben von Makler Nr. 1

Zitat:

TK haftet im regelfall erst ab windstärke 8.

Wurden noch mehrer Schäden im näheren Umkreis durch den Sturm verursacht? Dokumentieren.

Warum sollte ein Sachbearbeiter einer Gesellschaft mit Außendienst den Kunden einer Versicherung die soviel Wert darauf legt kein Fachpesonal zu besitzen Auskunft geben? Verrückte Welt! Nur mal so zum Nachdenken

:confused::confused::confused:

Das ist mir zu hoch...

am 14. Juli 2010 um 20:32

@Makler Nr 1

Bei der Dichte zumindest deutscher Wetterstationen entgeht denen kein noch so regional begrenzter Sturm.

 

@Hafi

Das du Beiträge eines Golffahrers nicht verstehst, haben wir ja schon festgestellt, aber Beiträge eines Maklers :confused:  :D  :cool:

 

Ja, das macht mir auch Sorge.

Ich werd mich in Zukunft nur noch an unseren Dellen-Kumpel halten. Der schreibt immer so schön schlicht.

:D:D:D

 

Schöne Grüße

Hafi

 

BTT: Unfälle ssind schlimm, Versicherungen sind toll, Verträge muss man lesen.

(sonst gibt´s vielleicht ne Spam Verwarnung...)

 

 

am 14. Juli 2010 um 21:45

Zitat:

Bei der Dichte zumindest deutscher Wetterstationen entgeht denen kein noch so regional begrenzter Sturm.

Sollte man meinen. Ist aber nicht so.

Zitat:

@Hafi

Das du Beiträge eines Golffahrers nicht verstehst, haben wir ja schon festgestellt, aber Beiträge eines Maklers :confused: :D :cool:

Nein das lag an mir. HaFi konnte den Zusammenhang nicht erkennen. Werde es bei Gelegenheit verbessern.

Das wäre mir neu.

Wenn am Schadenort Windstärke 8 erreicht wurde, hat man das auch gemessen.

Den Sturm im Wasserglas gibt es nicht.

 

Hafi

 

 

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