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Beginn der Widerrufsfrist

Themenstarteram 5. Januar 2016 um 18:19

Hallo alle zusammen,

kurze Vorgeschichte, falls es einige nicht mitbekommen haben :) :

Golf 7 bei einem VW-Händler finanziert und leider die KSB aufschwatzen lassen, da der eff. Zinssatz sonst von 2,9% auf 4,9% angestiegen wäre.

Habe gestern Abend den KSB per Email widerrufen und zeitgleich per Einschreiben mit Rückschein.

Habe heute das Auto abgeholt und hatte eine Unterhaltung mit dem Verkäufer, dass die VW-Bank angerufen hätte wegen des KSB-Widerrufs. Entweder soll der alte Vertrag mit KSB und 2,9% an die Bank geschickt werden oder (angeblich laut Aussage der Bank) müsse ein neuer Vertrag ohne KSB vereinbart werden (4,9%) und dieser an die Bank gesendet werden. Nach einer längeren Unterhaltung, dass das alles ein Kopplungsgeschäft ist und nicht zulässig ist und das in meinen Unterlagen sogar drin steht, dass der KSB keine Voraussetzung für den Kredit ist, meinte der Händler nur "hier sehen sie im System: wenn ich die KSB rausnehme, geht der Zins automatisch auf 4,9%. Ich kann da nichts machen". Dann habe ich gesagt, dass wir den Vertrag so lassen wie er ist. Bin dann mit dem neuen Wagen vom Hof runtergefahren und an der nächsten Parkbucht die VW-Bank-Hotline angerufen. Nette Dame am Hörer. Hab ihr die Geschichte erzählt und sie musste lachen, weil das Ganze so nicht stimme, wie der Verkäufer es gesagt hat. Sie hat mir zwei Möglichkeiten zur Wahl gelassen: 1.) Vertrag ohne KSB und 4,9% nehmen oder 2.) Vertrag so lassen und die KSB widderufen (habe ich ja gemacht). Allerdings ist mein Antrag noch nicht abgearbeitet worden und ich soll, sobald ich den Darlehensvertrag von der Bank bekomme(zwecks Darlehensvertragsnummer), mich noch mal melden und die nehmen den KSB raus. Meine Frage lautet jetzt:

Wann beginnt die Widerrufsfrist? Laut Unterlagen, sobald ich die Widerrufsbelehrung erhalten habe und die habe ich ja vor 2 Wochen bei der Unterschrift erhalten. Aber laut der VW-Bank-Hotline erst, wenn ich den Vertrag von der Bank erhalte, da das was ich jetzt Zuhause habe wohl nur der Antrag ist und mit diesem hat die Frist wohl nichts zu tun.

Und wann kann ich mit dem Vertrag von der Bank rechnen?

Gruß twista

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11 Antworten

Du hast doch den Widerruf schon abgeschickt, oder? Die Frist beginnt mit der Übergabe der Belehrung und deiner Unterschrift, da hier deine Willensbekundung statt findet.

Themenstarteram 5. Januar 2016 um 22:09

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 5. Januar 2016 um 22:50:31 Uhr:

Du hast doch den Widerruf schon abgeschickt, oder? Die Frist beginnt mit der Übergabe der Belehrung und deiner Unterschrift, da hier deine Willensbekundung statt findet.

Den Widerruf habe ich gestern abgeschickt (14 Tage nach der Belehrung; Frist für den KSB-Widerruf beträgt 30 Tage). Aber da die Bank sich wegen des Widderufs bei dem Händler gemeldet hat, weiss ich jetzt nicht was mit dem Widerruf passiert ist. Die Bank hat zur Zeit nur meinen Darlehensantrag vorliegen, der endgültige Vertrag ist noch nicht an mich abgeschickt worden. Ich denke, deswegen können die den Widerruf noch nicht einpflegen. Auch wenn die jetzt meinen Widerruf nicht bearbeiten können, behält er doch die Gültigkeit oder? Oder muss ich erneut widerrufen, wenn ich den Vertrag von der Bank bekomme?

am 6. Januar 2016 um 7:41

Es kann auch sein, dass die Bank dir einen neuen Vertrag mit neuen Konditionen zusendet, denn du hast ja die Konditionen durch den Wideruf geändert. Da kommt es jetzt auf deinen unterschriebenen Antrag an. Steht da was von gerantierten Zinnssatz und unter welchen Konditionen?

Themenstarteram 6. Januar 2016 um 8:21

Ich hab ja mit der VW-Bank telefoniert, der Zinssatz ändert sich nicht, das wurde auch hier im Forum mehrmals bestätigt. In meinem Vertrag steht, dass die Kreditversicherung keine Voraussetzung darstellt, dass ich den Kredit überhaupt bekomme bzw. unter den vorliegenden Bedingungen bekomme.

