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Bei Polizeikontrolle Instandsetzung vor Ort möglich?

Themenstarteram 16. September 2019 um 18:53

Hallo ich habe mal eine Allgemeine frage zum Thema Optisches Tuning.

Ich habe für mein Auto LED Blinker für den Spiegel bestellt welche wohl nicht zulässig sind.

Wenn ich nun in eine Polizeikontrolle komme und dies zur Stilllegung an meinem Fahrzeug führt darf ich diese vor Ort zurück bauen wenn ich die Standartblinker dabei habe? Umbauaufwand ca.5min je Spiegel.

Danke schonmal im voraus für die Antworten

Beste Antwort im Thema

Das kann dir dann als Vorsatz ausgelegt werden, da du ja dann wußtest, daß die Blinker nicht erlaubt sind.

Inwieweit dies dann zu einer höheren Strafe führt kannst du selber im Bußgeldkatalog suchen.

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Das kann dir dann als Vorsatz ausgelegt werden, da du ja dann wußtest, daß die Blinker nicht erlaubt sind.

Inwieweit dies dann zu einer höheren Strafe führt kannst du selber im Bußgeldkatalog suchen.

Wenn die Beamten gute Laune haben vielleicht. An einer Anzeige wirst du nicht vorbei kommen. Du bist ja wissentlich mit nicht zugelassenen blinkern gefahren und hast die originalen auch dabei. Das ist vorsätzlich und wird mit Sicherheit sehr teuer.

.

Das funktioniert vielleicht bei der 1. Kontrolle. Wenn sie dich nochmal damit erwischen, wird's richtig teuer.

Ich denke das geht, aber die Beamten werden dir dann den Verstoß als Vorsatz auslegen und die Strafe wird verdoppelt oder schlimmer.

Warum baut man nicht zugelassen Birnen ein? Frauen kannst du damit nicht beeindrucken. ;)

Stilllegen wird man Dir das Auto wegen falscher Blinker eh nicht

...viele Motorradfahrer sollen ihre ausgebauten DB-Killer ja auch mitführen um sie im Falle einer Kontrolle mit zu erwartender Stilllegung einzubauen... bzw. sie in den Endtopf zu stecken.

Wobei ich mich schon immer wundere bzw. hoffe, dass die Hersteller die DB-Killer inzwischen in den Töpfen einschweißen, damit man sie nicht mehr so einfach raus bekommt.

Und ich mich aber auch frage, wie man beim Kraftfahrtbundesamt Zulassungen / ABEs für solchen Mist erteilen kann bzw. konnte.

@gast356 bei den ausgebauten DB-Killern und mitführen derselbigen wird von Vorsatz ausgegangen. Das wird teuer bzw. es wird von erlöschen der BE ausgegangen. Genauso kann es wegen der Blinker sein. Ist manchmal auch eine Sache der Auslegung seitens der Beamten. Sollte man beides nicht machen. Anbauteile sollten grundsätzlich abgenommen sein.

...ob Vorsatz oder nicht, hätte ich was zu sagen wären die Strafen für solche Radaubiker und auch all diesem illegalen "Bastell"-Tuning-Mist, so dass das so eine Kontrolle für den Delinquenten ein unvergessliches Ereignis wäre und er sich keine Gedanken mehr machen müßte was er da wo & wie um- oder zurückbaut.

https://www.chip.de/.../...orraeder-mit-Bulldozern-Video_94294729.html

Zitat:

AlexMk4 schrieb am 16. September 2019 um 20:53:33 Uhr:

Ich habe für mein Auto LED Blinker für den Spiegel bestellt welche wohl nicht zulässig sind.

Wenn ich nun in eine Polizeikontrolle komme und dies zur Stilllegung an meinem Fahrzeug führt darf ich diese vor Ort zurück bauen wenn ich die Standartblinker dabei habe? Umbauaufwand ca.5min je Spiegel.

Da gibt es keine allgemeingültige Antwort. Das kommt auf die Instanz vor Ort an.

Ich fahre z.B. seit... glaube einem Jahr mit H4 LED Birnen rum (immer noch 1A Entscheidung). Wurde in der Zeit noch nie angehalten... aber führe "sicherheitshalber" auch ein Set normale H4 Birnen mit. Was passiert wenn ich "erwischt" werde... keine Ahnung. Kann aber gerne berichten, SOLLTE es mal so weit sein...

Wie stehen überhaupt die Chancen, dass sowas bei einer Kontrolle auffällt?

Sind die Blinker so auffällig bzw. schlecht gemacht.

 

Ich persönlich kann mit solchem Firlefanz zwar nichts anfangen, aber wenn die Dinger von den anderen VT vernünftig gesehen werden und keinen blenden- so what?

Man muss hier zwei Dinge unterscheiden:

1. die Ahndung der Verfehlung

2. die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

1. wird wie schon geschrieben ja durch das geplante Verhalten der Vorsatz dokumentiert, dadurch kann das Bußgeld entsprechend erhöht werden.

2. besteht aber dann kein Anlass mehr, die Weiterfahrt zu untersagen (falls das bei nicht genehmigten Blinkern überhaupt jemand tun würde)

Man erkauft sich also den Vorteil von 2. mit dem Nachteil von 1.

Also ich denke es wird schwierig sein, daß die Beamten das nachweisen können:

Ersatzleuchtmittel (sollte) führt Jeder mit sich rum, und daraus einen Vorsatz zu konstruieren wird schwer....

Ich habe ein komplettes Set (außer die Xenon-Brenner) dabei und würde bei einem Hinweis auf ein defektes Leuchtmittel direkt vor Ort tauschen... bei falschem Leuchtmittel dann ebenfalls. Sehe da kaum einen Unterschied.

Es dürfte auch sehr schwer sein aus der Ferne zu beurteilen, ob das nun LED oder Halogen Leuchtmittel sind und ob diese ab Werk zugelassen sind oder nicht...

Wirklich sparen tut man sich aber nichts, falls man erwischt wird. Du sparst höchstens den Weg zur Wache für die Wiedervorführung...

HTC

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