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Behindertes Kind - Steuerermässigung für die Eltern?

Themenstarteram 7. Januar 2009 um 10:50

Hallo Leute,

eine Frage:

Meine Tochter hat eine Behinderung und das Merkzeichen "Hilflos" .

Laut diesem Link hat jemand mit Merkzeichen H ja Anspruch auf eine Ermässigung der KFZ-Steuer. Gilt dies auch, wenn die Eltern das KFZ halten und das Kind Merkzeichen H hat?

Wie sieht es aus mit der Versicherung, gibt es da ähnliche Regelungen?

Danke

Marco

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26 Antworten
am 20. April 2015 um 19:21

Und Du musst klären, ob Dein Schadensfreiheit-Rabatt auf das Kind übertragen werden kann und später auch wiede zurück - war zumindest bei mir damals so, wobei meine Zeit als "Kind" nun über 30 Jahre her sind...

Wieso übertragen, er kann doch weiterhin der Versicherungsnehmer bleiben.

Und eine Übertragung an ein minderjähriges Kind kann auch nach hinten los gehen.

Denn theoretisch kann dieses ja noch gar keine SF "erfahren" haben können.

Übertragen werden kann nur an so vielen schadenfreien Jahren wie der Führerschein besteht und derjenige auch das Fahrzeug gefahren ist.

Hier zum Beispiel Null.

Deswegen schrieb ich auch, daß er sich erkundigen soll wieviel der Beitrag abweicht bei unterschiedlichem Halter zu Versicherungsnehmer.

Das handhaben die Versicherungen sehr unterschiedlich.

Denn in den letzten 30 Jahren hat sich sehr viel geändert. :eek:

Hallo. .. wer kann mir helfen?

Ich bin alleinerziehend mit 2 Kinden. Meine Tochter ist 2013 mit einem Gen Fehler zur Welt gekommen.

Pflege Grad 3

80%, mit den Merkzeichen B/G/H. Es wird sich sogar noch ändern. (Grad 4,und das Merkzeichen A kommt noch dazu)

Sie ist seit dem letzten Jahr, in der Kita und hat einen Platz mit I-Helferin an ihrer Seite von 9-15 Uhr bewilligt gekriegt, in der Zeit kann ich also nur arbeiten gehen, muss aber wenn die Kita anruft schnell wieder zurück um die kleine abzuholen.

Was heißt das jetzt für mich? Ich bin auf das Auto angewiesen ansonsten ich kann nicht arbeiten gehen.

Zitat:

@Manu-Ela schrieb am 11. September 2017 um 14:03:06 Uhr:

Was heißt das jetzt für mich? Ich bin auf das Auto angewiesen ansonsten ich kann nicht arbeiten gehen.

Vielleicht solltest du dann nicht die Steuerbefreiung, sondern Steuervergünstigung um 50% beantragen.

Hier noch ein paar Interessante Infos dazu (beantwortet aber nicht deine Fragem ist dennoch sehr hilfreich)

https://www.adac.de/.../default.aspx?...

am 4. Juli 2018 um 13:05

Wenn man das Kind zur kits gebracht hat und danach zur Arbeit muss gehört das doch auch zur Lebensführung Thema Geld verdienen.wäre ja Unsinn Kind zur kita bringen und Auto stehen lassen .im Falle dass man schnell zur Kita muss weil sie anruft ist man dann langsamer da ohne Auto.

am 4. Juli 2018 um 13:06

Haushaltsführung sorry

Hallo,

die Eintragung in den Fahrzeugpapieren gibt es seit geraumer Zeit nicht mehr.

Im Falle einer Kontrolle kann also nicht mehr nachvollzogen werden, dass das Fahrzeug ausschließlich zum Transport der behinderten Person steuerbefreit ist.

Zitat:

@herrhausk schrieb am 5. Juli 2018 um 09:38:36 Uhr:

Hallo,

die Eintragung in den Fahrzeugpapieren gibt es seit geraumer Zeit nicht mehr.

Im Falle einer Kontrolle kann also nicht mehr nachvollzogen werden, dass das Fahrzeug ausschließlich zum Transport der behinderten Person steuerbefreit ist.

das stimmt so nicht ganz: es gibt immer noch den STempel "steuerbefreit" oder so auf der 1. Seite des Fahrzeugscheins. Bei einer Kontrolle sehen die Ordnungshüter sofort daß das Kfz steuerbefreit ist und haken nach ;)

Wie schon geschrieben, der Stempel kommt nach wie vor auf den Schein.

Und auch das mit ausschließlich zum Transport des Kindes ist so nicht richtig.

Es heißt: Im Rahmen der Haushaltsführung zum Wohle des Kindes, also Einkaufen etc. auch wenn das Kind nicht direkt mit im Auto ist.

Das ist ein dehnbarer Begriff.

Was allerdings nicht geht ist eine Urlaubsfahrt ohne das Kind.

Wenn man in Hamburg wohnt und in München ohne das Kind angehalten wird, wird es wohl nichts dies in Zusammenhang mit dem Kindeswohl zu vereinbaren.

Ich habe im letzten Oktober mein Wohnmobil steuerbefreien lassen und da der nette Sachbearbeiter vom Hauptzollamt die Papiere nicht gestempelt hat, habe ich gezielt nachgefragt:

Lt. dem Zollsachbearbeiter werden die Fahrzeugpapiere nicht mehr gestempelt.

Gem. §3a III KarftStG muss der Antrag auf KFZ - Steuerermäßigung / -befreiung schriftlich gestellt werden (Formular 3809 - das Formular muss vom Schwerbehinderten oder dem Sorgeberechtigten unterschrieben werden). Zusammen mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

gültiger Schwerbehindertenausweis (Kopie ist ausreichend),

Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis - nur bei Inanspruchnahme der Steuerermäßigung - (Kopie ist ausreichend).

Die Fahrzeugpapiere müssen nicht vorliegen.

am 6. Juli 2018 um 12:18

was beduetet denn immer im rahmen der haushaltsführung direkt?

am 6. Juli 2018 um 12:20

dazu meinte unser vers. mensch noch dass die vers. nun teurer wird weil das nicht mehr auf einen slebst oder ehegatten zugelassen wird sondern auf eine andere person.

was soll der schmarm? früher gab es sogar für behinderte noch rabatte.

ich muss mal schuaen umwieviel teurerdas kfz dann wird ob sich das dann mit der gespraten steuer und ummeldung rentiert.

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