Begrenzte Auszahlung von Minderkilometern

Volvo XC90 2 (L)

Hallo zusammen,

hat jemand die Erfahrung wie kulant Volvo bei der Auszahlung von Minderkilometern ist?

Mein XC90 Leasingvertrag läuft mit 30.000km pro Jahr und bedingt durch einen Projektwechsel (als Freiberufler) komme ich wegen vieler Home Office Arbeitstage lediglich auf ca. 15.000km pro Jahr und werde voraussichtlich den Wagen mit ca. 45.000 Minderkilometern abgeben.

Laut Leasingvertrag beträgt die "Minder KM Grenze" jedoch nur 10.000km und somit handelt es sich um einen fehlenden Rückerstattungsbetrag von ca. 4.000€ (35.000 * 0,115€).

Nach einem Online Anwalt (http://bit.ly/2EZxdqE) wäre solch eine Begrenzung wiederum unzulässig.
Daher die Frage in die Runde nach Eurer Erfahrung.

Es sind immerhin ca. 4.000€.....

Vielen Dank!

18 Antworten

An welchem Punkt beim Leasing stehst Du denn aktuell? In Deinem Falle könnte -entsprechende Restlaufzeit vorausgesetzt- der Leasingvertrag auf Deine neue Fahrleistung angepasst werden.

Yep, das sehe ich auch so. Am besten Anpassung vornehmen lassen. Laut meinem Freundlichen lässt das der Leasinggeber in der Regel 1x / Leasingdauer zu. Ob allerdings die von Dir angestrebte, deutliche, Reduzierung möglich sein wird, musst Du rausfinden.
Bzgl. der Ansicht des Anwalts - wenn dem so wäre würde ich mich auch freuen, allerdings sehe ich das kritisch und glaube den Aussagen nicht so recht, denn aktuell befindet sich eine entsprechende Klausel in quasi allen mir bekannten Leasingverträgen bei allen relevanten Herstellern...

Der Leasingvertrag läuft erst im Oktober 2020 aus. Von daher wäre noch Zeit vorhanden für eine Anpassung der Fahrleistung.
Mir war nur nicht bewußt, dass eine Anpassung überhaupt möglich sein könnte. Ich dachte immer diese Verträge seien nicht änderbar.
Vielen Dank für den Hinweis!

Anpassen kann möglich sein. Mir wurde bei Abschluss sogar ausdrücklich dazu geraten, falls die Fahrleistung nicht passt. Und jetzt kommt es: Es gibt oft sogar eine vertragliche VORanzeigepflicht, wenn eine bestimmte prozentuale Abweichung im Laufe der Zeit unausweichlich scheint.

In den Leasingangeboten/-Verträgen der Santander sind entsprechende Passagen fester Bestandteil (siehe Foto). Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese vollkommen ungültig sein sollen. Sprich mit nem richtigen Anwalt, Online-Anwälte sind hier idR wenig verbindlich... Allein schon die Formulierung "könnte" deutet schon darauf hin, dass Du ggf. nicht um einen entsprechenden anwaltlichen Schriftverkehr weg kommst

P.S. Mit 0,115 Euro bist Du doch gut dabei!

P.P.S Dieses Seite hier stuft die Grenze als rechtlich zulässig ein: https://www.fuhrpark.de/fallstricke-beim-leasing

Aus dem Leasingsangebot

Die Anpassung kostet glaube ich aber 200€, aber nach meinen Kenntnissstand auch kein Problem.

Gruß

Ob Minder- oder Mehrkilometer. Es ist im Leasing immer wichtig, frühzeitig zu agieren. Sonst gibt es teure Überraschungen. Ich bin im Moment wegen der Mehrkilometer in Verhandlungen. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt. 😉

PS: Der Vollständigkeithalber, falls jemand später den Thread findet oder die gleiche Fragestellung hat
Ich habe mal die ABGs im Internet der SC Leasing GmbH ausgegraben:

"Stellt sich während der Laufzeit des Leasingvertrags heraus, dass die vereinbarte Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs voraussichtlich um mehr als 20 % über- oder unterschritten wird, haben LG und LN nach einer Laufzeit des Leasingvertrags von mindestens zwölf Mo- naten und bis drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit das Recht, die Anpassung des Leasingvertrags unter Zugrundelegung der zu erwartenden Gesamtfahrleistung zu verlangen. In diesem Fall erfolgt eine Neukalkulation des betreffenden Leasingvertrags unter Zugrundelegung der neuen voraussichtlichen Gesamtfahr- leistung."

Damit umschifft man nämlich obiges Problem der Kappung,

Bei meinem Anpassungs-Angebot wurde der Restwert neu kalkuliert, was nahezu zu einer Verdoppelung der Kosten führen würde. Anpassung heißt nicht zwangsläufig, dass es günstig bleibt. Derzeit weiß ich immer noch nicht, was ich am Ende zahlen muss. Könnte sogar günstiger sein, den alten abzumelden und einen neuen zu leasen. Leider glänzen weder Verkäufer noch Santander mit Erreichbarkeit.

Ich hatte es mir auch überlegt neu berechnen zu lassen, da ich wohl ca. 20.000km unter meinem usprgl. erwarteten KM-Stand landen werde.
Am Ende hab ich es gelassen und habe beim Neuen die km nach unten angepasst. Hatte eben auch Bedenken wie @pat19230 dass mir hier nicht nachvollziehbare Berechnungen vorgelegt werden und ich am Ende draufzahle.

Solange die Santander halbwegs nachvollziehbare Konditionen für einen neu berechneten Vertrag anbietet, dürfte die Kappung der Minderkilometer rechtlich aus meiner Sicht überhaupt kein Problem darstellen. Welche Lösung am besten ist, da gibt es wie Tom schreibt auch die Möglichkeit das Auto stehen zu lassen, muss man dann einzeln entscheiden.

Ich schätze mal, dass der TE diesen Online-Beitrag eines RA meint. Der Beitrag ist aus 2014, stellt die Meinung eines RA dar und ist mW bisher nicht durch Rechtsprechung unterlegt.

Zitat:

Leider glänzen weder Verkäufer noch Santander mit Erreichbarkeit.

Kann ich nicht nachvollziehen. Aktuell hatte mein Händler innerhalb von Minuten das Ergebnis von der Santander. Glaube nicht an einen Fakeanruf um mich ruhig zu stellen.

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