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Bei 3 Achs Anhänger 3,5 to welcher Führerschein

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo
Habe einen Hänger mit Drehschemellenkung

Zul.GG. 3500 Kg Leergewicht 920 Kg Länge 10 M

Nun meine Frage
Darf man mit dem alten 3er Führerschein diesen Hänger ziehen ?
Für 1 Achs oder Tandem braucht man ja beim alten 3er keinen extra Schein.

Wenn ja , welchen Schein benötigt man dann?

Hütte
22 Antworten

@nogel
Der Link funktioniert einwandfrei. 😉

Bis einschließlich 1998 gemachten rosa Führerscheine beinhalten die Klasse C1E, wenn jetzt auf Checkkatenformat gewechselt wird.

Zitat:

@Carlssonclk380 schrieb am 14. November 2021 um 08:35:18 Uhr:


Darf man mit dem alten 3er Führerschein diesen Hänger ziehen ?

das kommt vor allem auf das Zugfahrzeug an!

Nach §6 FeV (so wie es ja auch auf der Seite vom TÜV Süd beschrieben wird) braucht man die Klasse des ziehendes Fahrzeugs mit der jeweiligen Klasse "E".

Wenn das Zugfahrzeug also ein PKW oder anderes Fahrzeug mit maximal 3,5t zulässiger Gesamtmasse ist braucht man die Klasse BE.

Ist das Zugfahrzeug ein LKW oder ähnliches bis 7,5t zulässiger Gesamtmasse braucht man die Klasse C1E, bei Zugfahrzeugen über 7,5t die Klasse CE. Und falls das Zugfahrzeug in die Klasse D(1) fällt eben die Klasse D(1)E.

Zitat:

Für 1 Achs oder Tandem braucht man ja beim alten 3er keinen extra Schein.

Wenn ja , welchen Schein benötigt man dann?

Bis 1999 brauchte man für diesen Anhänger immer die Klasse 2, weil die Klasse 3 nur für Züge mit maximal 3 Achsen galt. Deswegen waren damals solche Anhänger in Deutschland nahezu unbekannt.

Ab 1999 kann man solche Anhänger hinter PKW (und anderen Fahrzeugen bis 3,5t) mit Klasse BE fahren, dafür musste man einen Klasse-3-Führerschein aber zunächst in einen Kartenführerschein umtauschen.

Was aber offensichtlich auch viele Regulars hier noch nicht wussten:
Die Rechtslage hat sich geändert, Fahrerlaubnisse alten Rechts (also auch solche, die vor 1999 nach den Regeln der StVZO erteilt wurden) gelten heute auch ohne Umtausch des Führerscheins in dem Umfang, wie er sich aus der Anlage 3 der FeV ergibt. (Dort steht, welche "neuen" FE-Klassen man beim Umtausch "alter" Führerscheine bekommt)

Da man beim Umtausch der alten Klasse 3 sowohl die Klasse BE als auch die Klasse C1E bekommt, lautet die Antwort auf die Ursprungsfrage:
Wenn der Anhänger an einem Zugfahrzeug der Klasse B oder C1 hängt, darf er auch ohne Umtausch mit dem Führerschein der alten Klasse 3 gezogen werden.

Das gilt seit dem 19.01.2013.

Zitat:

@hk_do schrieb am 14. November 2021 um 18:30:29 Uhr:



Was aber offensichtlich auch viele Regulars hier noch nicht wussten:
Die Rechtslage hat sich geändert, Fahrerlaubnisse alten Rechts (also auch solche, die vor 1999 nach den Regeln der StVZO erteilt wurden) gelten heute auch ohne Umtausch des Führerscheins in dem Umfang, wie er sich aus der Anlage 3 der FeV ergibt.

Dazu erbitte ich eine genaue Textstelle.

In der Anl. 3 der FeV steht nur

Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen und dem Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern werden folgende Klassen zugeteilt und im Führerschein bestätigt:....

Wo findest du, daß die erweiterte Fahrerlaubnis auch OHNE Umtausch erteilt wird?

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§6 Absatz 6 Satz 1:

Zitat:

Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 15. Juli 2019 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigungen, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 auf den Umfang der ab dem 16. Juli 2019 geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1.

§76 regelt dann z.B., dass für Inhaber der alten Klasse 2 (und bezüglich der Klasse CE79 auch für die der alten Klasse 3) ab dem 50. Lebensjahr die medizinischen Untersuchungen verlangt werden.

Kann mich erinnern, oder glaube ich zu wissen,
daß im Rahmen der europaweiten Angleichung
der Hänger Betrieb beim PKW für Anhänger mit 3 Achsen erlaubt war.

"Bis 1999 brauchte man für diesen Anhänger immer die Klasse 2, weil die Klasse 3 nur für Züge mit maximal 3 Achsen galt. Deswegen waren damals solche Anhänger in Deutschland nahezu unbekannt."
Deshalb gab es in den 1970er und 80er von einigen Nutzfahrzeughertellern - bspw von Kässbohrer - den sogenannten 3er Brückenzug.

Zitat:

@hk_do schrieb am 14. November 2021 um 22:10:00 Uhr:


§6 Absatz 6 Satz 1:

Zitat:

@hk_do schrieb am 14. November 2021 um 22:10:00 Uhr:



Zitat:

Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 15. Juli 2019 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigungen, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 auf den Umfang der ab dem 16. Juli 2019 geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1.

Tut mir leid, aus deinem Zitat kann ich das nicht herauslesen.

Ich halte mich an die Überschrift der Anlage 3, wo es heißt:

Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen und den Umtausch von Führerscheinen nach den bisherigen Mustern werden folgende Klassen zugeteilt und im Führerschein bestätigt

Somit gilt der Entfall der Achsenbeschränkung erst, wenn die Fahrerlaubnisse umgestellt sind und der Führerschein umgetauscht ist.

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