Bei SF Übertragung fehlt ein Jahr

Es geht um die Übertragung eines SF

SF der übernommen werden soll hat Rabattgrundjahr 1966.Wurde im zweiten Anlauf an den neuen Versicherer bestätigt.

Versicherung wird umgeschrieben von Vater auf Sohn.Alles problemlos

Sohn hat seit März 1982 Führerschein und hat bei seinem vorhandenen Fahrzeug SF 34.
Der umgeschriebene Vertrag müsste also in SF 34 eingestuft werden

Versicherung stuft den umgeschiebenen Vertrag aber mit SF 33 ein.

Ist das so richtig ? Es müsste doch auch SF 34 sein

Warum fehlt das eine Jahr ?
Kann das an unterschiedlichen Rabatteinstufungen liegen ?

Beste Antwort im Thema

"Sohn hat seit März 1982 Führerschein" schreibt der TE.

Wie kommt man dann an SF ½ in 1982? Eigentlich geht das nicht, da die Voraussetzung für SF ½ wohl ist, dass die Fahrerlaubnis 3 Jahre vorhanden war.

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jetzt gut?

Nö! Kann ich auch basteln!

Schon richtig witzig! 2013 gab es überhaupt keine TB 28 mehr.

Wenn der Versicherer hier die damalige Ehegattenregelung zugrunde gelegt hat (was ja geht), ist das dann natürlich AKB-konform. Hat aber mit dem Fall hier überhaupt nichts zu tun. Wenn es nicht der Ehegatte ist, funktioniert das nicht.

Dem Ersteller kann man schon ein Kompliment machen. Der hat die damals vorhandene Ehegattenregelung drauf gehabt "Befindet sich der Vertrag des Ehemannes in einer Klasse SF ½ oder besser und führt kein belastender Schaden im laufenden Kalenderjahr zu einer Rückstufung in einer Klasse schlechter als SF ½, beginnt der Vertrag der Ehefrau in der Klasse SF ½."

Habe eben bei der Versicherung angerufen

Das komplette Jahr 1982 wird dort mit SF 1/2 gerechnet
Somit erst 1983 SF 1 und 2016 SF 33

Beitragsunterschied gut 7.- im Jahr
Lässt sich verschmerzen 🙂

Rechnen können die auch nicht, wenn 1983 SF1, dann 2016 SF 34

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Ich war auch schon platt! 🙂

Und habe vermutet, dass er, da er von ganzjährig SF ½ redet, das Jahr 1983 meint.

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 10. Juni 2016 um 12:59:41 Uhr:


Habe eben bei der Versicherung angerufen

Das komplette Jahr 1982 wird dort mit SF 1/2 gerechnet
Somit erst 1983 SF 1 und 2016 SF 33

Beitragsunterschied gut 7.- im Jahr
Lässt sich verschmerzen 🙂

Genau wie ich also schon die ganze Zeit sage!

Anrufen und auf SF 34 korigieren lassen.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 10. Juni 2016 um 12:27:46 Uhr:


Nö! Kann ich auch basteln!

Schon richtig witzig! 2013 gab es überhaupt keine TB 28 mehr.

Wenn der Versicherer hier die damalige Ehegattenregelung zugrunde gelegt hat (was ja geht), ist das dann natürlich AKB-konform. Hat aber mit dem Fall hier überhaupt nichts zu tun. Wenn es nicht der Ehegatte ist, funktioniert das nicht.

Dem Ersteller kann man schon ein Kompliment machen. Der hat die damals vorhandene Ehegattenregelung drauf gehabt "Befindet sich der Vertrag des Ehemannes in einer Klasse SF ½ oder besser und führt kein belastender Schaden im laufenden Kalenderjahr zu einer Rückstufung in einer Klasse schlechter als SF ½, beginnt der Vertrag der Ehefrau in der Klasse SF ½."

Ist das offizielle Formular der Versicherung.
Ich hab den Screenshoot nur als TB28 gespeichert.
Ist ja immer noch ein gängiger Begriff.

Ja, stimmt schon.

Das was ich geschrieben habe,oder mir am Telefon gesagt habe ist nicht korrekt

Versicherungsbedingungen :

I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0
Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in Klasse 0 eingestuft.

I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klasse 1/2 und Klassen 0, S oder M
(1) Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-Klasse 1/2 oder den Klassen 0, S oder M bei schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse 1 ein.
(2) Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 02.01. bis 01.07. eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in die SF-Klasse 1/2 oder Klasse 0 begonnen und bestand bis zum 31.12. mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 01.01. des folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft:
- von SF 1/2 nach SF 1
- von Klasse 0 nach SF 1/2

Demnach ist SF 33 richtig

In 1982 SF Klasse 0
In 1983 SF Klasse 1/2

Na dann passts ja für dich!

Du hast aber wohl nicht gelesen, was ich die ganze Zeit schreibe?

Die Dame am Telefon hat das ja auch bestätigt, was ich hier schon Seitenweise schreibe!

Aber lass es ruhig so.
Du müsstes ja sonst nochmals reklamieren....

Seltsame Analyse!

Was verstehst du nicht?

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