Nach kurzer Rücksprache mit der VW-Bank wurde mir geraten den Widerruf zurückzunehmen, damit erst mal alles seinen Gang nehmen kann und nachdem der Vertrag bei mir angekommen ist, soll ich den Widerruf erneut einreichen. Der Händler hat den Brief von der Zulassungsstelle noch nicht zurück und erst wenn er den Brief hat, schickt er wohl alles zur Bank, damit der Antrag fertiggestellt wird.

Wie läuft das denn ab, wenn ich den Vertrag von der Bank erst nach dem Ende der Widerrufsfrist erhalte? Ein Widerruf wäre dann ja nicht mehr möglich, aber könnte man dann den KSB kündigen?

Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss und Kenntnis/Belehrung des Widerrufs.

Denn in meinen VW Verträgen stand bis dato immer im Vertrag die Widerufsbelehrung.

Also würde die Frist beginnen mit Datum der Unterschrift.

Sollte die Widerufsbelehung nicht im Kaufvertrag stehen, so muss diese mit der Kopie des Kreditvertrages zugeschickt werden. Dann beginnt die Frist mit Kenntnisnahme...

Generell freut es mich für Dich, dass Du die Möglichkeit hast hier wohl ein Schnippchen zu schlagen. vertrieblich - auch ich bin Dienstleister - sind mir solche Kunden die Liebsten.:rolleyes:

In Deinem Fall sehe ich hier kein schlechtes Geschäftsgebaren. Die KSB ist ein Versicherungsbaustein, welcher das Risiko eines Zahlungsaufalls von Dir für den Kreditgeber minimiert.

Das er - da sein Risiko minimiert ist - eine niedrigeren Zins dann anbieten kann, ist also nichts verwerfliches.

Ich hoffe, dass die Hotline recht behält und ich hoffe auch, dass das bei Dir alles passt.

Sollte die Sache so durchgehen, so ist es natürlich kein nettes Gebaren von VW Deinem Verkäufer gegenüber.

Bin gespannt, was aus der Geschichte wird, Halt uns auf dem Laufenden.

Themenstarteram 6. Januar 2016 um 12:10

Die Bank hat bei mir kein Risiko, da ich Beamter bin und deswegen braucht sie keine Zahlungsausfälle befürchten. Im Falle meines Todes, hat die Bank ja den Brief und könnte das Auto dann verkaufen. Deshalb macht der KSB wirklich überhaupt keinen Sinn bei mir.

Weiss denn jemand ob man den KSB nach der Widerrufsfrist kündigen kann oder ist man nach der Widerrufsfrist für die Vertragslaufzeit an den KSB gebunden?

Das Du Beamter bist, wusste ich nicht und minimiert ggf. das Ausfallrisiko....richtig. Aber einfach "Verwerten" darf VW den Wagen im Todesfall nicht. Sie dürfen aber die Witwe um Bezahlung der Restschuld bitten. Sollte das nicht klappen, wird es zu einer Zwangsverwertung kommen...

Wie geschrieben - der KSB ist ein Versicherungsvertrag, welcher von der Bank mit abgeschlossen wird. Ist dieser Versicherungsvertrag vorhanden bewertet der Kreditgeber das Risiko geringer und gibt andere Zinssätze. So geben Dir auch manche Banken nur dann einen Hauskredit, wenn Du eine Risikolebensversicherung abschließt.

Ich habe mal die Leistungen des KSB kopiert. Klar, dass Du Dich als Beamter in ein paar Punkten nicht wiederfindest aber der Vertrag würde auch für Dich genauso leisten, wie für mich.

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Nach Ablauf der Widerufsfrist bist Du vertraglich gebunden. Eine Lösung des Vertrages wird m.E. nur in Einvernehmen gehen oder bei Änderung der Konditionen.

Themenstarteram 6. Januar 2016 um 12:28

Danke Coestar für deine Antwort. Für den Fall meines Todes ist auf dem Sparbuch genug vorhanden, so dass meine Frau den Kredit auch vorzeitig ablösen könnte. Aber das ist ja eine andere Geschichte.

Vielleicht finden sich hier welche, die gekündigt haben (statt zu widerrufen) und könnten berichten.

KSB o.Ä. kündigt bzw. widerruft (da muss man sich genau die AGB´s angucken, damit man richtig agiert) man frühestens nach 15 Tagen, da hier meist eine Wiederrufsfrist von 30 Tagen besteht.

So umgeht man das Problem, dass der Wiederruf für den kompletten Finanzierungsvertrag gewertet wird, da die 14 Tage der Finanzierung bereits verstrichen sind.

Ganz wichtig, bei manchen Banken muss man kündigen und bei wieder anderen Banken muss man widerrufen, da man sonst nicht die komplette Prämie erstattet bekommt.

 

Gruß

Na da ist ja wirklich gerecht geurteilt worden. Gott sei Dank. Wäre es anders, wäre es mit Moral und gesunden Menschenverstand nicht mehr vereinbar.

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