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Bedeutung Schilderwahn

Themenstarteram 21. Oktober 2022 um 14:37

Hallo Forumgemeinde,

bei uns um die Ecke ist seit kurzen eine Fahrradstraße entstanden mit ziemlicher Verwirrung der Beschilderung. Ich hoffe einer von euch Experten kann mir hierbei Licht ins Dunkel bringen.

 

In der Anlage habe ich versucht, das Chaos aufzuzeichnen. Dürfte ich als Anlieger in die Fahrradstraße rechts einfahren? Dürfte ich außerhalb der beschilderten Zeiten hinter dem eingeschränkten Halteverbot Parken? (Ja in der Fahrradstraße ist eine kleine Seitenbucht, in der Breite von Seitenparktaschen). Oder gilt generelles Parkverbot in Fahrradstraßen?

Das Zeichen "P mit Pfeil" ist zusammen mit dem "Motorradzeichen" auf einem separaten Schild montiert.

Beste Grüße

Beispiel Straße
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26 Antworten

Zitat:

@diezge schrieb am 22. Oktober 2022 um 00:54:20 Uhr:

In der Schweiz ist das klarer formuliert. Dort heißt es Anstößer frei, also Personen, deren Grundstück an die Straße stößt.

Klingt aber auch wie "anstößig". :D ;)

Themenstarteram 23. Oktober 2022 um 16:44

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 21. Oktober 2022 um 23:39:02 Uhr:

Da dort "Anlieger frei" ist, dürfen dort alle Fahrzeuge reinfahren, deren Fahrer ein "Anliegen " haben (Anwohner, Lieferanten, Besucher usw.).

Der Seitenstreifen ist ein ausgewiesener, zeitlich unbegrenzter Parkplatz für motorisierte Zweiräder. Für alle anderen Fahrzeuge gilt das eingeschränkte Haltverbot während der angegebenen Zeiten. Ich kann mir vorstellen, dass in der näheren Umgebung Geschäfte sind, welche zu den Zeiten beliefert werden dürfen. Dazu könnte der TE uns erhellen.

Ja es gibt nur eine Bank, mini Ärztehaus und Kiosk in der Straße. Sonst gibt es keine direkten "Anlieger"

Zitat:

@diezge schrieb am 22. Oktober 2022 um 00:54:20 Uhr:

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 21. Oktober 2022 um 23:39:02 Uhr:

Da dort "Anlieger frei" ist, dürfen dort alle Fahrzeuge reinfahren, deren Fahrer ein "Anliegen " haben (Anwohner, Lieferanten, Besucher usw.).

Der war gut...

Mit Anliegern sind keine Personen gemeint, die ein Anliegen haben...

Anlieger sind Personen, deren Grundstück an dieser Straße anliegt. Und natürlich deren Besucher usw. In der Schweiz ist das klarer formuliert. Dort heißt es Anstößer frei, also Personen, deren Grundstück an die Straße stößt.

Bei uns steckt dahinter die Liegenschaft ... das ist etwas weniger anstössig wie in der Schweiz. Aber Ihr seit ja auch so manchmal gaaanz schlimme ;)

Immer wieder nett was wir so für Unterschiede im *Deutsch* haben.

am 24. Oktober 2022 um 7:46

In die Fahrradstraße darfst du als Anlieger einfahren. Wer das ist, haben andere schon erklärt.

Wenn die Beschilderung genau so ist, wie angegeben, dann dürfen *vor* diesem Mast Motorräder parken. Allerdings fehlt da die Anfangsbeschilderung, weswegen nicht klar ist, ob das sich nur auf die Bucht bezieht oder schon auf der Fahrbahn gilt.

Nach dem Schildermast darfst du als Anlieger jederzeit in der Parkbucht parken. Diese ist nämlich ein Seitenstreifen und gehört damit nicht zur Fahrbahn auf der das eingeschränkte Halteverbot zeitweise gilt.

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